Sitzung: 16.01.2018 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau
Siebke übergibt Herrn Pilz das Wort.
Herr
Pilz teilt mit, dass das Schulverwaltungsamt aus dem letzten Kreistag den
Auftrag bekommen hat zu prüfen, wie sich die Nutzung der kreiseigenen
Schulsporthallen durch Freizeit- oder Vereinssport umsetzen lässt. Das
Schulverwaltungsamt hat eine Bestandsaufnahme durchgeführt.
Der
Landkreis hat 17 Schulstandorte, davon 9 mit kreiseigenen Turnhallen.
An
den Standorten MORUS-Oberschule in Erkner, Förderschule „Am Rund“ in Erkner und
Förderschule „Erich Kästner“ in Fürstenwalde nutzen bereits Vereine die Schulsporthallen.
Dazu gibt es Vereinbarungen zwischen den Städten Erkner bzw. Fürstenwalde und
dem Landkreis.
Die
Nutzung der Turnhallen der „Pestalozzi-Schule“ in Eisenhüttenstadt, der Regine
Hildebrandt Schule in Erkner und der Gesamtschule 3 in Eisenhüttenstadt ist im
Moment nicht möglich. Die Hallen von der Pestalozzi-Schule und von der Regine
Hildebrandt Schule werden ganztägig durch die Kinder mit Förderbedarf genutzt.
Des Weiteren sind diese beiden Hallen auch sehr klein. Die Halle von der
Gesamtschule 3 ist sanierungsbedürftig und denkmalgeschützt. Die
Hallensanierung ist vorgesehen und die Mittel sind für 2018 eingestellt.
Offen
bleibt die Nutzung der Schulsporthallen am Albert-Schweitzer-Gymnasium
Eisen-hüttenstadt und am OSZ, Standorte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde. Bei
diesen 3 Objekten handelt es sich um neu gebaute Schulsporthallen. Die Hallen
wurden als reine Schulsporthallen konzipiert und errichtet. Eine öffentliche
Nutzung oder eine Nutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen und derzeit nicht
genehmigungsfähig. Die Anordnung von Rettungswegen und die notwendigen
sicherheitstechnischen Einrichtungen sind für eine außerschulische Nutzung
nicht ausgelegt. Es müsste für eine außerschulische Nutzung ein Bauantrag für
eine Umnutzung gestellt werden. Dies hätte erhebliche bauliche Maßnahmen zur
Folge. Die Kosten lassen sich nicht abschätzen, da diese von der Art der
Nutzung und von den erteilten Auflagen abhängig ist.
Bisherige
Vereinbarungen regeln die Erstattung der anteiligen Betriebskosten einschließlich
Winterdienst. Bei der Nutzung der Sporthallen von 16 – 22 Uhr an den
Wochenenden beträgt die Umlage der Betriebskosten 40 % der Gesamtkosten.
Folgende
Probleme müssen noch beachtet werden:
Wer
führt die Hallenaufsicht?
Klärung
der Haftung bei Beschädigungen, Verunreinigungen und anderen Mängeln.
Für
das neue Schuljahr 18/19 wird die VO für die gymnasiale Oberstufe überarbeitet,
die eine Erhöhung der Sportstunden von 3 auf 5 nach sich zieht.
Nach
der ausführlichen Darstellung von Herrn Pilz eröffnet Frau Siebke die
Fragerunde.
Herr
Umbreit bringt an, dass es nicht darum geht die Sporthallen generell für
Publikumsverkehr zu öffnen, sondern die Schule sollte selbst entscheiden
können, was es für die Schule bringt, für welche Anlässe die Räume geöffnet
werden und natürlich auch die Verantwortung übernommen wird. Die Fremdnutzung
von schulischen Einrichtungen / Räumen müsste auch geprüft werden. Zum Beispiel
bei der Durchführung von Prüfungen könnte zentral ein Raum evtl. im OSZ
bereitgestellt bzw. genutzt werden.
Frau
Siebke fragt nach, warum nur an 3 Standorten die Nutzung durch Vereinbarungen
möglich ist und an den anderen Schulen nicht bzw. gibt es an den anderen
Schulen keine Fluchtwege, um die Nutzung zu ermöglichen. Frau Siebke bezieht
sich auf die gescheiterte Nutzungssatzung aus dem Jahre 2011.
Herr
Lindemann teilt mit, dass die Verwaltung keine Tendenzprüfung vorgenommen hat.
Der Landrat ist für die Turnhallennutzung aufgeschlossen. Die Verwaltung
verweigert sich nicht zur Nutzung der Schulsporthallen durch Dritte. Die
Nutzung der Hallen lässt sich nicht weg-diskutieren. Die Schule hat bei der
Nutzung Vorrang. Herr Pilz hätte wenig Verständnis dafür, wenn wir an
Umnutzungsfragen und Rettungswegen scheitern. Dies muss das Bauordnungsamt
klären und prüfen.
Herr
Wachsmann möchte eine Vereinbarung über die Fremdnutzung einer Schulsporthalle
vor der nächsten Ausschusssitzung erhalten. Er möchte wissen, was der
Unterschied zwischen der Nutzung der Halle für Schulsport und für Vereinssport
ist. Er bittet um Prüfung, ob Gemeinden auch die kreiseigenen Einrichtungen
nutzen dürfen.
Frau
Heinrich fügt an, dass es in Erkner funktioniert. Die Schulsporthallen waren
Eigentum der Stadt und wurden dann an den Kreis abgegeben. Vereine für Kinder-
und Jugendsport konnten die Hallen kostenlos nutzen. Nach der Abgabe an den
Kreis ist eine spezielle Situation entstanden, die zu diesen Vereinbarungen
geführt haben. Ein Wachschutz bzw. Hallenwart wird nicht benötigt. Es werden
Protokolle geführt und diese werden auch kontrolliert. Die Stadtkasse trägt die
Kosten für Kinder- und Jugendsportvereine im Rahmen der Sportförderung.
Herr
Pilz klärt auf, dass der Landkreis nicht bestrebt ist dagegen zu arbeiten. Es
war beabsichtigt einen Sachstand zu übermitteln. Herr Pilz hat sich für die
Schulsporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium den Prüfbericht über die Prüfung
des Brandschutznachweises (von 2012) zukommen lassen. Darin steht: „… das
Brandschutzkonzept schließt die Nutzung der Zweifeldsporthalle außerhalb des
Schulsports und als Versammlungsstätte aus.“ Herr Pilz fragt Frau Heinrich, wie
es mit der Aufsichtspflicht bzw. Abschließung der Hallen in Erkner gehandhabt
wird. Sie erklärt, dass personenbezogene Schlüssel ausgegeben werden, die auch
regelmäßig wieder eingezogen werden. Die verantwortlichen Trainer haben für
alle Umstände zu haften. Dies wird über die Stadt kontrolliert.
Frau
Siebke fügt an, dass der Sachstandbericht so schnell wie möglich an die
Anwesenden geschickt werden soll. Für die nächste Ausschusssitzung wird ein
Bericht gewünscht, der die positive Umsetzung der Drittnutzung darstellt.
Herr
Burkhardt stellt klar, dass auch in der kleinsten Sporthalle Vereinssport
stattfinden kann.