Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Siebke übergibt Herrn Pilz das Wort.

 

Herr Pilz teilt mit, dass das Schulverwaltungsamt aus dem letzten Kreistag den Auftrag bekommen hat zu prüfen, wie sich die Nutzung der kreiseigenen Schulsporthallen durch Freizeit- oder Vereinssport umsetzen lässt. Das Schulverwaltungsamt hat eine Bestandsaufnahme durchgeführt.

 

Der Landkreis hat 17 Schulstandorte, davon 9 mit kreiseigenen Turnhallen.

 

An den Standorten MORUS-Oberschule in Erkner, Förderschule „Am Rund“ in Erkner und Förderschule „Erich Kästner“ in Fürstenwalde nutzen bereits Vereine die Schulsporthallen. Dazu gibt es Vereinbarungen zwischen den Städten Erkner bzw. Fürstenwalde und dem Landkreis.

 

Die Nutzung der Turnhallen der „Pestalozzi-Schule“ in Eisenhüttenstadt, der Regine Hildebrandt Schule in Erkner und der Gesamtschule 3 in Eisenhüttenstadt ist im Moment nicht möglich. Die Hallen von der Pestalozzi-Schule und von der Regine Hildebrandt Schule werden ganztägig durch die Kinder mit Förderbedarf genutzt. Des Weiteren sind diese beiden Hallen auch sehr klein. Die Halle von der Gesamtschule 3 ist sanierungsbedürftig und denkmalgeschützt. Die Hallensanierung ist vorgesehen und die Mittel sind für 2018 eingestellt.

 

Offen bleibt die Nutzung der Schulsporthallen am Albert-Schweitzer-Gymnasium Eisen-hüttenstadt und am OSZ, Standorte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde. Bei diesen 3 Objekten handelt es sich um neu gebaute Schulsporthallen. Die Hallen wurden als reine Schulsporthallen konzipiert und errichtet. Eine öffentliche Nutzung oder eine Nutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen und derzeit nicht genehmigungsfähig. Die Anordnung von Rettungswegen und die notwendigen sicherheitstechnischen Einrichtungen sind für eine außerschulische Nutzung nicht ausgelegt. Es müsste für eine außerschulische Nutzung ein Bauantrag für eine Umnutzung gestellt werden. Dies hätte erhebliche bauliche Maßnahmen zur Folge. Die Kosten lassen sich nicht abschätzen, da diese von der Art der Nutzung und von den erteilten Auflagen abhängig ist.

 

Bisherige Vereinbarungen regeln die Erstattung der anteiligen Betriebskosten einschließlich Winterdienst. Bei der Nutzung der Sporthallen von 16 – 22 Uhr an den Wochenenden beträgt die Umlage der Betriebskosten 40 % der Gesamtkosten.

 

Folgende Probleme müssen noch beachtet werden:

 

Wer führt die Hallenaufsicht?

Klärung der Haftung bei Beschädigungen, Verunreinigungen und anderen Mängeln.

 

Für das neue Schuljahr 18/19 wird die VO für die gymnasiale Oberstufe überarbeitet, die eine Erhöhung der Sportstunden von 3 auf 5 nach sich zieht.

 

Nach der ausführlichen Darstellung von Herrn Pilz eröffnet Frau Siebke die Fragerunde.

 

Herr Umbreit bringt an, dass es nicht darum geht die Sporthallen generell für Publikumsverkehr zu öffnen, sondern die Schule sollte selbst entscheiden können, was es für die Schule bringt, für welche Anlässe die Räume geöffnet werden und natürlich auch die Verantwortung übernommen wird. Die Fremdnutzung von schulischen Einrichtungen / Räumen müsste auch geprüft werden. Zum Beispiel bei der Durchführung von Prüfungen könnte zentral ein Raum evtl. im OSZ bereitgestellt bzw. genutzt werden.

 

Frau Siebke fragt nach, warum nur an 3 Standorten die Nutzung durch Vereinbarungen möglich ist und an den anderen Schulen nicht bzw. gibt es an den anderen Schulen keine Fluchtwege, um die Nutzung zu ermöglichen. Frau Siebke bezieht sich auf die gescheiterte Nutzungssatzung aus dem Jahre 2011.

 

Herr Lindemann teilt mit, dass die Verwaltung keine Tendenzprüfung vorgenommen hat. Der Landrat ist für die Turnhallennutzung aufgeschlossen. Die Verwaltung verweigert sich nicht zur Nutzung der Schulsporthallen durch Dritte. Die Nutzung der Hallen lässt sich nicht weg-diskutieren. Die Schule hat bei der Nutzung Vorrang. Herr Pilz hätte wenig Verständnis dafür, wenn wir an Umnutzungsfragen und Rettungswegen scheitern. Dies muss das Bauordnungsamt klären und prüfen.

 

Herr Wachsmann möchte eine Vereinbarung über die Fremdnutzung einer Schulsporthalle vor der nächsten Ausschusssitzung erhalten. Er möchte wissen, was der Unterschied zwischen der Nutzung der Halle für Schulsport und für Vereinssport ist. Er bittet um Prüfung, ob Gemeinden auch die kreiseigenen Einrichtungen nutzen dürfen.

 

Frau Heinrich fügt an, dass es in Erkner funktioniert. Die Schulsporthallen waren Eigentum der Stadt und wurden dann an den Kreis abgegeben. Vereine für Kinder- und Jugendsport konnten die Hallen kostenlos nutzen. Nach der Abgabe an den Kreis ist eine spezielle Situation entstanden, die zu diesen Vereinbarungen geführt haben. Ein Wachschutz bzw. Hallenwart wird nicht benötigt. Es werden Protokolle geführt und diese werden auch kontrolliert. Die Stadtkasse trägt die Kosten für Kinder- und Jugendsportvereine im Rahmen der Sportförderung.

 

Herr Pilz klärt auf, dass der Landkreis nicht bestrebt ist dagegen zu arbeiten. Es war beabsichtigt einen Sachstand zu übermitteln. Herr Pilz hat sich für die Schulsporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium den Prüfbericht über die Prüfung des Brandschutznachweises (von 2012) zukommen lassen. Darin steht: „… das Brandschutzkonzept schließt die Nutzung der Zweifeldsporthalle außerhalb des Schulsports und als Versammlungsstätte aus.“ Herr Pilz fragt Frau Heinrich, wie es mit der Aufsichtspflicht bzw. Abschließung der Hallen in Erkner gehandhabt wird. Sie erklärt, dass personenbezogene Schlüssel ausgegeben werden, die auch regelmäßig wieder eingezogen werden. Die verantwortlichen Trainer haben für alle Umstände zu haften. Dies wird über die Stadt kontrolliert.

 

Frau Siebke fügt an, dass der Sachstandbericht so schnell wie möglich an die Anwesenden geschickt werden soll. Für die nächste Ausschusssitzung wird ein Bericht gewünscht, der die positive Umsetzung der Drittnutzung darstellt.

 

Herr Burkhardt stellt klar, dass auch in der kleinsten Sporthalle Vereinssport stattfinden kann.