1.

Frau Jessica Riegler, Elternsprecherin an der Oberschule des Bernhardinum Fürstenwalde und Frau Nancy Schrape, Elternsprecherin am Geschwister-Scholl-Gymnasium Fürstenwalde, erläutern folgendes Problem zur Schülerbeförderung und bitten um Klärung:

 

Die Kinder sind auf die Busverbindung von Fürstenwalde in Richtung Hasenfelde, Buslinie 433, angewiesen. Derzeit fällt für die Stecke nach Schulschluss, um 14:30 Uhr – der Bus fährt um 15:30 Uhr ab (Wartezeit von ca. einer Stunde) – eine Fahrtzeit von 86 Minuten an. Somit beträgt die Ankunftszeit 16:38 Uhr. Das beträfe alle Schüler, die Bildungseinrichtungen in Fürstenwalde/Nord besuchen.

Die Fahrtzeit dürfe in der Primarstufe jedoch nicht mehr als 45 Minuten, in der SEK I nicht mehr als 60 Minuten und in der SEK II 90 Minuten betragen. Zu berücksichtigen sei hier, dass zu Hause in der Regel Hausaufgaben erledigt werden und die Kinder sehr früh aufstehen müssten, um mit dem Bus wieder endlos lange zur Schule zu fahren.

 

Der Landrat, Herr Lindemann, sichert eine Prüfung über die Verkehrsgesellschaft und eine Antwort auf die Anfrage zu.

 

2.

Herr Unger, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Arbeit und Soziales (GefAS), ein Wohlfahrtsunternehmen, welches auch in anderen Bundesländern vertreten sei, erläutert, dass die GefAS seit 2005 Integrationsprojekte für Migranten durchführe. Seit 2013 werden zudem Notunterkünfte für Asylbewerber sowie Übergangswohnheime betrieben. Für diese Arbeit habe die Gesellschaft mehrere Auszeichnungen und 2017 den Integrationspreis des Landes Brandenburg für die Integration von Asylbewerbern erhalten. Weitere 15 geförderte Projekte laufen derzeit und seien sehr bedeutsam für den Landkreis Oder-Spree.

Seine Frage betrifft die Ausschreibung für die Betreibung der derzeit im Bau befindlichen Gemeinschaftsunterkunft am „Fuchsbau“ in Fürstenwalde, die nunmehr im Internet veröffentlicht wurde. In der Ausschreibung werde eine 10-jährige Erfahrung im Bereich der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge gefordert.

Der Grund für diese Voraussetzung sei nicht nachvollziehbar und Herr Unger sehe dies als rechtswidrigen Ausschluss der GefAS am Bewerbungsverfahren an und er fordere den Landrat auf, eine Begründung für diese unabdingbare Voraussetzung für das Betreiben von Gemeinschaftsunterkünften abzugeben.

 

Herr Lindemann legt dar, dass er das Ausschreibungsverfahren selbst nicht vorbereitet habe, sich daher mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen und die Anfrage schriftlich beantworten werde.

 

Herr Wende meldet sich zu Wort und bittet darum, die Antwort allen Abgeordneten zur Kenntnis zu übersenden, da diese Frage sehr tiefgreifend sei und vor Abschluss des Ausschreibungsverfahrens am 26.04.2018 beantwortet werden sollte, so dass im Zweifelsfall reagiert werden könne.

 

Herr Behr bittet zusätzlich um die Information, wie viele lokal ansässige Unternehmen, Vereine, Institutionen dieses Kriterium überhaupt erfüllen würden.

 

Weitere Anfragen werden nicht gestellt.