Sitzung: 20.06.2018 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 10
Vorlage: 029/2018
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung
der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung vom 22.04.2009 (Amtsblatt
des Landkreises Oder-Spree vom 08.05.2009, 16. Jahrgang, Nr. 5) geändert durch
die 1. Änderungssatzung vom 24.03.2010 (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree
vom 28.05.2010, 17. Jahrgang, Nr. 6).
Es liegt ein Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE vor, der durch Herrn Stiller in seinem Redebeitrag
begründet wird (Änderungsantrag: Anlage 1 zu TOP 15, Redebeitrag: Anlage 2 zu
TOP 15).
Frau Siebke erklärt ihr
Unverständnis gegen diesen Änderungsantrag und bezieht sich dabei auf den
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.06.2017, der sich auf die Spezialverkehre
und die Beförderung der Schüler in Ferienzeiten bezog. Dieser Antrag sei
intensiv im Ausschuss beraten worden und alle seien sich einig gewesen, dass die
Kosten für den Schülerverkehr in den Ferienzeiten einen sehr großer finanziellen
Aufwand darstellen würden und diese nur im Zusammenhang mit dem Haushalt 2018
behandelt werden könnten.
Bei der Beratung über die
Schülerbeförderungssatzung wurde durch keinen Abgeordneten im Ausschuss eine
Frage, wie jetzt im Antrag enthalten, aufgeworfen.
Bei der Diskussion im
Ausschuss über die Fahrtzeiten wurde eine Aufstellung in Betracht gezogen, wie
lange die Schüler der jeweiligen Orte zur derzeit besuchten Schule und zurück
unterwegs seien. Dass die Fahrtzeiten für manche Schüler im Landkreis nicht
zufriedenstellend und langfristig gelöst sind, sei unstrittig und dürfte nicht
aus dem Blick geraten.
Es stellt sich die Frage,
warum diese Problematik im Ausschuss nicht bereits eingebracht wurde.
Frau Weichsel ergreift das
Wort und weist darauf hin, dass sich ein im Ausschuss beschlossener Sachverhalt
auch einmal ändern könne, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Frau Prof. Böhm merkt dazu
an, dass sich nach einer Beratung innerhalb der Fraktion manchmal Fakten
ergeben, die zu einem anderen Ergebnis führen und weswegen eine Änderung des
Standpunktes möglich sei. Die so gewonnenen Erkenntnisse könnten nicht negativ
gewertet werden, da diese für eine Veränderung sprechen.
Man dürfe nicht vergessen,
dass hier das Verhältnis zur Schule eindeutig ausgedrückt werde, dass die
Schule nicht nur als eine Lerneinrichtung betrachtet werde, sondern dass die
gesellschaftlichen Aktivitäten grundsätzlich zur Schule gehören. Die hierfür
anfallenden Kosten gehen parallel zur Diskussion der Seniorenarbeit. Die
zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern steht der Entwicklung der Kinder
entgegen.
Herr Dr. Pech bezieht sich
formell auf den bereits erwähnten Antrag aus 2017, der in die Ausschüsse
verwiesen wurde. Er verstehe nicht, dass der Ausschuss nur auf erneuten Antrag
über das Ergebnis der Beratung im Kreistag berichtet. Er sehe diesen Umstand
als Unterlassung an.
Die beantragte Streichung
unter § 2 Abs. 3 betrifft unter anderem den Ausschluss der Beförderung zum Hort
und dass Kinder innerhalb der Ferienzeiten auch diese Wege zurücklegen müssen.
Das könne nicht allein den Eltern überlassen werden.
Dass hierfür zusätzliche
Kosten entstehen, ist klar, aber da die Mehrkosten für die Schülerbeförderung
laut Auskunft des Kämmerers nicht abschätzbar gewesen seien – was ein Zeichen
dafür ist, dass darüber gesprochen wurde -
lässt den Vorwurf, dass diese Problematik nicht vorgetragen wurde, in
die Leere laufen.
Dieses Thema sei aus dem
Blick geraten und bei der Behandlung im Kreistag vergessen worden. Damit kann
er sich grundsätzlich nicht einverstanden erklären und es gehe weit über die
Bedeutung der Schülerbeförderung hinaus.
Frau Siebke verliest
anschließend noch einmal den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.06.2017 und
bezieht sich auf ihre vorangegangenen Ausführungen, auch, dass über die Ferien,
über den Spezialverkehr gesprochen wurde und was über den Unterricht hinaus
möglich wäre.
Auf dieser Grundlage sei die
Schülerbeförderungssatzung überarbeitet und in der jetzt vorliegenden Variante im
Ausschuss besprochen worden. Hierauf gab es seit diesem Zeitpunkt keinen
Änderungsantrag, daher sei die Satzung auch in dieser Form eingereicht worden.
Frau Heinrich bittet um das
Wort und greift den von Herrn Dr. Pech bereits kritisierten Umgang mit den
Anträgen der Fraktionen auf. Ihre Erfahrung in der politischen Arbeit sei, dass
die Anträge der Fraktion DIE LINKE nicht respektvoll und nicht im Sinne der
Bürger behandelt würden. Als Beispiel benennt sie den im Herbst 2017
eingereichten Antrag zur Unterstützung für die Gründung des
Kreiskitaelternbeirates, der beraten und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen
worden sei. Seit dieser Zeit herrsche Stille. Alle weiteren Aktionen, um das
Interesse der Eltern zu wecken, verliefen weitestgehend wegen des fehlenden
Informationsflusses nicht optimal und die Gründung sei allein einigen aktiven
Eltern zu verdanken.
Der Vorsitzende bittet Frau
Heinrich darum, den Inhalt ihres Beitrages an dem TOP zu orientieren.
Als letzte Anregung macht
Frau Heinrich darauf aufmerksam, dass der Kreiskitaelternbeirat zum Thema
Beförderungssatzung nicht gehört worden ist.
Weitere Redebeiträge gibt es
nicht und der Vorsitzende bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag.
(Abstimmungsergebnis: dafür = 15, dagegen = 22, Enthaltung: 2).
Um Abstimmung zur Änderung
der der Satzung über die Schülerbeförderung wird gebeten.