Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 10

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung vom 22.04.2009 (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree vom 08.05.2009, 16. Jahrgang, Nr. 5) geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 24.03.2010 (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree vom 28.05.2010, 17. Jahrgang, Nr. 6).


Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der durch Herrn Stiller in seinem Redebeitrag begründet wird (Änderungsantrag: Anlage 1 zu TOP 15, Redebeitrag: Anlage 2 zu TOP 15).

 

Frau Siebke erklärt ihr Unverständnis gegen diesen Änderungsantrag und bezieht sich dabei auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.06.2017, der sich auf die Spezialverkehre und die Beförderung der Schüler in Ferienzeiten bezog. Dieser Antrag sei intensiv im Ausschuss beraten worden und alle seien sich einig gewesen, dass die Kosten für den Schülerverkehr in den Ferienzeiten einen sehr großer finanziellen Aufwand darstellen würden und diese nur im Zusammenhang mit dem Haushalt 2018 behandelt werden könnten.

Bei der Beratung über die Schülerbeförderungssatzung wurde durch keinen Abgeordneten im Ausschuss eine Frage, wie jetzt im Antrag enthalten, aufgeworfen. 

Bei der Diskussion im Ausschuss über die Fahrtzeiten wurde eine Aufstellung in Betracht gezogen, wie lange die Schüler der jeweiligen Orte zur derzeit besuchten Schule und zurück unterwegs seien. Dass die Fahrtzeiten für manche Schüler im Landkreis nicht zufriedenstellend und langfristig gelöst sind, sei unstrittig und dürfte nicht aus dem Blick geraten.

Es stellt sich die Frage, warum diese Problematik im Ausschuss nicht bereits eingebracht wurde.

 

Frau Weichsel ergreift das Wort und weist darauf hin, dass sich ein im Ausschuss beschlossener Sachverhalt auch einmal ändern könne, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Frau Prof. Böhm merkt dazu an, dass sich nach einer Beratung innerhalb der Fraktion manchmal Fakten ergeben, die zu einem anderen Ergebnis führen und weswegen eine Änderung des Standpunktes möglich sei. Die so gewonnenen Erkenntnisse könnten nicht negativ gewertet werden, da diese für eine Veränderung sprechen.

Man dürfe nicht vergessen, dass hier das Verhältnis zur Schule eindeutig ausgedrückt werde, dass die Schule nicht nur als eine Lerneinrichtung betrachtet werde, sondern dass die gesellschaftlichen Aktivitäten grundsätzlich zur Schule gehören. Die hierfür anfallenden Kosten gehen parallel zur Diskussion der Seniorenarbeit. Die zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern steht der Entwicklung der Kinder entgegen.

 

Herr Dr. Pech bezieht sich formell auf den bereits erwähnten Antrag aus 2017, der in die Ausschüsse verwiesen wurde. Er verstehe nicht, dass der Ausschuss nur auf erneuten Antrag über das Ergebnis der Beratung im Kreistag berichtet. Er sehe diesen Umstand als Unterlassung an.  

Die beantragte Streichung unter § 2 Abs. 3 betrifft unter anderem den Ausschluss der Beförderung zum Hort und dass Kinder innerhalb der Ferienzeiten auch diese Wege zurücklegen müssen. Das könne nicht allein den Eltern überlassen werden. 

Dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen, ist klar, aber da die Mehrkosten für die Schülerbeförderung laut Auskunft des Kämmerers nicht abschätzbar gewesen seien – was ein Zeichen dafür ist, dass darüber gesprochen wurde -  lässt den Vorwurf, dass diese Problematik nicht vorgetragen wurde, in die Leere laufen.

Dieses Thema sei aus dem Blick geraten und bei der Behandlung im Kreistag vergessen worden. Damit kann er sich grundsätzlich nicht einverstanden erklären und es gehe weit über die Bedeutung der Schülerbeförderung hinaus.

 

Frau Siebke verliest anschließend noch einmal den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21.06.2017 und bezieht sich auf ihre vorangegangenen Ausführungen, auch, dass über die Ferien, über den Spezialverkehr gesprochen wurde und was über den Unterricht hinaus möglich wäre.

Auf dieser Grundlage sei die Schülerbeförderungssatzung überarbeitet  und in der jetzt vorliegenden Variante im Ausschuss besprochen worden. Hierauf gab es seit diesem Zeitpunkt keinen Änderungsantrag, daher sei die Satzung auch in dieser Form eingereicht worden.

 

Frau Heinrich bittet um das Wort und greift den von Herrn Dr. Pech bereits kritisierten Umgang mit den Anträgen der Fraktionen auf. Ihre Erfahrung in der politischen Arbeit sei, dass die Anträge der Fraktion DIE LINKE nicht respektvoll und nicht im Sinne der Bürger behandelt würden. Als Beispiel benennt sie den im Herbst 2017 eingereichten Antrag zur Unterstützung für die Gründung des Kreiskitaelternbeirates, der beraten und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden sei. Seit dieser Zeit herrsche Stille. Alle weiteren Aktionen, um das Interesse der Eltern zu wecken, verliefen weitestgehend wegen des fehlenden Informationsflusses nicht optimal und die Gründung sei allein einigen aktiven Eltern zu verdanken.

 

Der Vorsitzende bittet Frau Heinrich darum, den Inhalt ihres Beitrages an dem TOP zu orientieren.

 

Als letzte Anregung macht Frau Heinrich darauf aufmerksam, dass der Kreiskitaelternbeirat zum Thema Beförderungssatzung nicht gehört worden ist.

 

Weitere Redebeiträge gibt es nicht und der Vorsitzende bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag. (Abstimmungsergebnis: dafür = 15, dagegen = 22, Enthaltung: 2).

 

Um Abstimmung zur Änderung der der Satzung über die Schülerbeförderung wird gebeten.