Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen – Benutzungsgebührensatzung – vom 26.09.2018 (Anlage 1).


Herr Papendieck äußert Bedenken im Bereich der Preisänderungen für Teerpappe. Die Begründung im Fachausschuss KWU sei gewesen, dass man diesen Vorgaben wegen zusätzlicher Asbest-Prüfung nachkommen müsse.

Er ersuche schon jetzt darum, nach einem Jahr zu prüfen, ob diese Gelder tatsächlich so verlangt werden müssen. Er gehe davon aus, dass bei der Abgabe von Teerpappe meist kein Asbest enthalten sei.

 

Herr Saliter fragt an, ob die Entsorgungssumme von 90 €/0,25 m² die handelsübliche Dachpappe betrifft, denn hier wäre ein Vielfaches der Kosten beim Kauf von Dachpappe zu erwarten.

 

Herr Dr. Berger legt dar, dass es sich hierbei um Sonderabfall handele und sich die Kosten so gestalten werden. 

 

Herr Buhrke informiert, dass die Beschlussvorlage dazu diene, kein Preisgefälle zu erzeugen. Aus der Erfahrung heraus, müsse der Schadstoffentsorgung aus eng besiedeltem Raum entgegen gewirkt werden. Die von Herrn Papendieck geforderte Evaluierung stehe natürlich auf der Tagesordnung, da sich im Laufe der Zeit die problematischen Themen verlagern.

 

Herr Kaufmann erfragt, ob als Grundlage eine Kalkulation vorliege. Er stelle in Frage, warum gefährliche Stoffe im Handel erhältlich sind.

 

Herr Buhrke ergänzt, dass bisher nicht bekannt sei, welche Mengen anfallen würden. Insofern wäre kalkuliert worden, welche Annahmen vorliegen und seien neue Kalkulationen notwendig.

 

Weitere Fragen liegen nicht vor, um Abstimmung wird gebeten.