Sitzung: 26.09.2018 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 6
Vorlage: 049/2018
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen – Benutzungsgebührensatzung – vom
26.09.2018 (Anlage 1).
Herr Papendieck äußert
Bedenken im Bereich der Preisänderungen für Teerpappe. Die Begründung im
Fachausschuss KWU sei gewesen, dass man diesen Vorgaben wegen zusätzlicher
Asbest-Prüfung nachkommen müsse.
Er ersuche schon jetzt darum,
nach einem Jahr zu prüfen, ob diese Gelder tatsächlich so verlangt werden müssen.
Er gehe davon aus, dass bei der Abgabe von Teerpappe meist kein Asbest
enthalten sei.
Herr Saliter fragt an, ob die
Entsorgungssumme von 90 €/0,25 m² die handelsübliche Dachpappe betrifft, denn
hier wäre ein Vielfaches der Kosten beim Kauf von Dachpappe zu erwarten.
Herr Dr. Berger legt dar,
dass es sich hierbei um Sonderabfall handele und sich die Kosten so gestalten
werden.
Herr Buhrke informiert, dass
die Beschlussvorlage dazu diene, kein Preisgefälle zu erzeugen. Aus der
Erfahrung heraus, müsse der Schadstoffentsorgung aus eng besiedeltem Raum
entgegen gewirkt werden. Die von Herrn Papendieck geforderte Evaluierung stehe
natürlich auf der Tagesordnung, da sich im Laufe der Zeit die problematischen
Themen verlagern.
Herr Kaufmann erfragt, ob als
Grundlage eine Kalkulation vorliege. Er stelle in Frage, warum gefährliche
Stoffe im Handel erhältlich sind.
Herr Buhrke ergänzt, dass
bisher nicht bekannt sei, welche Mengen anfallen würden. Insofern wäre
kalkuliert worden, welche Annahmen vorliegen und seien neue Kalkulationen
notwendig.
Weitere Fragen liegen nicht
vor, um Abstimmung wird gebeten.