Sitzung: 26.09.2018 Kreistag
Beschluss: zurückverwiesen
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 7
Vorlage: 11/DIE LINKE/2018
Herr Dr. Pech erläutert den
Anlass dieses Antrages, es hätte eine Berichterstattung Anfang des Monats
gegeben, dass der Präsident des Deutschen Landkreistages in Ausübung seines
Amtes erklärt habe, es möge ein euroa-rechtskonforme Regelung herbei geführt
werden, dass das Kindergeld für in Deutschland tätige ausländische Arbeitnehmer
für deren Kinder, die in ihren Heimatländern leben, an den Satz angepasst
werde, der in den dortigen Ländern üblich sei.
Als Kreis an der Grenze zu
Polen müsse man sich positionieren, um deutlich zu machen, dass das nicht die
einheitliche Position darstelle, zumal eine Verdreifachung der polnischen
Arbeitskräfte innerhalb der vergangenen Jahre zu verzeichnen sei. Setze man den
Durchschnittssatz an, dann leisten diese unter Trennung von ihren Familien zum
deutschen Bruttoinlandsprodukt inzwischen einen Beitrag von ca. 16 Mrd. €.
Wegen der hiesigen schlechten
Bezahlung würden diese Arbeitskräfte weiterziehen und nicht im Lande bleiben. Herr
Dr. Pech setze sich dafür ein, sich so zu positionieren, dass diejenigen, die
hier arbeiten, die Beiträge/Sozialabgaben leisten und Steuern zahlen, Anspruch
auf die daraus finanzierten Leistungen, wie z. B. das Kindergeld, haben.
Herr Papendieck bittet die
Abgeordneten, den Antrag in die
Ausschüsse zu verweisen, um diesen detailliert besprechen zu können
(Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeausschuss).
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung über den Antrag von Herrn Papendieck.