Beschluss: zurückverwiesen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 7

Herr Dr. Pech erläutert den Anlass dieses Antrages, es hätte eine Berichterstattung Anfang des Monats gegeben, dass der Präsident des Deutschen Landkreistages in Ausübung seines Amtes erklärt habe, es möge ein euroa-rechtskonforme Regelung herbei geführt werden, dass das Kindergeld für in Deutschland tätige ausländische Arbeitnehmer für deren Kinder, die in ihren Heimatländern leben, an den Satz angepasst werde, der in den dortigen Ländern üblich sei.

Als Kreis an der Grenze zu Polen müsse man sich positionieren, um deutlich zu machen, dass das nicht die einheitliche Position darstelle, zumal eine Verdreifachung der polnischen Arbeitskräfte innerhalb der vergangenen Jahre zu verzeichnen sei. Setze man den Durchschnittssatz an, dann leisten diese unter Trennung von ihren Familien zum deutschen Bruttoinlandsprodukt inzwischen einen Beitrag von ca. 16 Mrd. €.

Wegen der hiesigen schlechten Bezahlung würden diese Arbeitskräfte weiterziehen und nicht im Lande bleiben. Herr Dr. Pech setze sich dafür ein, sich so zu positionieren, dass diejenigen, die hier arbeiten, die Beiträge/Sozialabgaben leisten und Steuern zahlen, Anspruch auf die daraus finanzierten Leistungen, wie z. B. das Kindergeld, haben. 

 

Herr Papendieck bittet die Abgeordneten, den Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, um diesen detailliert besprechen zu können (Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeausschuss).

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung über den Antrag von Herrn Papendieck.