Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt mit Gültigkeit ab 01.01.2020:

 

  1. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste im Landkreis Oder-Spree.

 

  1. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen  im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe – Fachförderrichtlinie Gesundheitsamt - im Landkreis Oder-Spree.

 

 


Herr Gliese bittet um Auskunft, inwieweit der Sozialausschuss bei der Vergabeentscheidung eingebunden werden wird.

 

Frau Zarling zeigt sich verwundert, da die Richtlinie bereits mehrmals im Sozial-, Finanz- und Kreisausschuss diskutiert worden sei. Das Verfahren sei nicht Gegenstand der Diskussion gewesen und kein Bestandteil der Richtlinie.

Bei der Erbringung von ambulanten Leistungen oder teilweise Pflichtleistungen sei ein Interessenbekundungsverfahren oder die Auswahl mehrerer Bewerber nicht praktikabel.

 

Herr Dr. Pech stellt einen Änderungsantrag und erläutert diesen (Antrag siehe Anlage).

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag:

 

            Punkt 1.:

 

Frau Zarling bittet zu bedenken, dass diese Leistungen bereits erbracht wird. Eine niederschwellige Beratung von Obdachlosen und Obdachlosigkeit Bedrohten ist bei dem Begriff wirtschaftliche Notlage enthalten. Eine Abgrenzung zu kommunalen Leistungen (Kommune vor Ort) müsse ebenso berücksichtigt werden.

 

Mehrheitlich zugestimmt

Ja: Mehrheit Nein: 13, Enthaltung: 8

 

Punkt 2:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja: 17, Nein: Mehrheit, Enthaltung: 7

 

 

Im Anschluss bittet Herr Dr. Berger um Beschlussfassung über die Richtlinie.