Sitzung: 03.04.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 008/2019
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt mit Gültigkeit ab
01.01.2020:
- Die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter
sozialer Dienste im Landkreis Oder-Spree.
- Die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe –
Fachförderrichtlinie Gesundheitsamt - im Landkreis Oder-Spree.
Herr Gliese bittet um
Auskunft, inwieweit der Sozialausschuss bei der Vergabeentscheidung eingebunden
werden wird.
Frau Zarling zeigt sich
verwundert, da die Richtlinie bereits mehrmals im Sozial-, Finanz- und
Kreisausschuss diskutiert worden sei. Das Verfahren sei nicht Gegenstand der
Diskussion gewesen und kein Bestandteil der Richtlinie.
Bei der Erbringung von ambulanten
Leistungen oder teilweise Pflichtleistungen sei ein
Interessenbekundungsverfahren oder die Auswahl mehrerer Bewerber nicht
praktikabel.
Herr Dr. Pech stellt einen Änderungsantrag
und erläutert diesen (Antrag siehe Anlage).
Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung
zum Änderungsantrag:
Punkt 1.:
Frau
Zarling bittet zu bedenken, dass diese Leistungen bereits erbracht wird. Eine
niederschwellige Beratung von Obdachlosen und Obdachlosigkeit Bedrohten ist bei
dem Begriff wirtschaftliche Notlage enthalten. Eine Abgrenzung zu kommunalen
Leistungen (Kommune vor Ort) müsse ebenso berücksichtigt werden.
Mehrheitlich
zugestimmt
Ja: Mehrheit Nein: 13, Enthaltung: 8
Punkt
2:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja: 17, Nein: Mehrheit, Enthaltung: 7
Im Anschluss bittet Herr Dr.
Berger um Beschlussfassung über die Richtlinie.