Sitzung: 03.04.2019 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 019/2019
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
Herrn Thomas Driebusch (geb. am 13.07.1961), ab 04.04.2019 die Aufgaben des
Amtsleiters des Umweltamtes auf Dauer zu übertragen. Die Amtsleiterstelle ist
mit der Besoldungsgruppe A 14 (gD) ausgewiesen. Mit der Bestellung ist eine
Beförderung verbunden.
Frau Gabriele Schmidt,
Vorsitzende des Personalrates, beantragt Rederecht. Um Abstimmung wird gebeten:
Ja: Mehrheit, Nein: 0,
Enthaltung 3
Einstimmig zugestimmt.
(Der Redebeitrag ist als
Anlage beigefügt)
Herr Gehm begründet die
Vorlage der Berufung im Kreistag mit einer geänderten Rechtsauffassung. Der
entscheidende Punkt ergebe sich aus der Hauptsatzung und werde erstmals so
gehandhabt. Es handele sich um die Stelle eines Amtsleiters mit einer A14 im
gehobenen Dienst, die mit einer hohen kommunalpolitischen Relevanz und
Verantwortung verbunden sei. Im Verhältnis zum Angestelltenrecht stelle sich
das Beamtenrecht schwierig und es soll eine Benachteiligung vermieden werden.
Er spreche sich dafür aus,
eine so wichtige Entscheidung im Kreistag beschließen zu lassen.
Herr Dr. Zeschmann schlägt
vor, eine Empfehlung an den Personalrat oder Landrat auszusprechen.
Herr Lindemann ergänzt die
Ausführungen von Herrn Gehm und erklärt, dass davon ausgegangen wurde, dass dem
Kreistag daran gelegen sei, eine Entscheidung über wichtige Funktionen
(Dezernenten und Amtsleiter) zu treffen.
Herr Dr. Pech beruft sich auf
seine Erfahrungen; es habe nicht an der Stellenbezeichnung gelegen, sondern der
Kreistag wollte sich die Besetzung der Amtsleiterposten vorbehalten. Wenn ein
Amtsleiter berufen werden soll, dann sei der Kreistag zuständig.
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung.