Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, Herrn Thomas Driebusch (geb. am 13.07.1961), ab 04.04.2019 die Aufgaben des Amtsleiters des Umweltamtes auf Dauer zu übertragen. Die Amtsleiterstelle ist mit der Besoldungsgruppe A 14 (gD) ausgewiesen. Mit der Bestellung ist eine Beförderung verbunden.


Frau Gabriele Schmidt, Vorsitzende des Personalrates, beantragt Rederecht. Um Abstimmung wird gebeten:

 

Ja: Mehrheit, Nein: 0, Enthaltung 3

Einstimmig zugestimmt.

 

(Der Redebeitrag ist als Anlage beigefügt)

 

Herr Gehm begründet die Vorlage der Berufung im Kreistag mit einer geänderten Rechtsauffassung. Der entscheidende Punkt ergebe sich aus der Hauptsatzung und werde erstmals so gehandhabt. Es handele sich um die Stelle eines Amtsleiters mit einer A14 im gehobenen Dienst, die mit einer hohen kommunalpolitischen Relevanz und Verantwortung verbunden sei. Im Verhältnis zum Angestelltenrecht stelle sich das Beamtenrecht schwierig und es soll eine Benachteiligung vermieden werden.

Er spreche sich dafür aus, eine so wichtige Entscheidung im Kreistag beschließen zu lassen.

 

Herr Dr. Zeschmann schlägt vor, eine Empfehlung an den Personalrat oder Landrat auszusprechen.

 

Herr Lindemann ergänzt die Ausführungen von Herrn Gehm und erklärt, dass davon ausgegangen wurde, dass dem Kreistag daran gelegen sei, eine Entscheidung über wichtige Funktionen (Dezernenten und Amtsleiter) zu treffen.

 

Herr Dr. Pech beruft sich auf seine Erfahrungen; es habe nicht an der Stellenbezeichnung gelegen, sondern der Kreistag wollte sich die Besetzung der Amtsleiterposten vorbehalten. Wenn ein Amtsleiter berufen werden soll, dann sei der Kreistag zuständig.

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung.