Sitzung: 21.08.2019 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt, Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt, Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 040/2019
Herr Fuls erläuterte anhand
einer Powerpoint-Präsentation die Beschlussvorlage.
Eine Anfrage betraf die
Ersatzpflanzungen – wo erfolgen die Ersatzpflanzungen und was soll gepflanzt
werden? - Zum Standort der Ersatzpflanzung ist noch keine Aussage möglich, da
die entsprechenden Grundstücke zur Verfügung stehen müssen, Ziel ist im
Normalfall die Pflanzung direkt an der Baumaßnahme. Zu den Pflanzen gibt es
Vorgaben der UNB und es werden vorrangig einheimische Pflanzen sein.
Frau Kaethner äußerte Bedenken,
da keine konkreten Aussagen zu den Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft
sowie zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorliegen. Eine Förderung in Höhe
von 75 % steht in Aussicht, wie hoch wird die Förderung tatsächlich ausfallen?
– Herr Gehm erläuterte, dass mit dem Grundsatzbeschluss erst die Vorplanung
vorliegt und im Beschlussfall die folgenden
Leistungsphasen 3 und 4 ausgelöst werden können. Im Ergebnis dieser Planung
können die angesprochenen Fragen beantwortet werden. Auch für die Beantragung
der Fördermittel müssen die entsprechenden Planungen vorliegen. In der nächsten
Stufe wird der Baubeschluss erstellt (mit konkreten Angaben zum Bau, zur
Begrünung, zu Ausgleichsmaßnahmen) und den Abgeordneten zur Diskussion
vorgelegt.
Frau Kaethner äußerte die
Befürchtung, dass mit der Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss die Maßnahme
schon festgelegt wird und keine Änderungen/Ablehnungen mehr möglich sind.
Es sollten doch auch im
Vorfeld schon konkrete Angaben zu
möglichen Ausgleichsmaßnahmen vorliegen.
Herr Kaufmann bemerkte dazu,
dass der Landkreis bzw. die Städte und Gemeinden über Flächen verfügen, um die notwendigen Kompensationsmaßnahmen
auszuführen.