Gremium: Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt, Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Fuls erläuterte anhand einer Powerpoint-Präsentation die Beschlussvorlage.

Eine Anfrage betraf die Ersatzpflanzungen – wo erfolgen die Ersatzpflanzungen und was soll gepflanzt werden? - Zum Standort der Ersatzpflanzung ist noch keine Aussage möglich, da die entsprechenden Grundstücke zur Verfügung stehen müssen, Ziel ist im Normalfall die Pflanzung direkt an der Baumaßnahme. Zu den Pflanzen gibt es Vorgaben der UNB und es werden vorrangig einheimische Pflanzen sein.

Frau Kaethner äußerte Bedenken, da keine konkreten Aussagen zu den Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft sowie zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorliegen. Eine Förderung in Höhe von 75 % steht in Aussicht, wie hoch wird die Förderung tatsächlich ausfallen? – Herr Gehm erläuterte, dass mit dem Grundsatzbeschluss erst die Vorplanung vorliegt und im Beschlussfall  die folgenden Leistungsphasen 3 und 4 ausgelöst werden können. Im Ergebnis dieser Planung können die angesprochenen Fragen beantwortet werden. Auch für die Beantragung der Fördermittel müssen die entsprechenden Planungen vorliegen. In der nächsten Stufe wird der Baubeschluss erstellt (mit konkreten Angaben zum Bau, zur Begrünung, zu Ausgleichsmaßnahmen) und den Abgeordneten zur Diskussion vorgelegt.

Frau Kaethner äußerte die Befürchtung, dass mit der Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss die Maßnahme schon festgelegt wird und keine Änderungen/Ablehnungen mehr möglich sind.

Es sollten doch auch im Vorfeld schon konkrete Angaben  zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen vorliegen.

Herr Kaufmann bemerkte dazu, dass der Landkreis bzw. die Städte und Gemeinden über Flächen verfügen,  um die notwendigen Kompensationsmaßnahmen auszuführen.