Sitzung: 21.08.2019 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt, Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt, Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 8/AfD/2019
Frau Kaethner gab
Ausführungen zum Antrag anhand einer Präsentation.
Sie informierte, dass sich
der Wortlaut des ursprünglichen Antrages geändert hat, der Antrag wird wie
folgt neu formuliert:
Der Kreistag fordert den
Landrat auf, sich beim gegenwärtigen Verkauf des denkmalgeschützten Schlosses
Steinhöfel für einen transparenten, dem gesetzlichen Schutzauftrag
entsprechenden Verkaufsvorgang einzusetzen. Darüber hinaus wird der Landrat
gebeten, die Abgeordneten im Kreistag über den fachlich-rechtlichen
Verkaufsprozess auf dem Laufenden zu halten.
Es soll damit eine
Transparenz des Verkaufsverfahrens erreicht werden.
In der anschließenden
Diskussion wurden folgende Aspekte angesprochen:
Es kann schwierig werden,
dass Land zu verpflichten, entsprechende Informationen gegenüber Dritten zu
geben.
Frau Meyer bemerkte, dass
es fraglich ist, ob der Landkreis/Landrat die entsprechende Kompetenz hat zur
Einflussnahme auf das Vorhaben des Landes. – Der Kreistag/Landrat soll keinen
Einfluss auf den Verkauf nehmen. Der Landrat soll die entsprechenden Nachfragen
im Land vornehmen und bestimmte Anforderungen an die Vertragsgestaltung
anbringen.
Konkret nachgefragt wurde,
ob das Schloss auf der Denkmalliste steht, ob es sich um ein Einzeldenkmal
handelt und welche konkreten Befürchtungen zum Verkauf bestehen. – Die
Befürchtungen erwachsen aus den Erfahrungen in den Vorjahren an Hand von
dokumentierten Einzelfällen. Im Denkmalrecht gibt es keine Möglichkeit zur Verbandsklage,
es gibt willkürliche Entscheidungen.
Mit dieser Antragstellung
wird suggeriert, dass die Landesregierung nicht rechtmäßig handelt. – Es gab
rechtswidrige Entscheidungen.
Frau Meyer mahnte an, in
den Ausschüssen sachlich zu diskutieren.
Es wird darauf aufmerksam
gemacht, mit dem Begriff „Mark“ sauber und im richtigen Zusammenhang umzugehen.
Der Antrag wird mit dem
geänderten Wortlaut zur Beschlussfassung vorgelegt.
4 ja-Stimmen, 2
nein-Stimmen, 4 Enthaltungen