Gremium: Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt, Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende bat, die Diskussion zur Prioritätenliste vorab in den Fraktionen zu führen. Eventuelle Stellungnahmen, Änderungswünsche, Hinweise usw.  sind schriftlich bis zum 15. Oktober 2019 über die Fraktionen dem Büro Kreistag zuzuleiten. In der nächsten Sitzung am

13. November 2019 wird die Prioritätenliste dann zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Prioritätenliste wurde durch den Amtsleiter für Infrastruktur und Gebäudemanagement (Amt 65), Herrn Fuls, kurz vorgestellt.

Er informierte vorab, dass die Prioritätenliste auf der Grundlage von Bedarfsanmeldungen aus den zuständigen Fachbereichen erarbeitet wird. 

Anfrage zum Gymnasium Fürstenwalde, Außenanlagen Holzstraße – wenn an diesem Objekt Unfallgefahr besteht, müsste die Maßnahme als Priorität 1 eingeordnet werden?

Anfrage zum Neubau eines Gymnasiums in Schöneiche – liegen belastbare Zahlen vom Schulverwaltungsamt zum Bedarf vor? Mit den Gymnasium Erkner und der Erweiterung der Oberschule sind 2 weiterführende Schulen in diesem Bereich.

Zur Priorität der Maßnahmen Fürstenwalde, Holzstraße konnte keine Aussage getroffen werden, Herr Gehm stellte die Antwort zurück. Herr Fuls ergänzte, dass die Priorität 3 nicht bedeutet, dass diese Maßnahme weniger beachtet wird.

Zum Gymnasium Schöneiche wurden die zugearbeiteten Bedarfszahlen der Städte und Gemeinden noch nicht berücksichtigt. Die Bedarfszahlen werden in die Schulentwicklungsplanung eingearbeitet, die dann durch das Ministerium genehmigt werden muss.

Eine weitere Anfrage betraf die zeitliche und finanzielle Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen. - Mit der Aufnahme der Maßnahmen in die Prioritätenliste wird das Amt lediglich ermächtigt, die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen, die wiederum Grundlage für die Grundsatz- bzw. Baubeschlüsse sind.   

Frau Kaethner fragte nach, ob es die Möglichkeit gibt, innerhalb des Budgets bei Bedarf andere Leistungen einzuordnen/auszuführen. – Die Maßnahmen aus der Prioritätenliste werden in die Haushaltsplanung übernommen. Mit der Aufnahme in die Prioritätenliste gibt es noch keine verbindliche terminliche Einordnung, sind alle Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Einordnung in den Haushaltsplan. Mit der Haushaltsplanung erfolgt die konkrete Festlegung der Baumaßnahme in Jahresscheiben und dann erfolgt auch die entsprechende Diskussion in den Ausschüssen dazu. 

 

Im Anschluss an den Bereich Hochbau erläuterte Herr Fuls den Bereich der Straßenbaumaßnahmen.

Eine Anmerkung kam zur Auswahl/Festlegung von Umleitungsstrecken. Bei der Umleitung zur

K 6704 (Bomsdorf) kam es in den Vorjahren zu starken Schäden an der Umleitungsstrecke.

Zukünftig müsste eine stärkere Kontrolle zur Einhaltung der vorgeschriebenen Umleitungen ausgeübt werden.

Die Problematik ist bekannt, es gibt Diskussion mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen zur Streckenführung.

Herr Mangelsdorf fragte zur Straße Reichenwalde nach, warum dort Arbeiten geplant werden. Die Straße wurde erst vor einigen Jahren fertiggestellt oder liegen Planungsfehler vor? – Es liegen keine Planungsfehler vor, die Arbeiten sind 2023 vorgesehen, der Zustand ist aber nicht so gut wie von Herrn Mangelsdorf eingeschätzt. Eine konkrete Auskunft dazu erfolgt noch.

Herr Noack fragte an, ob es Fristen gibt, wann eine Deckenerneuerung erfolgen sollte? -  Herr Rose bemerkt dazu, dass die Straße als Umleitungsstrecke während Baumaßnahmen in Storkow sehr stark frequentiert wurde, auch gab es erhöhtes Unfallgeschehen aufgrund der beschädigten Bankette/Kanten.