Sitzung: 14.01.2020 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1/AfD/2020
Herr
Hamacher und Herr Schink sind eingetroffen. Somit ist die Beschlussfähigkeit
hergestellt.
Frau Stahl erläutert kurz ihren
Antrag und führt weiter dazu aus, dass sie als Mitglied im Ausländerbeirat
tätig war und dort eine statistische Erfassung erfolgte, aus der hervorging, um
wen es ging und wo er wohnte. Dementsprechend konnten Unterstützungsleistungen angeboten
werden. Sie merkt an, dass erst dann von Integration auszugehen ist, wenn auch
politische Teilhabe erfolgt. Frau Stahl wurde von dieser Minderheitsgruppe
gebeten, sie bei ihren Interessen hier im Landkreis zu unterstützen.
Frau Zarling kann diese
Diskriminierung nicht nachvollziehen. Spätaussiedler beziehen seit 2005 sofort
SGB II-Leistungen. Des Weiteren hat sie eine Vielzahl von Integrationsmaßnahmen
in Form von Sprachkursen, Arbeitserprobungen, Vermittlung in Ausbildung und
Beschäftigung auf den Weg gebracht, um diese Personengruppen zu integrieren.
Deshalb kann sie diese Einschätzungen nicht bestätigen.
Zur
Frage der Integrationspauschale gibt Frau
Kaiser anhand einer Präsentation einen statistischen Einblick. (Anlage 1
TOP 4)
Sie
erklärt, dass Integration vor Ort in den Kommunen stattfindet, deshalb wurden
die Landesmittel entsprechend der Unterbringungszahlen aus 2018 an die Kommunen
weitergegeben. Da im Jahr 2018 nur 6 Spätaussiedler in den Landkreis gekommen
sind, wurde diese Zahl nicht explizit auf die Kommunen aufgeteilt.
Dementsprechend wurde in den Listen eine Null abgebildet.
Frau Stahl gibt zu verstehen,
dass es nur eine pauschale Ausführung ist und keine Konkretisierung. Sie fügt
hinzu, dass es empfehlenswert ist, eine statistische Erfassung von dieser
Minderheitsgruppe zu erhalten. Die Realität sieht ganz anders aus als die
Darstellungen und Ausführungen der Verwaltung. Die Beratungsstellen
funktionieren nicht, außerdem wurden Gelder für die Beratungsstellen
gestrichen.
Frau Freninez kann die Problematik
nicht teilen. Weiter möchte sie Frau Kaiser ergänzen und den JMD der Caritas
für Jugendliche ansprechen. Dieses Angebot wird gut genutzt und zeigt sehr gute Erfolge auf. Wer isoliert
sein möchte, spricht im Familienkreis nur noch russisch, verbleibt in dem
Wohngebiet, weil dort Bekannte, Verwandte und Freunde wohnen. Integration heißt
aber auch, dass ich mich in ein anderes Wohngebiet begebe, Kontakte suche und
mich dort einfinde. Sie rät dazu dem Antrag nicht zu folgen.
Frau Griesche kann diesem Ansatz
ebenfalls nicht folgen.
Frau Zarling möchte noch einmal auf
den Punkt der statistische Erfassung zurückkommen. Eine Auszählung ist nicht
möglich, da es kein statistisches Merkmal ist.
Frau Stahl fügt hinzu, dass die
Caritas nicht mehr in Eisenhüttenstadt ansässig ist, andere Mitarbeiter sind
nicht engagiert oder Spätaussiedler werden ignoriert. Durchaus kann es sein,
dass die Integration in anderen Ortschaften gut funktioniert und organisiert
ist. Dennoch spricht sie darüber, was in Eisenhüttenstadt passiert. Es geht
nicht um die namentliche Erfassung dieser Minderheitsgruppe. In anderen
Kommunen funktioniert das auch sehr gut. Dort wisse man genau, wie viele
Jugendliche in welchem Alter dort leben, wer arbeitslos davon ist und wer einen
akademischen Abschluss hat. Diese Minderheit gehört zu unseren Wählern und
deren Interessen müssen ebenso berücksichtigt werden.
Herr Hamacher bringt an, dass der
Antrag nach den Ausführungen und den genannten Ist-Zahlen nicht DSGVO-konform
ist und demnach nicht mehr zu halten ist.
Frau Buhrke bringt an, dass Frau
Kaiser mitgeteilt hat, welche Leistungen diese Mindergruppe erhält und dass
eine Gleichberechtigung für alle Zugewanderten erfolgt. Sie fragt, weshalb eine
Statistik erfolgen soll, wenn eine Gleichberechtigung gegeben ist. Auch stellte
Frau Zarling klar, dass diese Mindergruppe vom Jobcenter zu allen anderen
Leistungsberechtigten, die arbeitssuchend sind, gleichgestellt wird.
Herr Storek erwidert, dass es
nicht an zwei positiven Einzelfällen festgemacht werden kann. Es geht zunächst
nur um die Bedarfsfeststellung.
Frau Zarling bittet Frau Stahl
darum, diese Statistik beispielhaft zur Verfügung zu stellen.
Frau Stahl erklärt, dass der
Verein Landsmannschaft der Deutschen
aus Russland e. V. heißt und diese die Statistik führen. Man sollte
wissen, wie viele Leute, die jünger als 20 Jahre sind oder 20 und 45 oder
zwischen 45 und 60 oder älter 60 Jahre alt sind. Auch die Abschlüsse sind
wichtig, um zu wissen, welche Fachkräfte auf dem Markt sind. Gleichfalls
müssten Ärzte oder Erzieher besonders gefördert werden. Dazu sind Mittel
erforderlich.
Frau Zarling äußert dazu, dass es
sicherlich Einzelfälle gibt, die nicht in Arbeit vermittelt werden können.
Dennoch zeigt diese minimale Zahl nur den Zuzug und zeigt nicht an, wie viele
Spätaussiedler im Landkreis leben. Zahlen können nur aus dem jeweiligen Sozialsystem
geliefert werden. Jeder Spätaussiedler hat einen Anspruch zur Eingliederung aus
diesen Sozialsystemen, dementsprechend hat er alle Möglichkeiten, die der
Gesetzgeber bietet. Solche Mittel stehen dem Jobcenter ausreichend zur
Verfügung.
Herr Grätsch stellt fest, dass
nicht alle Spätaussiedler erfasst sind. Deshalb schlägt er vor, den Antrag
abzulehnen. Sollte es Probleme in den einzelnen Quartieren in Eisenhüttenstadt
geben, ist ein Quartiersmanagement gefragt.