Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Herr Hamacher und Herr Schink sind eingetroffen. Somit ist die Beschlussfähigkeit hergestellt.

 

Frau Stahl erläutert kurz ihren Antrag und führt weiter dazu aus, dass sie als Mitglied im Ausländerbeirat tätig war und dort eine statistische Erfassung erfolgte, aus der hervorging, um wen es ging und wo er wohnte. Dementsprechend konnten Unterstützungsleistungen angeboten werden. Sie merkt an, dass erst dann von Integration auszugehen ist, wenn auch politische Teilhabe erfolgt. Frau Stahl wurde von dieser Minderheitsgruppe gebeten, sie bei ihren Interessen hier im Landkreis zu unterstützen.

 

Frau Zarling kann diese Diskriminierung nicht nachvollziehen. Spätaussiedler beziehen seit 2005 sofort SGB II-Leistungen. Des Weiteren hat sie eine Vielzahl von Integrationsmaßnahmen in Form von Sprachkursen, Arbeitserprobungen, Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung auf den Weg gebracht, um diese Personengruppen zu integrieren. Deshalb kann sie diese Einschätzungen nicht bestätigen.

 

Zur Frage der Integrationspauschale gibt Frau Kaiser anhand einer Präsentation einen statistischen Einblick. (Anlage 1 TOP 4)

Sie erklärt, dass Integration vor Ort in den Kommunen stattfindet, deshalb wurden die Landesmittel entsprechend der Unterbringungszahlen aus 2018 an die Kommunen weitergegeben. Da im Jahr 2018 nur 6 Spätaussiedler in den Landkreis gekommen sind, wurde diese Zahl nicht explizit auf die Kommunen aufgeteilt. Dementsprechend wurde in den Listen eine Null abgebildet.

 

Frau Stahl gibt zu verstehen, dass es nur eine pauschale Ausführung ist und keine Konkretisierung. Sie fügt hinzu, dass es empfehlenswert ist, eine statistische Erfassung von dieser Minderheitsgruppe zu erhalten. Die Realität sieht ganz anders aus als die Darstellungen und Ausführungen der Verwaltung. Die Beratungsstellen funktionieren nicht, außerdem wurden Gelder für die Beratungsstellen gestrichen.

 

Frau Freninez kann die Problematik nicht teilen. Weiter möchte sie Frau Kaiser ergänzen und den JMD der Caritas für Jugendliche ansprechen. Dieses Angebot wird gut genutzt  und zeigt sehr gute Erfolge auf. Wer isoliert sein möchte, spricht im Familienkreis nur noch russisch, verbleibt in dem Wohngebiet, weil dort Bekannte, Verwandte und Freunde wohnen. Integration heißt aber auch, dass ich mich in ein anderes Wohngebiet begebe, Kontakte suche und mich dort einfinde. Sie rät dazu dem Antrag nicht zu folgen.

 

Frau Griesche kann diesem Ansatz ebenfalls nicht folgen.

 

Frau Zarling möchte noch einmal auf den Punkt der statistische Erfassung zurückkommen. Eine Auszählung ist nicht möglich, da es kein statistisches Merkmal ist.

 

Frau Stahl fügt hinzu, dass die Caritas nicht mehr in Eisenhüttenstadt ansässig ist, andere Mitarbeiter sind nicht engagiert oder Spätaussiedler werden ignoriert. Durchaus kann es sein, dass die Integration in anderen Ortschaften gut funktioniert und organisiert ist. Dennoch spricht sie darüber, was in Eisenhüttenstadt passiert. Es geht nicht um die namentliche Erfassung dieser Minderheitsgruppe. In anderen Kommunen funktioniert das auch sehr gut. Dort wisse man genau, wie viele Jugendliche in welchem Alter dort leben, wer arbeitslos davon ist und wer einen akademischen Abschluss hat. Diese Minderheit gehört zu unseren Wählern und deren Interessen müssen ebenso berücksichtigt werden.

 

Herr Hamacher bringt an, dass der Antrag nach den Ausführungen und den genannten Ist-Zahlen nicht DSGVO-konform ist und demnach nicht mehr zu halten ist.

 

Frau Buhrke bringt an, dass Frau Kaiser mitgeteilt hat, welche Leistungen diese Mindergruppe erhält und dass eine Gleichberechtigung für alle Zugewanderten erfolgt. Sie fragt, weshalb eine Statistik erfolgen soll, wenn eine Gleichberechtigung gegeben ist. Auch stellte Frau Zarling klar, dass diese Mindergruppe vom Jobcenter zu allen anderen Leistungsberechtigten, die arbeitssuchend sind, gleichgestellt wird.

 

Herr Storek erwidert, dass es nicht an zwei positiven Einzelfällen festgemacht werden kann. Es geht zunächst nur um die Bedarfsfeststellung.

 

Frau Zarling bittet Frau Stahl darum, diese Statistik beispielhaft zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Stahl erklärt, dass der Verein Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. heißt und diese die Statistik führen. Man sollte wissen, wie viele Leute, die jünger als 20 Jahre sind oder 20 und 45 oder zwischen 45 und 60 oder älter 60 Jahre alt sind. Auch die Abschlüsse sind wichtig, um zu wissen, welche Fachkräfte auf dem Markt sind. Gleichfalls müssten Ärzte oder Erzieher besonders gefördert werden. Dazu sind Mittel erforderlich.

 

Frau Zarling äußert dazu, dass es sicherlich Einzelfälle gibt, die nicht in Arbeit vermittelt werden können. Dennoch zeigt diese minimale Zahl nur den Zuzug und zeigt nicht an, wie viele Spätaussiedler im Landkreis leben. Zahlen können nur aus dem jeweiligen Sozialsystem geliefert werden. Jeder Spätaussiedler hat einen Anspruch zur Eingliederung aus diesen Sozialsystemen, dementsprechend hat er alle Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet. Solche Mittel stehen dem Jobcenter ausreichend zur Verfügung. 

 

Herr Grätsch stellt fest, dass nicht alle Spätaussiedler erfasst sind. Deshalb schlägt er vor, den Antrag abzulehnen. Sollte es Probleme in den einzelnen Quartieren in Eisenhüttenstadt geben, ist ein Quartiersmanagement gefragt.