Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Frau Meyer-Grunewald stellt die Richtlinie für den Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree vor. (Anlage 2 TOP 5 – korrigierte Fassung)

Es gibt vorab eine Änderung. Aufgrund der neuen Ausschreibung der Seniorenbeauftragten soll der Sitz zukünftig in Beeskow festgelegt werden.

 

Frau Freninez fragt nach, ob unter Punkt § 4 Punkt 2 die maximal 17 stimmberechtigten Mitglieder aufgrund des Zusammenschlusses von den 2 Kommunen Odervorland und Steinhöfel resultieren und diese Kommune den anderen gegenüber privilegiert wäre. Frau Meyer-Grunewald antwortet darauf, dass dennoch 2 Vertreter aus der Gemeinde Steinhöfel und dem Amt Odervorland entsendet werden und es deshalb bei maximal 18 stimmberechtigten Mitgliedern bleibt.

 

Unter § 6 Punkt 2 wird von Mitarbeitern der Geschäftsstelle gesprochen. Frau Freninez fragt an, ob dieser Punkt ebenfalls aufgrund des Zusammenschlusses abgeändert wird. Darauf antwortet Frau Meyer-Grunewald, dass für jeden gewählten Beauftragten voraussichtlich auch ein Mitarbeiter abgestellt wird. Frau Freninez gibt als Hinweis vor unter § 6 Punkt 3 auch gleich die Fahrkosten und Sitzungsgelder miteinzufügen. Derzeit wird es in der Geschäftsordnung geregelt. Somit bräuchte nicht mit jeder Wahl, die Geschäftsordnung angepasst zu werden.

Weiter gibt Frau Freninez als Hinweis vor, dass in den Zuwendungsvoraussetzungen zum einen die Frist und zum anderen mit erwähnt werden sollte, dass es nur um Seniorenbeiräte geht, die in der Hauptsatzung erwähnt sind. Sie stellt zur Frage, ob die Richtlinie für den Behindertenbeirat gleichlautend gemacht werden könnte. Darauf antwortet Frau Heinrich, dass die Richtlinien separat behandelt werden sollten.

 

Frau Heinrich gibt den Vorsitz an Frau Buhrke ab und führt aus unter § 2 Punkt 3 „bei Bedarf“ zu streichen. Weiterhin soll unter § 3 überall die Formulierung „sollte“ durch „soll„ ersetzt werden.

Unter § 3 Punkt 5 wird dem Kreisseniorenbeirat ein Antragsrecht gegenüber dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit eingeräumt, was Frau Heinrich sehr begrüßt. Sodass nicht der Umweg über die Kreistagsabgeordneten gehen muss, sondern auch der direkte Weg möglich ist. Frau Heinrich stellt sich allerdings die Frage, ob es aus Sicht der Kommunalaufsicht richtig ist.

 

Herr Hamacher erklärt, dass es hier um die aktive Teilnahme an den Ausschüssen geht und nicht um das Antragsrecht, hier muss ein Unterschied gemacht werden. Da der Abgeordnete gewählt ist und der Beirat benannt, wird im Rahmen der repräsentativen Demokratie nicht jedem dasselbe Rederecht eingeräumt. Wer das Antragsrecht  erhält, ist jeder Vertretung selbst überlassen. Frau Heinrich ergänzt, dass diese Unterscheidung in der Richtlinie nicht zu erkennen ist und gibt die Frage mit, wie hier die richtige Verfahrensweise ist.

 

Herr Hamacher spricht sich dafür aus, diesen Punkt entsprechend so zu beschließen.

 

Frau Buhrke ist der Meinung, die Frage mit der Kommunalaufsicht vorab abzuklären.

 

Frau Meyer-Grunewald erklärt, dass das bereits vorab mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurde.

 

Herr Hamacher möchte noch auf eine Stelle mit der Formulierung „soll“ aufmerksam machen. Der Kreisseniorenbeirat kann nicht zu einer Aufgabe verpflichten werden. Deshalb sollte es besser heißen: „Im Rahmen seiner Informations- und Beratungsarbeit sollte der Keisseniorenbeirat regelmäßige Sprechstunden durchführen.“

 

Frau Heinrich merkt an, unter Punkt 6 den Satz wie folgt zu ändern: „Der Kreisseniorenbeirat pflegt…“ und unter Punkt 7: „Der Kreisseniorenbeirat erstattet…“.

 

Frau Meyer-Grunewald bringt vor, den Satz unter § 5 Punkt 1 wie folgt zu ändern: „Auf Antrag des Kreisseniorenbeirates ist eine Anregung oder Stellungnahme dem Kreistag oder einem Ausschuss vorzulegen.“

 

Frau Stahl schlägt vor, diesen Antrag nicht weiter durchzugehen, da hier nicht ordentlich gearbeitet wurde. Sie beantragt, dass die Diskussion abgebrochen wird und die Richtlinie überarbeitet wird.

 

Herr Hamacher möchte ungern in der nächsten Sitzung von vorn anfangen und deshalb weiter fortfahren und abstimmen.

 

Frau Stahl hält an ihrem Antrag fest und möchte, dass abgestimmt wird.

 

Abstimmung: ja: 2 nein: 4

 

Frau Heinrich übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Hamacher fragt an, ob die Ausschussmitglieder eine überarbeitete Fassung erhalten könnten und der TOP ohne Abstimmung verlassen wird.

 

Frau Heinrich trägt vor, diesen TOP wie besprochen abzustimmen. Über die nachfolgenden Ausschüsse können ebenfalls noch Empfehlungen kommen, es in den Kreistag zu bringen.

 

Frau Meyer-Grunewald wird die Richtlinie umgehend überarbeiten und gibt noch mal ausdrücklich zu verstehen, dass die Richtlinie in den kommenden Kreistag eingebracht werden muss, da sonst die Gelder an die Seniorenbeiräte nicht ausgezahlt werden können.

 

Frau Buhrke spricht sich dafür aus, heute eine Empfehlung abzugeben, da die Änderungen nur marginal sind und inhaltlich klar ist, worum es geht.