Sitzung: 14.01.2020 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 003/2020
Frau Meyer-Grunewald stellt die Richtlinie
für den Seniorenbeirat des Landkreises Oder-Spree vor. (Anlage 2 TOP 5 –
korrigierte Fassung)
Es
gibt vorab eine Änderung. Aufgrund der neuen Ausschreibung der
Seniorenbeauftragten soll der Sitz zukünftig in Beeskow festgelegt werden.
Frau Freninez fragt nach, ob unter
Punkt § 4 Punkt 2 die maximal 17 stimmberechtigten Mitglieder aufgrund des Zusammenschlusses
von den 2 Kommunen Odervorland und Steinhöfel resultieren und diese Kommune den
anderen gegenüber privilegiert wäre. Frau Meyer-Grunewald
antwortet darauf, dass dennoch 2 Vertreter aus der Gemeinde Steinhöfel und dem
Amt Odervorland entsendet werden und es deshalb bei maximal 18
stimmberechtigten Mitgliedern bleibt.
Unter
§ 6 Punkt 2 wird von Mitarbeitern der Geschäftsstelle gesprochen. Frau Freninez fragt an, ob dieser Punkt
ebenfalls aufgrund des Zusammenschlusses abgeändert wird. Darauf antwortet Frau Meyer-Grunewald, dass für jeden
gewählten Beauftragten voraussichtlich auch ein Mitarbeiter abgestellt wird. Frau Freninez gibt als Hinweis vor
unter § 6 Punkt 3 auch gleich die Fahrkosten und Sitzungsgelder miteinzufügen.
Derzeit wird es in der Geschäftsordnung geregelt. Somit bräuchte nicht mit
jeder Wahl, die Geschäftsordnung angepasst zu werden.
Weiter
gibt Frau Freninez als Hinweis vor,
dass in den Zuwendungsvoraussetzungen zum einen die Frist und zum anderen mit
erwähnt werden sollte, dass es nur um Seniorenbeiräte geht, die in der
Hauptsatzung erwähnt sind. Sie stellt zur Frage, ob die Richtlinie für den
Behindertenbeirat gleichlautend gemacht werden könnte. Darauf antwortet Frau Heinrich, dass die Richtlinien
separat behandelt werden sollten.
Frau Heinrich gibt den Vorsitz an
Frau Buhrke ab und führt aus unter § 2 Punkt 3 „bei Bedarf“ zu streichen.
Weiterhin soll unter § 3 überall die Formulierung „sollte“ durch „soll„ ersetzt
werden.
Unter
§ 3 Punkt 5 wird dem Kreisseniorenbeirat ein Antragsrecht gegenüber dem
Ausschuss für Soziales und Gesundheit eingeräumt, was Frau Heinrich sehr
begrüßt. Sodass nicht der Umweg über die Kreistagsabgeordneten gehen muss,
sondern auch der direkte Weg möglich ist. Frau
Heinrich stellt sich allerdings die Frage, ob es aus Sicht der
Kommunalaufsicht richtig ist.
Herr Hamacher erklärt, dass es hier
um die aktive Teilnahme an den Ausschüssen geht und nicht um das Antragsrecht,
hier muss ein Unterschied gemacht werden. Da der Abgeordnete gewählt ist und der
Beirat benannt, wird im Rahmen der repräsentativen Demokratie nicht jedem
dasselbe Rederecht eingeräumt. Wer das Antragsrecht erhält, ist jeder Vertretung selbst
überlassen. Frau Heinrich ergänzt,
dass diese Unterscheidung in der Richtlinie nicht zu erkennen ist und gibt die
Frage mit, wie hier die richtige Verfahrensweise ist.
Herr Hamacher spricht sich dafür
aus, diesen Punkt entsprechend so zu beschließen.
Frau Buhrke ist der Meinung, die
Frage mit der Kommunalaufsicht vorab abzuklären.
Frau Meyer-Grunewald erklärt, dass das
bereits vorab mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurde.
Herr Hamacher möchte noch auf eine
Stelle mit der Formulierung „soll“ aufmerksam machen. Der Kreisseniorenbeirat
kann nicht zu einer Aufgabe verpflichten werden. Deshalb sollte es besser
heißen: „Im Rahmen seiner Informations- und Beratungsarbeit sollte der
Keisseniorenbeirat regelmäßige Sprechstunden durchführen.“
Frau Heinrich merkt an, unter Punkt
6 den Satz wie folgt zu ändern: „Der Kreisseniorenbeirat pflegt…“ und unter
Punkt 7: „Der Kreisseniorenbeirat erstattet…“.
Frau Meyer-Grunewald bringt vor, den Satz
unter § 5 Punkt 1 wie folgt zu ändern: „Auf Antrag des Kreisseniorenbeirates
ist eine Anregung oder Stellungnahme dem Kreistag oder einem Ausschuss
vorzulegen.“
Frau Stahl schlägt vor, diesen
Antrag nicht weiter durchzugehen, da hier nicht ordentlich gearbeitet wurde.
Sie beantragt, dass die Diskussion abgebrochen wird und die Richtlinie
überarbeitet wird.
Herr Hamacher möchte ungern in der
nächsten Sitzung von vorn anfangen und deshalb weiter fortfahren und abstimmen.
Frau Stahl hält an ihrem Antrag
fest und möchte, dass abgestimmt wird.
Abstimmung:
ja: 2 nein: 4
Frau Heinrich übernimmt den Vorsitz.
Herr Hamacher fragt an, ob die
Ausschussmitglieder eine überarbeitete Fassung erhalten könnten und der TOP
ohne Abstimmung verlassen wird.
Frau Heinrich trägt vor, diesen TOP
wie besprochen abzustimmen. Über die nachfolgenden Ausschüsse können ebenfalls
noch Empfehlungen kommen, es in den Kreistag zu bringen.
Frau Meyer-Grunewald wird die Richtlinie
umgehend überarbeiten und gibt noch mal ausdrücklich zu verstehen, dass die
Richtlinie in den kommenden Kreistag eingebracht werden muss, da sonst die
Gelder an die Seniorenbeiräte nicht ausgezahlt werden können.
Frau Buhrke spricht sich dafür
aus, heute eine Empfehlung abzugeben, da die Änderungen nur marginal sind und
inhaltlich klar ist, worum es geht.