Frau Lauke erläutert anhand einer Präsentation die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG). (Anlage 4 TOP 7)

 

Frau Krampf fragt, wie die Bewohner, die ihre Bedürfnisse nicht deutlich äußern können, sich bei der Bedarfsfeststellung gegenüber den Mitarbeitern mitteilen. Wie soll das funktionieren? Was ist mit individuellen Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die zwischendurch aufkommen.

Frau Lauke antwortet, dass es für die Menschen einen gerichtlich bestellten Betreuer gibt. Halbjährlich finden Fallkonferenzen statt. Sollte sich der Bedarf in der Zwischenzeit verändern, ist der Betreuer angehalten, einen neuen Antrag zu stellen.

 

Frau Krampf stellt sich die Frage, ob die Betreuer jetzt mehr Zeit für ihre Betreuten haben. Denn bisher war es so, dass die Betreuer ihre Betreuten manchmal nur einmal im Monat gesehen haben. Frau Lauke antwortet darauf, dass die Zeiten über die Betreuungsbehörde/ Amtsgericht angehoben werden.

 

Herr Storek kennt einen Fall, den er weiter verfolgen wird, bei dem sich die Eltern selbst um ihren Sohn kümmern möchten. Die Eltern haben ein  Konto für den Sohn eingerichtet und baten darum, das Geld dorthin zu überweisen. Das Amt bekommt es aber nicht hin, dass das Geld für auf dieses Konto überwiesen wird und überweist weiter auf das Konto der Einrichtung.

 

Frau Heinrich weist daraufhin, dass hier keine Einzelfälle geklärt werden. Frau Lauke antwortet kurz, dass es sich eben um personenzentrierte Leistungen handelt und der behinderte Mensch mit Unterstützung der Einrichtung, in der er wohnt, befähigt werden soll, einkaufen zu gehen. Die Eltern wohnen 200 km entfernt. Die Einrichtung muss täglich mit dem jungen Mann arbeiten, weil es ein selbstbestimmtes Leben ist.

 

Frau Heinrich fragt, ob es im Landkreis Eingliederungshilfeträger gibt. Darauf antwortet Frau Lauke, dass das jetzt die Einrichtungsträger sind.

 

Herr Heyse klärt auf, dass die Bezugsbetreuer aus den Einrichtungen auf die Belange der Menschen in besonderen Wohnformen eingehen und damit auch die Berufsbetreuer entlasten.