Sitzung: 14.01.2020 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Frau Lauke erläutert anhand einer
Präsentation die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG). (Anlage 4 TOP 7)
Frau Krampf fragt, wie die Bewohner,
die ihre Bedürfnisse nicht deutlich äußern können, sich bei der
Bedarfsfeststellung gegenüber den Mitarbeitern mitteilen. Wie soll das
funktionieren? Was ist mit individuellen Leistungen für Menschen mit
Behinderungen, die zwischendurch aufkommen.
Frau Lauke antwortet, dass es für die
Menschen einen gerichtlich bestellten Betreuer gibt. Halbjährlich finden
Fallkonferenzen statt. Sollte sich der Bedarf in der Zwischenzeit verändern,
ist der Betreuer angehalten, einen neuen Antrag zu stellen.
Frau Krampf stellt sich die Frage, ob
die Betreuer jetzt mehr Zeit für ihre Betreuten haben. Denn bisher war es so,
dass die Betreuer ihre Betreuten manchmal nur einmal im Monat gesehen haben. Frau Lauke antwortet darauf, dass die
Zeiten über die Betreuungsbehörde/ Amtsgericht angehoben werden.
Herr Storek kennt einen Fall, den er
weiter verfolgen wird, bei dem sich die Eltern selbst um ihren Sohn kümmern
möchten. Die Eltern haben ein Konto für
den Sohn eingerichtet und baten darum, das Geld dorthin zu überweisen. Das Amt
bekommt es aber nicht hin, dass das Geld für auf dieses Konto überwiesen wird
und überweist weiter auf das Konto der Einrichtung.
Frau Heinrich weist daraufhin, dass hier
keine Einzelfälle geklärt werden. Frau
Lauke antwortet kurz, dass es sich eben um personenzentrierte Leistungen
handelt und der behinderte Mensch mit Unterstützung der Einrichtung, in der er
wohnt, befähigt werden soll, einkaufen zu gehen. Die Eltern wohnen 200 km
entfernt. Die Einrichtung muss täglich mit dem jungen Mann arbeiten, weil es
ein selbstbestimmtes Leben ist.
Frau Heinrich fragt, ob es im Landkreis
Eingliederungshilfeträger gibt. Darauf antwortet Frau Lauke, dass das jetzt die Einrichtungsträger sind.
Herr Heyse klärt auf, dass die
Bezugsbetreuer aus den Einrichtungen auf die Belange der Menschen in besonderen
Wohnformen eingehen und damit auch die Berufsbetreuer entlasten.