Sitzung: 11.03.2020 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 017/2020
Zum Haushaltsplan 2020 gab
Herr Perlick einen Gesamtüberblick anhand einer Präsentation.
Frau Kaethner erklärte, dass
bereits im Ausschuss ländliche Entwicklung zur Kreisumlage in Höhe von 38 %
oder 37 % diskutiert wurde. Eine entsprechende Empfehlung wurde im Ausschuss
ländliche Entwicklung gegeben. Im Ausschuss erklärte auch Herr Buhrke, dass 37
% möglich wären, im vorliegenden Haushaltsplan werden jedoch 38 % aufgeführt.
Herr Schneider äußerte dazu,
dass in der letzten Kreistagssitzung von Herrn Buhrke die Aussage getroffen
wurde, mit 38 % Kreisumlage wird ein ausgeglichener Haushalt erreicht. Eine
Senkung der Kreisumlage ist möglich mit der Folge, dass der Haushalt unecht
ausgeglichen werden muss. Ein negativer Saldo muss dann mit den Rücklagen
ausgeglichen werden.
Dies bestätigte Herr Buhrke.
Eine entsprechende Änderung müsste beantragt werden. Es wird dann eine
abgeänderte Satzung mit vorbereitet. In den Ausschüssen wird zu den den
Ausschuss betreffenden Produkten abgestimmt. Zum Gesamthaushalt erfolgt die
Abstimmung im Kreistag am 1.4.2020.
Zum Produkt Dezernat II –
Stabsstelle Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz gab Herr Buhrke die
Erläuterungen anhand einer Präsentation.
Zum Bereich Dezernat III –
Amt 62 Kataster- und Vermessungsamt erläuterte Frau Kramer,
Sachgebietsleiterin, die einzelnen Produkte.
Frau Kaethner bat um die
Erklärung des Unterschiedes zwischen Landnutzung und Landbedeckung.
Frau Kramer erklärte dazu:
Die Landnutzung entspricht der tatsächlichen Nutzung wie sie vor Ort sichtbar
ist. Die Landbedeckung betrifft den topografischen Teil, z.B. Landwirtschaft
oder Waldflächen.
Zum Amt 65 erläuterte Herr
Fuls die eingestellten Ansätze.
Zum Dezernat IV – Amt 36
Straßenverkehr und Ordnung erläuterte Herr Rose, Amtsleiter, die Ansätze des
Haushaltsplanes.
Herr Rademacher fragte, nach
wie die Planungen zur elektronischen Beantragung aussehen, sind Aussagen zu
möglichen Einsparungen möglich, welche Vor-und Nachteile gibt es für Bürger und
Verwaltung.
Dazu antwortete Herr Rose: Wenn
die elektronische Antragstellung sicher durchgeführt werden kann, erfolgt eine
entsprechende Presseinformation zu E-Kfz-Zulassung. Der Antragsteller benötigt
auch die entsprechenden Voraussetzungen wie ein stabiles Netz, die entsprechende
Technik, einen lesbaren Personalausweis, Kreditkarte usw. Das Verfahren läuft
und es kann ausgeführt werden. Bestimmte Arbeiten in der Verwaltung müssen
weiterhin ausgeführt werden.
Frau Kaethner fragte nach den Möglichkeiten einer
Geschwindigkeitsbeschränkung für bestimmte Straßenabschnitte.
Herr Rose antwortete dazu,
Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen auf gesetzlichen Grundlagen und bei
entsprechenden Begründungen.
Herr Schneider fragte zur
Position „privatrechtliche Leistungsentgelte“ nach, die 2020 und Folgejahre
enorm ansteigen.
Herr Rose antwortete, es
handelt sich dabei um Einnahmen aus Verkäufen von Kennzeichen.
Zum Dezernat IV – Amt 63
Bauordnungsamt erläuterte Frau Kirschner, Amtsleiterin, die Ansätze des
Haushaltsplanes.
Zum Dezernat IV – Amt 67 Umweltamt erläuterte Herr Driebusch,
Amtsleiter, die Ansätze des Haushaltsplanes.
Herr Wende merkte an, dass im
Rahmen der Erarbeitung der Landschaftspläne durch die Kommunen festgestellt
wird, dass durch den Landkreis bereitgestellte Unterlagen (Karten, Zahlen,
Altlastenkataster) nicht immer aktuell sind. Werden die Unterlagen aktualisiert
und hätte das finanzielle Auswirkungen auf die Haushaltsplanung?
Herr Driebusch antwortete,
dass ein detailliertes und übersichtliches Altlastenkataser vorliegt.
Herr Wende informierte dazu,
dass gerade im Bereich Fürstenwalde dies nicht der Fall ist.
Dem widersprach Herr
Driebusch, gerade für den Raum Fürstenwalde liegen die entsprechenden
Unterlagen vor und können bei Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Frau Kaethner fragte nach,
welche Unterstützung die Kreistagsabgeordneten geben können hinsichtlich der
gestiegenen Aufgaben der Ämter.
Herr Driebusch antwortete
dazu, dass auch auf Landesebene im Rahmen der Haushalsdiskussion nachgefragt
wird, mit welchen Mitteln, in welcher
Höhe, mit welcher Wirklichkeit konnexe Aufgaben der Kreise belegt werden. Es
könnte ein Versuchsprojekt mit 2/3 Landkreisen gestartet werden, wie hoch der
Personalbesatz in der unteren Kreisbehörde sein sollte zur vollständigen
Abdeckung des Aufgabenbereiches.
Herr Schneider passte den
Beschlussvorschlag wie folgt an:
Der Ausschuss bestätigt den
Haushaltsplan 2020 in den den Ausschuss tangierenden vorgestellten Produkten.
Diesem Vorschlag wurde
einstimmig zugestimmt.
Eine zweite
Beschlussempfehlung könnte lauten:
Der Ausschuss empfiehlt eine
Kreisumlage von 37 % oder 38 %.
Herr Hilpmann fragte nach, ob
mit den Kommunen eine entsprechende Abstimmung erfolgte.
Herr Buhrke antwortete, dass
mit den Bürgermeistern eine Anhörung und eine Klausur zum Haushalt durchgeführt
wurden. Die Gemeinden werden sicher eine geringere Kreisumlage begrüßen.
Die Ausschussmitglieder
plädierten für eine Kreisumlage in Höhe von 37.%
Die Beschlussempfehlung
lautet wie folgt:
Der Ausschuss empfiehlt für
die Kreisumlage einen Hebesatz von 37 %.
Diesem Beschluss wurde mit
einer Enthaltung zugestimmt.