Zum Haushaltsplan 2020 gab Herr Perlick einen Gesamtüberblick anhand einer Präsentation.

Frau Kaethner erklärte, dass bereits im Ausschuss ländliche Entwicklung zur Kreisumlage in Höhe von 38 % oder 37 % diskutiert wurde. Eine entsprechende Empfehlung wurde im Ausschuss ländliche Entwicklung gegeben. Im Ausschuss erklärte auch Herr Buhrke, dass 37 % möglich wären, im vorliegenden Haushaltsplan werden jedoch 38 % aufgeführt.

Herr Schneider äußerte dazu, dass in der letzten Kreistagssitzung von Herrn Buhrke die Aussage getroffen wurde, mit 38 % Kreisumlage wird ein ausgeglichener Haushalt erreicht. Eine Senkung der Kreisumlage ist möglich mit der Folge, dass der Haushalt unecht ausgeglichen werden muss. Ein negativer Saldo muss dann mit den Rücklagen ausgeglichen werden.

Dies bestätigte Herr Buhrke. Eine entsprechende Änderung müsste beantragt werden. Es wird dann eine abgeänderte Satzung mit vorbereitet. In den Ausschüssen wird zu den den Ausschuss betreffenden Produkten abgestimmt. Zum Gesamthaushalt erfolgt die Abstimmung im Kreistag am 1.4.2020.

 

Zum Produkt Dezernat II – Stabsstelle Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz gab Herr Buhrke die Erläuterungen anhand einer Präsentation.

 

Zum Bereich Dezernat III – Amt 62 Kataster- und Vermessungsamt erläuterte Frau Kramer, Sachgebietsleiterin, die einzelnen Produkte.

Frau Kaethner bat um die Erklärung des Unterschiedes zwischen Landnutzung und Landbedeckung.

Frau Kramer erklärte dazu: Die Landnutzung entspricht der tatsächlichen Nutzung wie sie vor Ort sichtbar ist. Die Landbedeckung betrifft den topografischen Teil, z.B. Landwirtschaft oder Waldflächen.

 

Zum Amt 65 erläuterte Herr Fuls die eingestellten Ansätze.

 

Zum Dezernat IV – Amt 36 Straßenverkehr und Ordnung erläuterte Herr Rose, Amtsleiter, die Ansätze des Haushaltsplanes.

Herr Rademacher fragte, nach wie die Planungen zur elektronischen Beantragung aussehen, sind Aussagen zu möglichen Einsparungen möglich, welche Vor-und Nachteile gibt es für Bürger und Verwaltung.

Dazu antwortete Herr Rose: Wenn die elektronische Antragstellung sicher durchgeführt werden kann, erfolgt eine entsprechende Presseinformation zu E-Kfz-Zulassung. Der Antragsteller benötigt auch die entsprechenden Voraussetzungen wie ein stabiles Netz, die entsprechende Technik, einen lesbaren Personalausweis, Kreditkarte usw. Das Verfahren läuft und es kann ausgeführt werden. Bestimmte Arbeiten in der Verwaltung müssen weiterhin ausgeführt werden. 

Frau  Kaethner fragte nach den Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbeschränkung für bestimmte Straßenabschnitte.

Herr Rose antwortete dazu, Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen auf gesetzlichen Grundlagen und bei entsprechenden Begründungen.

Herr Schneider fragte zur Position „privatrechtliche Leistungsentgelte“ nach, die 2020 und Folgejahre enorm ansteigen.

Herr Rose antwortete, es handelt sich dabei um Einnahmen aus Verkäufen von Kennzeichen.

 

Zum Dezernat IV – Amt 63 Bauordnungsamt erläuterte Frau Kirschner, Amtsleiterin, die Ansätze des Haushaltsplanes.

 

Zum Dezernat IV – Amt  67 Umweltamt erläuterte Herr Driebusch, Amtsleiter, die Ansätze des Haushaltsplanes.

Herr Wende merkte an, dass im Rahmen der Erarbeitung der Landschaftspläne durch die Kommunen festgestellt wird, dass durch den Landkreis bereitgestellte Unterlagen (Karten, Zahlen, Altlastenkataster) nicht immer aktuell sind. Werden die Unterlagen aktualisiert und hätte das finanzielle Auswirkungen auf die Haushaltsplanung?

Herr Driebusch antwortete, dass ein detailliertes und übersichtliches Altlastenkataser vorliegt.

Herr Wende informierte dazu, dass gerade im Bereich Fürstenwalde dies nicht der Fall ist.

Dem widersprach Herr Driebusch, gerade für den Raum Fürstenwalde liegen die entsprechenden Unterlagen vor und können bei Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Frau Kaethner fragte nach, welche Unterstützung die Kreistagsabgeordneten geben können hinsichtlich der gestiegenen Aufgaben der Ämter.

Herr Driebusch antwortete dazu, dass auch auf Landesebene im Rahmen der Haushalsdiskussion nachgefragt wird, mit welchen Mitteln,  in welcher Höhe, mit welcher Wirklichkeit konnexe Aufgaben der Kreise belegt werden. Es könnte ein Versuchsprojekt mit 2/3 Landkreisen gestartet werden, wie hoch der Personalbesatz in der unteren Kreisbehörde sein sollte zur vollständigen Abdeckung des Aufgabenbereiches.

 

Herr Schneider passte den Beschlussvorschlag wie folgt an:

Der Ausschuss bestätigt den Haushaltsplan 2020 in den den Ausschuss tangierenden vorgestellten Produkten.

Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Eine zweite Beschlussempfehlung könnte lauten:

Der Ausschuss empfiehlt eine Kreisumlage von 37 % oder 38 %.

Herr Hilpmann fragte nach, ob mit den Kommunen eine entsprechende Abstimmung erfolgte.

Herr Buhrke antwortete, dass mit den Bürgermeistern eine Anhörung und eine Klausur zum Haushalt durchgeführt wurden. Die Gemeinden werden sicher eine geringere Kreisumlage begrüßen. 

Die Ausschussmitglieder plädierten für eine Kreisumlage in Höhe von 37.%

Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt:

Der Ausschuss empfiehlt für die Kreisumlage einen Hebesatz von 37 %.

Diesem Beschluss wurde mit einer Enthaltung zugestimmt.