Sitzung: 11.03.2020 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 018/2020
Herr Fuls erläuterte die
Beschlussvorlage anhand einer Präsentation.
Frau Kaethner fragte nach,
wo die Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen für 1.200 m² Neuversiegelung erfolgen sollen.
Frau Grabs fragte nach, wie
alt die Bäume sind, welche Baumarten es sind und wieviel nachgepflanzt werden.
Zum Alter der Bäume konnte
Herr Fuls keine Auskunft geben, diese wird aber nachgereicht.
Zu den Ausgleichsmaßnahmen
erläuterte Herr Gehm, dass es ein Projekt gibt, einen kreiseigenen
Ausgleichspool in Zusammenarbeit mit der UNB im Raum Alt-Madlitz. Es sollen als
Agroforstprojekt kleinteiligere Strukturen auf landwirtschaftlichen Flächen
geschaffen werden. Dies dient einmal dem Erosionsschutz und stellt einen
Biodiversitätsgewinn dar. Es werden Brut- und Rückzugsgebiete für Vögel und
Insekten geschaffen und bei der Bepflanzung können gezielt alte Sorgen
angepflanzt werden, wie z.B. Obst -und Nussbäume.
Frau Grabs kritisiert, dass
der Landkreis für die Ausgleichsmaßnahmen Landwirten finanzielle Mittel zur
Verfügung stellt für die Gestaltung ihrer Agroforsten. Das sind keine echten
Ausgleichspflanzungen.
Herr Schulz bemerkt, dass
es sich bei den 7 Bäumen um ca. 20 Jahre alte Kiefern handelt oder um wild gewachsene
Robinien (er stammt aus der Region).
Herr Kaufmann fragte in
diesem Zusammenhang nach, ob langfristig eine südliche Umfahrung der Kreisstadt
geplant ist, auch zur Entlastung des Zentrums vom Schwerlastverkehr.
Zum Umfahrung gab Herr
Labahn, Sachgebietsleiter Kreisliche Infrastruktur/Straßenaufsicht, Auskunft. Bereits
im ersten Kreisstraßenbedarfsplan wurden Lücken im Netz ausgewiesen, die
geschlossen werden können. Dies ist auch noch Bestandteil des aktuellen
Kreisstraßenbedarfsplanes. Wenn der Landkreis Interesse hat, kann die Maßnahme
in Angriff genommen werden. Erfahrungsgemäß sind diese Verfahren jedoch sehr
langwierig, an einer anderen Straße dauert dieses Verfahren bereits 12 Jahre.
Zu diesem Beschluss gab es
eine Enthaltung.