Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Methfessel, Sachbearbeiter im Sachgebiet Denkmalschutz, stellte die geförderten Maßnahmen anhand einer Präsentation vor.

Für die Förderung wurden 2019 insgesamt 100.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt.

Es wurden 33 Anträge eingereicht, davon wurden 27 Anträge bewilligt, die restlichen 6 Anträge wurden abgelehnt. Für Einzeldenkmale wurde eine Förderung in Höhe von 5.000,- Euro ausgereicht, für Objekte im Denkmalbereich wurde eine Förderung in Höhe von 2.500,- Euro ausgereicht.

Frau Grabs beantragte, dass der Ausschuss wieder über die Vergabe  der Fördermittel

entscheidet.

Herr Schneider erwiderte, dass dies in diesem Jahr wieder so erfolgt. Die Verfahrensweise im letzten Jahr war eine Ausnahme. Dieser Antrag ist hinfällig.

Frau Kaethner fragte nach, ob 1. noch Verfahren zur Unterschutzstellung von Bauten als Denkmal laufen und 2. in welcher Höhe finanzielle Mittel erforderlich sind zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.

Frau Kirschner kann nicht sagen, für wieviel Gebäude derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren läuft. Im Ergebnis einer Nachfrage bei der zuständigen Behörde könnte auf der nächsten Sitzung eine entsprechende Auskunft erfolgen. Die Untere Denkmalschutzbehörde des LOS hat das Landesamt gebeten, zwei Denkmale zu überprüfen hinsichtlich des noch Vorhandenseins des Denkmalwertes.

Zum notwendigen Bedarf für das kommende Jahr kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Einreichungstermin ist der  31. März, derzeit liegen nur 9 Anträge vor über eine Summe von 34.000,- Euro. Erfahrungsgemäß gehen in den letzten 2 Wochen noch größere Mengen von Anträgen ein.  Es werden wohl 130.000,- bis 140.000,- Euro beantragt.

Frau Meyer fragte zum Prinzip der Bewilligung nach, es wurden glatte Summen bewilligt, welche ca. 200,- bis 300,- Euro unter der Antragssumme lagen. Ist die Höhe Bewilligung abhängig vom Gesamtvolumen der zu fördernden Maßnahme.

Frau Kirschner erläuterte, dass bei der Bewilligung beachtet wird, ob das Vorhaben sehr wichtig, prägnant und für die Allgemeinheit hervorhebend ist. Der Zuschuss wird auf 100,- Euro gerundet. Laut Förderrichtlinie handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, es wird daher sehr selten die gesamte beantragte Summe ausgereicht.   

Herr Schneider fragte nach dem weiteren zeitlichen Ablauf. Am 31.3. ist Antragsschluss, in der Sitzung am 13. Mai 2020 könnten die Anträge vorgestellt werden. Dem stimmte Frau Kirschner zu.

Herr Rengert regte an, die Fördermittelsumme zu erhöhen bei entsprechendem Bedarf.

Frau Kaethner bat um Information, wenn ein höherer Bedarf bestehen sollte.

Frau Kirschner erläutert, dass in der Förderrichtlinie der Zuschuss für Einzeldenkmal und für Objekte im Denkmalbereich festgelegt ist. Sollte ein höherer Zuschuss ausgereicht werden, müsste die Förderrichtlinie entsprechend angepasst werden.