Sitzung: 11.03.2020 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Methfessel, Sachbearbeiter
im Sachgebiet Denkmalschutz, stellte die geförderten Maßnahmen anhand einer
Präsentation vor.
Für die Förderung wurden 2019
insgesamt 100.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt.
Es wurden 33 Anträge
eingereicht, davon wurden 27 Anträge bewilligt, die restlichen 6 Anträge wurden
abgelehnt. Für Einzeldenkmale wurde eine Förderung in Höhe von 5.000,- Euro
ausgereicht, für Objekte im Denkmalbereich wurde eine Förderung in Höhe von 2.500,-
Euro ausgereicht.
Frau Grabs beantragte, dass
der Ausschuss wieder über die Vergabe
der Fördermittel
entscheidet.
Herr Schneider erwiderte,
dass dies in diesem Jahr wieder so erfolgt. Die Verfahrensweise im letzten Jahr
war eine Ausnahme. Dieser Antrag ist hinfällig.
Frau Kaethner fragte nach, ob
1. noch Verfahren zur Unterschutzstellung von Bauten als Denkmal laufen und 2.
in welcher Höhe finanzielle Mittel erforderlich sind zur Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben.
Frau Kirschner kann nicht
sagen, für wieviel Gebäude derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren läuft. Im
Ergebnis einer Nachfrage bei der zuständigen Behörde könnte auf der nächsten
Sitzung eine entsprechende Auskunft erfolgen. Die Untere Denkmalschutzbehörde
des LOS hat das Landesamt gebeten, zwei Denkmale zu überprüfen hinsichtlich des
noch Vorhandenseins des Denkmalwertes.
Zum notwendigen Bedarf für
das kommende Jahr kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden.
Einreichungstermin ist der 31. März,
derzeit liegen nur 9 Anträge vor über eine Summe von 34.000,- Euro.
Erfahrungsgemäß gehen in den letzten 2 Wochen noch größere Mengen von Anträgen
ein. Es werden wohl 130.000,- bis
140.000,- Euro beantragt.
Frau Meyer fragte zum Prinzip
der Bewilligung nach, es wurden glatte Summen bewilligt, welche ca. 200,- bis
300,- Euro unter der Antragssumme lagen. Ist die Höhe Bewilligung abhängig vom
Gesamtvolumen der zu fördernden Maßnahme.
Frau Kirschner erläuterte,
dass bei der Bewilligung beachtet wird, ob das Vorhaben sehr wichtig, prägnant
und für die Allgemeinheit hervorhebend ist. Der Zuschuss wird auf 100,- Euro
gerundet. Laut Förderrichtlinie handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, es
wird daher sehr selten die gesamte beantragte Summe ausgereicht.
Herr Schneider fragte nach dem
weiteren zeitlichen Ablauf. Am 31.3. ist Antragsschluss, in der Sitzung am 13.
Mai 2020 könnten die Anträge vorgestellt werden. Dem stimmte Frau Kirschner zu.
Herr Rengert regte an, die
Fördermittelsumme zu erhöhen bei entsprechendem Bedarf.
Frau Kaethner bat um
Information, wenn ein höherer Bedarf bestehen sollte.
Frau Kirschner erläutert,
dass in der Förderrichtlinie der Zuschuss für Einzeldenkmal und für Objekte im
Denkmalbereich festgelegt ist. Sollte ein höherer Zuschuss ausgereicht werden,
müsste die Förderrichtlinie entsprechend angepasst werden.