Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Fuls erläuterte den Beschluss anhand einer Präsentation.

Der Grundsatz- und Baubeschluss wird eingereicht, da die Baumaßnahmen als Investition eingeordnet wurde-

Frau Grabs fragte nach Ausgleichsmaßnahmen vor Ort.

Herr Fuls antwortete dazu, dass Ersatzpflanzungen erfolgen.

Frau Kaethner fragte, nach welcher Norm/Vorschrift der Radweg 3 m breit sein sollte.

Herr Fuls antwortete, dass diese Breite mit Förderregularien vorgegeben wird. Die Breite 3,5 m wird nur bei gleichzeitiger Nutzung von Landwirtschaft oder Forst angewendet.

Herr Neumann fragte nach, wie die Pflege und Unterhaltung abgesichert werden.

Dazu antwortete Herr Fuls. Die Radwege befinden sich nicht in der Baulast des Landkreises. Mit einer Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Kommunen zur Unterhaltung und Pflege.