Beschluss: einstimmig zugestimmt

 


Leider konnte die Präsentation auf Grund technischer Probleme

noch nicht über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.

Frau Kirschner, Leiterin des Bauordnungsamtes, gab eine kurze Erläuterung zur Einführung.

22 Anträge wurden 2020 eingereicht, alle Anträge waren vollständig, alle Maßnahmen haben eine Baugenehmigung bzw. eine denkmalrechtliche Erlaubnis, alle Anträge werden bezuschusst. Von den 22 Anträgen erhalten 13 in voller Antragshöhe Zuschüsse, 4 Anträge wurden etwas gekürzt – erhalten aber die maximale Fördermittelhöhe.

Die Darstellung der einzelnen Maßnahmen erfolgte durch Herrn Mehtfessel, Sachbearbeiter Denkmalschutz.

Zur späteren Abrechnung der Fördermaßnahmen erfolgt die Vorstellung mit einer Vorher-Nachher-Gegenüberstellung.

Frau Kaethner fragte nach, wer Eigentümer der Kirchen ist und ob es Angaben zum Eigenanteil des Eigentümers vorliegen.

Frau Kirschner antwortete dazu. Es gibt keine Information zum Eigentümer der Kirchengebäude. Das ist für die Ausreichung der Fördermittel nicht ausschlaggebend. Von den 22 Anträgen betreffen 6 Anträge Kirchengebäude.

Ansatz des Förderprogrammes ist die bevorzugte Förderung privater Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden.

In Vorjahren wurden Anträge in Größenordnung abgelehnt auf Grund der hohen Anzahl der Anträge und der Höhe der beantragten Zuschüsse.

Frau Kaethner erklärte dazu noch, die Gesamtsumme der Maßnahme ist zu ersehen, jedoch gibt es keine Anmerkung, ob der Betrag von der Kirchengemeinde oder vielleicht von Fördereinrichtungen aufgebracht wird. Sie fragte nach der Bereitstellung von Unterlagen zur Beteiligung der Kirche an den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme.

Herr Mehtfessel merkte an, dass die Kirchengemeinden große Anstrengungen bei Teilsanierungen oder Sanierungen aufwenden. In der Regel erhält die Gemeinde finanzielle Mittel über den Staatskirchenvertrag, die Kirchengemeinde allein kann die finanziellen Mittel jedoch nicht aufbringen.

Herr Rademacher hatte eine Anfrage zum Antrag Nummer 7. In der Präsentation wird die beantragte Zuwendung mit 10.000 Euro angegeben, vorgetragen wurden 5.000 Euro. Hängt dies mit der 2. Antragstellung zusammen?

Herr Mehtfessel erklärte, dass der 1. Antrag die restauratorische Aufarbeitung der Wandbekleidung betraf.

Bei den Beträgen hat sich Herr Mehtfessel versprochen, beantragt waren 10.000 Euro und der Zuschuss beträgt 5.000 Euro.

Herr Rengert fragte zur weiteren Verfahrensweise nach, wann die Antragsteller über die Fördermittel verfügen können.

Dazu antwortete Herr Mehtfessel, nach Freigabe erstellt er die Fördermittelbescheide, nach Unterschrift durch die Verwaltungsleitung erfolgt die Versendung. Viele Antragsteller beantragen gleichzeitig einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, womit die Freigabe zum Beginn der Arbeiten bereits im Vorfeld erfolgt.

Herr Kaufmann merkte an, dass mit dem Förderprogramm Bürger unterstützt werden sollen.

Herr Dr. Mernitz fragte nach, ob das Geländer in der Schule einfach restauriert werden kann, da die Vorgaben/Vorschriften seit dem Bau der Schule sich geändert haben.

Frau Kirschner erwiderte dazu, dass es sich um ein Denkmal handelt, das Denkmal ist zu erhalten. Die Aufarbeitung des Geländers erfolgt nach Gesichtspunkten des Denkmalschutzes, zur Gewährleistung der Sicherheit werden andere Maßnahmen ausgeführt.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten der Vergabe der Fördermittel in der vorgestellten Form zu.