Sitzung: 03.06.2020 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Leider konnte die
Präsentation auf Grund technischer Probleme
noch nicht über das
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.
Frau Kirschner, Leiterin
des Bauordnungsamtes, gab eine kurze Erläuterung zur Einführung.
22 Anträge wurden 2020 eingereicht,
alle Anträge waren vollständig, alle Maßnahmen haben eine Baugenehmigung bzw.
eine denkmalrechtliche Erlaubnis, alle Anträge werden bezuschusst. Von den 22
Anträgen erhalten 13 in voller Antragshöhe Zuschüsse, 4 Anträge wurden etwas
gekürzt – erhalten aber die maximale Fördermittelhöhe.
Die Darstellung der
einzelnen Maßnahmen erfolgte durch Herrn Mehtfessel, Sachbearbeiter
Denkmalschutz.
Zur späteren Abrechnung der
Fördermaßnahmen erfolgt die Vorstellung mit einer
Vorher-Nachher-Gegenüberstellung.
Frau Kaethner fragte nach,
wer Eigentümer der Kirchen ist und ob es Angaben zum Eigenanteil des
Eigentümers vorliegen.
Frau Kirschner antwortete
dazu. Es gibt keine Information zum Eigentümer der Kirchengebäude. Das ist für
die Ausreichung der Fördermittel nicht ausschlaggebend. Von den 22 Anträgen
betreffen 6 Anträge Kirchengebäude.
Ansatz des Förderprogrammes
ist die bevorzugte Förderung privater Eigentümer von denkmalgeschützten
Gebäuden.
In Vorjahren wurden Anträge
in Größenordnung abgelehnt auf Grund der hohen Anzahl der Anträge und der Höhe
der beantragten Zuschüsse.
Frau Kaethner erklärte dazu
noch, die Gesamtsumme der Maßnahme ist zu ersehen, jedoch gibt es keine
Anmerkung, ob der Betrag von der Kirchengemeinde oder vielleicht von
Fördereinrichtungen aufgebracht wird. Sie fragte nach der Bereitstellung von
Unterlagen zur Beteiligung der Kirche an den Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahme.
Herr Mehtfessel merkte an,
dass die Kirchengemeinden große Anstrengungen bei Teilsanierungen oder
Sanierungen aufwenden. In der Regel erhält die Gemeinde finanzielle Mittel über
den Staatskirchenvertrag, die Kirchengemeinde allein kann die finanziellen
Mittel jedoch nicht aufbringen.
Herr Rademacher hatte eine
Anfrage zum Antrag Nummer 7. In der Präsentation wird die beantragte Zuwendung
mit 10.000 Euro angegeben, vorgetragen wurden 5.000 Euro. Hängt dies mit der 2.
Antragstellung zusammen?
Herr Mehtfessel erklärte,
dass der 1. Antrag die restauratorische Aufarbeitung der Wandbekleidung betraf.
Bei den Beträgen hat sich
Herr Mehtfessel versprochen, beantragt waren 10.000 Euro und der Zuschuss
beträgt 5.000 Euro.
Herr Rengert fragte zur
weiteren Verfahrensweise nach, wann die Antragsteller über die Fördermittel
verfügen können.
Dazu antwortete Herr
Mehtfessel, nach Freigabe erstellt er die Fördermittelbescheide, nach
Unterschrift durch die Verwaltungsleitung erfolgt die Versendung. Viele
Antragsteller beantragen gleichzeitig einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, womit
die Freigabe zum Beginn der Arbeiten bereits im Vorfeld erfolgt.
Herr Kaufmann merkte an,
dass mit dem Förderprogramm Bürger unterstützt werden sollen.
Herr Dr. Mernitz fragte
nach, ob das Geländer in der Schule einfach restauriert werden kann, da die
Vorgaben/Vorschriften seit dem Bau der Schule sich geändert haben.
Frau Kirschner erwiderte
dazu, dass es sich um ein Denkmal handelt, das Denkmal ist zu erhalten. Die
Aufarbeitung des Geländers erfolgt nach Gesichtspunkten des Denkmalschutzes,
zur Gewährleistung der Sicherheit werden andere Maßnahmen ausgeführt.
Die Mitglieder des
Ausschusses stimmten der Vergabe der Fördermittel in der vorgestellten Form
zu.