Sitzung: 23.06.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: 027/2020
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
vorliegende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII i.V.m.
§§ 17, und 18 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz im Landkreis Oder-Spree.
Frau Stahl widerspricht dem
Beschlussvorschlag. Sie sei der Auffassung, dass die frühkindliche Förderung
und Bildung für die Entwicklung der Kinder entscheidend sei; daher müsse sie
kostenfrei und unabhängig sein vom Einkommen der Eltern. Es sei nicht
vermittelbar, dass in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die Kita gebührenfrei
sei.
Die Satzung werfe viele
unklare Punkte auf, so sei die Staffelung der Beiträge ungerecht. Hier müsse
geprüft werden, inwieweit zwischen Kita-Trägern und Landkreis Einvernehmen
bestehen könne. Bei einem Vergleich der Satzungen von 2009 und der jetzt
vorliegenden Fassung werde ersichtlich, dass sich die Beiträge für den
Mittelstand und die „Mehrverdiener“ 50 – 100 % erhöhen würden.
Herr Dr. Zeschmann weist
darauf hin, dass dies ein Thema des Landtages sei; dort habe sich die Mehrheit
gegen eine kostenfreie Kita ausgesprochen.
Frau Scheufele ist der
Auffassung, dass die Beiträge angemessen seien. Der Jugendhilfeausschuss habe
einstimmig zugestimmt.
Frau Heinrich ergänzt, dass
die Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer nicht verglichen werden können.
Grundlage sei das Kitagesetz und das SGB VIII, die Voraussetzungen müssten vom
Land geschaffen werden. Das Ansinnen sollte sein, die Kitabetreuung in Zukunft
beitragsfrei zu gestalten.
Um Abstimmung wird gebeten.