Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII i.V.m. §§ 17, und 18 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz im Landkreis Oder-Spree.

 

 


Frau Stahl widerspricht dem Beschlussvorschlag. Sie sei der Auffassung, dass die frühkindliche Förderung und Bildung für die Entwicklung der Kinder entscheidend sei; daher müsse sie kostenfrei und unabhängig sein vom Einkommen der Eltern. Es sei nicht vermittelbar, dass in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die Kita gebührenfrei sei.

Die Satzung werfe viele unklare Punkte auf, so sei die Staffelung der Beiträge ungerecht. Hier müsse geprüft werden, inwieweit zwischen Kita-Trägern und Landkreis Einvernehmen bestehen könne. Bei einem Vergleich der Satzungen von 2009 und der jetzt vorliegenden Fassung werde ersichtlich, dass sich die Beiträge für den Mittelstand und die „Mehrverdiener“ 50 – 100 % erhöhen würden.

 

Herr Dr. Zeschmann weist darauf hin, dass dies ein Thema des Landtages sei; dort habe sich die Mehrheit gegen eine kostenfreie Kita ausgesprochen.

 

Frau Scheufele ist der Auffassung, dass die Beiträge angemessen seien. Der Jugendhilfeausschuss habe einstimmig zugestimmt.

 

Frau Heinrich ergänzt, dass die Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer nicht verglichen werden können. Grundlage sei das Kitagesetz und das SGB VIII, die Voraussetzungen müssten vom Land geschaffen werden. Das Ansinnen sollte sein, die Kitabetreuung in Zukunft beitragsfrei zu gestalten.

 

Um Abstimmung wird gebeten.