Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, als Gesellschafter des Kreiskrankenhauses Beeskow die Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer Rückkehr in den Tarif des öffentlichen Dienstes zum 01. 01. 2021 zu führen. Es ist eine Lösung anzustreben, die der Potsdamer Lösung für das Bergmann-Klinikum entspricht.


Der Vorsitzende verliest die Änderungen bzw. die Neufassung des Beschlusstextes. Im Anschluss erläutert Herr Dr. Pech den Inhalt; der Abschluss des Tarifvertrages müsse eine terminliche Perspektive bekommen.

 

Herr Umbreit stellt in Frage, warum der Kreistag in die Tarifverhandlungen eingreifen sollte. Er sehe den Vergleich mit dem Potsdamer Bergmann-Klinikum nicht real, da das Beeskower Krankenhaus ein Krankenhaus der Grundversorgung sei. Es müsse darauf geachtet werden, dass sich das Krankenhaus wirtschaftlich trage.  

 

Herr Fachtan schließt sich der Auffassung an, dass der Kreistag nicht in die Tarifverhandlungen eingreifen sollte. Die Zahlen von 2018 und 2019 verdeutlichen die Verluste, daher könne es nicht das Ziel der Kreistagsabgeordneten sein, diese Verluste zu verstärken. Er lehne es ab, in die Tarifhoheit einzugreifen, da ein wirtschaftlicher Schaden zu erwarten sei.

 

Herr Lindemann merkt an, dass nicht das Heil in der Potsdam-Lösung gesehen werden sollte, da die Potsdamer im Moment selbst nicht wissen, ob das ein guter Weg sei, da erhebliche Belastungen auf den Stadthaushalt zukommen und hier auch beihilferechtliche Fragen eine Rolle spielten.

 

Herr Papendieck bezieht sich auf die Kreistagssitzung vom 04.12.2019, in der eine kurzfristige Annäherung und eine mittelfristige parallele Ausgleichung beschlossen worden sei. Er sehe hierin eine langfristige Sicherung; anderenfalls die Existenz des Krankenhauses als gefährdet.

 

Herr Dr. Pech sehe zwar einen Unterschied zwischen dem Potsdamer Bergmann-Klinikum und dem Beeskower Krankenhaus, jedoch könne die Arbeit der Krankenschwester in Beeskow nicht weniger Wert sein.

Die Aussagen, dass die Tarifpartner unabhängig sind, würden nicht zutreffen, da der Eigentümer und einer der Verhandlungspartner der Landkreis sei. Die Geschäftsführung des Krankenhauses sei weisungsgebunden. Daher könne nicht argumentiert werden, dass die Unabhängigkeit der Tarifpartner akzeptiert werden müsse.

Wenn nach dem Unterschied gefragt werde, was im Dezember beschlossen worden sei und wie die Situation derzeit aussehe bzw. was auf dem Antrag steht, müsse das so verstanden werden, dass die Vertreter des Landkreises, die die Verhandlungen führen, die Aufgabe erhalten, in den Verhandlungen anzustreben, dass aus dem Wort mittelfristig ein Datum werde. Die konkreten Regelungen würden dadurch unberührt bleiben.

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung.