Sitzung: 23.06.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: 6/DIE LINKE.PIR/2020
Beschlussvorschlag:
Der
Landrat wird beauftragt, als Gesellschafter des Kreiskrankenhauses Beeskow die
Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer Rückkehr in den Tarif des öffentlichen
Dienstes zum 01. 01. 2021 zu führen. Es ist eine Lösung anzustreben, die der
Potsdamer Lösung für das Bergmann-Klinikum entspricht.
Der Vorsitzende verliest die
Änderungen bzw. die Neufassung des Beschlusstextes. Im Anschluss erläutert Herr
Dr. Pech den Inhalt; der Abschluss des Tarifvertrages müsse eine terminliche
Perspektive bekommen.
Herr Umbreit stellt in Frage,
warum der Kreistag in die Tarifverhandlungen eingreifen sollte. Er sehe den
Vergleich mit dem Potsdamer Bergmann-Klinikum nicht real, da das Beeskower
Krankenhaus ein Krankenhaus der Grundversorgung sei. Es müsse darauf geachtet
werden, dass sich das Krankenhaus wirtschaftlich trage.
Herr Fachtan schließt sich
der Auffassung an, dass der Kreistag nicht in die Tarifverhandlungen eingreifen
sollte. Die Zahlen von 2018 und 2019 verdeutlichen die Verluste, daher könne es
nicht das Ziel der Kreistagsabgeordneten sein, diese Verluste zu verstärken. Er
lehne es ab, in die Tarifhoheit einzugreifen, da ein wirtschaftlicher Schaden
zu erwarten sei.
Herr Lindemann merkt an, dass
nicht das Heil in der Potsdam-Lösung gesehen werden sollte, da die Potsdamer im
Moment selbst nicht wissen, ob das ein guter Weg sei, da erhebliche Belastungen
auf den Stadthaushalt zukommen und hier auch beihilferechtliche Fragen eine
Rolle spielten.
Herr Papendieck bezieht sich
auf die Kreistagssitzung vom 04.12.2019, in der eine kurzfristige Annäherung
und eine mittelfristige parallele Ausgleichung beschlossen worden sei. Er sehe
hierin eine langfristige Sicherung; anderenfalls die Existenz des Krankenhauses
als gefährdet.
Herr Dr. Pech sehe zwar einen
Unterschied zwischen dem Potsdamer Bergmann-Klinikum und dem Beeskower
Krankenhaus, jedoch könne die Arbeit der Krankenschwester in Beeskow nicht
weniger Wert sein.
Die Aussagen, dass die
Tarifpartner unabhängig sind, würden nicht zutreffen, da der Eigentümer und
einer der Verhandlungspartner der Landkreis sei. Die Geschäftsführung des
Krankenhauses sei weisungsgebunden. Daher könne nicht argumentiert werden, dass
die Unabhängigkeit der Tarifpartner akzeptiert werden müsse.
Wenn nach dem Unterschied
gefragt werde, was im Dezember beschlossen worden sei und wie die Situation
derzeit aussehe bzw. was auf dem Antrag steht, müsse das so verstanden werden,
dass die Vertreter des Landkreises, die die Verhandlungen führen, die Aufgabe
erhalten, in den Verhandlungen anzustreben, dass aus dem Wort mittelfristig ein
Datum werde. Die konkreten Regelungen würden dadurch unberührt bleiben.
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung.