Sitzung: 23.06.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 9/CDU/2020
Antrag:
Der Kreistag beauftragt die
Kreisverwaltung mit der Entwicklung eines einmaligen Förderprogramms für
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Die während der Pandemie
entstandene Finanzierungslücke soll, zwischen den abgerechneten Fällen im Jahr 2019
und den Ist-Fällen im Jahr 2020, durch den Kreis ermittelt werden. Dies ist die
Grundlage für das Förderprogramm.
Herr Schroeder erläutert für
die Fraktion CDU den Inhalt des Antrages.
Herr Papendieck unterstützt
den Antrag und merkt an, dass ein Umfang bzw. der finanzielle Rahmen abgesteckt werden müsse. Er schlägt
vor,
das
Wort „Entwicklung“ durch das Wort „Prüfung“ zu ersetzen.
Der Vorsitzende fragt nach,
ob die CDU-Fraktion den Änderungsvorschlag übernimmt.
Herr Wende bittet den
Änderungsantrages zu überdenken, da nicht gewiss sei, dass es nach Prüfung
tatsächlich ein Sonderprogramm geben werde. Er befürworte den ursprünglichen
Antrag.
Es müsse jedoch geklärt
werden, auf welche Bereiche der Jugendarbeit sich das Förderprogramm erstrecke.
Die Verwaltung, das Jugendamt sowie der Jugendhilfeausschuss sollten mit der
Entwicklung eines einmaligen Sonderprogrammes zur Unterstützung von Angeboten
der offenen Kinder- und Jugendarbeit für Träger der freien Jugendhilfe
beauftragt werden. Die Angebote müssten aus seiner Sicht ein konkretes
Unterstützungs-, Bildungs- oder Freizeitangebot im Sinne der §§ 11, 12, 13 SGB
VIII für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Oder-Spree im Rahmen der
Corona-Pandemie und der Verminderung ihrer Folgen eingesetzt werden können. Er empfehle, dieses Programm ergänzend zur
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten. Inhalt
sollte auch sein, dass die während und nach der Pandemie entstandene
Finanzierungslücke bei den Trägern der Hilfen zur Erziehung des LOS im Rahmen
einer Sonderfinanzierung der pandemiebedingte und durch den Träger
nachzuweisende Ausfall erstattet werde. Der Unterscheid zwischen den
abgerechneten Fällen im Jahr 2019 und den Ist-Fällen im Jahr 2020 wäre somit
ist die Grundlage für die einmalige Sonderfinanzierung. Hier klaffe eine Lücke
in der Unterstützung.
Herr Fachtan merkt an, dass
der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben dauerhaft auf die freien Träger der
Jugendhilfe angewiesen und dort finanziell viel weggebrochen sei. Daher
unterstütze er den Antrag, der jedoch konkretisiert werden müsse.
Frau Scheufele befürwortet
die vorgeschlagene Änderung der Formulierung auf Prüfung. Somit bestünde für
den Jugendhilfeausschuss bzw. Unterausschuss Jugendhilfeplanung Gelegenheit,
die Einzelheiten im Detail zu erarbeiten.
Herr Schroeder betont, dass
der Antrag darauf abziele, eine Erkenntnisgrundlage zu schaffen, welche
Förderprogramme es bereits gebe, wie groß die Lücke sei, zu dem, was die Träger
noch besitzen. So könnten in der Sommerpause die Zahlen erfasst werden. Aus
diesem Grund würde der den „Prüfauftrag“ befürworten, wenn die Verwaltung
signalisiere, dass mit einem Entwurf nach der Sommerpause gerechnet werden
könne.
Frau Zarling weist darauf
hin, dass das Thema sehr komplex sei. Um eine Entscheidungsgrundlage
vorzubereiten, müsse alles qualifiziert werden. Derzeit sei kein Träger
bekannt, der Existenzprobleme habe; die Verwaltung habe Liquidität gleistet und
es gebe von Seiten des Bundes das Sozialdienstleistereinsatzgesetz. Diese
Fakten müssten vorerst zusammengetragen werden.
Um Abstimmung wird gebeten.