Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 0

Antrag:

Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung mit der Entwicklung eines einmaligen Förderprogramms für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Die während der Pandemie entstandene Finanzierungslücke soll, zwischen den abgerechneten Fällen im Jahr 2019 und den Ist-Fällen im Jahr 2020, durch den Kreis ermittelt werden. Dies ist die Grundlage für das Förderprogramm.


Herr Schroeder erläutert für die Fraktion CDU den Inhalt des Antrages.

 

Herr Papendieck unterstützt den Antrag und merkt an, dass ein Umfang bzw. der finanzielle  Rahmen abgesteckt werden müsse. Er schlägt vor,

 

das Wort „Entwicklung“ durch das Wort „Prüfung“ zu ersetzen.

 

Der Vorsitzende fragt nach, ob die CDU-Fraktion den Änderungsvorschlag übernimmt.

 

Herr Wende bittet den Änderungsantrages zu überdenken, da nicht gewiss sei, dass es nach Prüfung tatsächlich ein Sonderprogramm geben werde. Er befürworte den ursprünglichen Antrag.

Es müsse jedoch geklärt werden, auf welche Bereiche der Jugendarbeit sich das Förderprogramm erstrecke. Die Verwaltung, das Jugendamt sowie der Jugendhilfeausschuss sollten mit der Entwicklung eines einmaligen Sonderprogrammes zur Unterstützung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit für Träger der freien Jugendhilfe beauftragt werden. Die Angebote müssten aus seiner Sicht ein konkretes Unterstützungs-, Bildungs- oder Freizeitangebot im Sinne der §§ 11, 12, 13 SGB VIII für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Oder-Spree im Rahmen der Corona-Pandemie und der Verminderung ihrer Folgen eingesetzt werden können.  Er empfehle, dieses Programm ergänzend zur Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten. Inhalt sollte auch sein, dass die während und nach der Pandemie entstandene Finanzierungslücke bei den Trägern der Hilfen zur Erziehung des LOS im Rahmen einer Sonderfinanzierung der pandemiebedingte und durch den Träger nachzuweisende Ausfall erstattet werde. Der Unterscheid zwischen den abgerechneten Fällen im Jahr 2019 und den Ist-Fällen im Jahr 2020 wäre somit ist die Grundlage für die einmalige Sonderfinanzierung. Hier klaffe eine Lücke in der Unterstützung.

 

Herr Fachtan merkt an, dass der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben dauerhaft auf die freien Träger der Jugendhilfe angewiesen und dort finanziell viel weggebrochen sei. Daher unterstütze er den Antrag, der jedoch konkretisiert werden müsse.

 

Frau Scheufele befürwortet die vorgeschlagene Änderung der Formulierung auf Prüfung. Somit bestünde für den Jugendhilfeausschuss bzw. Unterausschuss Jugendhilfeplanung Gelegenheit, die Einzelheiten im Detail zu erarbeiten.

 

Herr Schroeder betont, dass der Antrag darauf abziele, eine Erkenntnisgrundlage zu schaffen, welche Förderprogramme es bereits gebe, wie groß die Lücke sei, zu dem, was die Träger noch besitzen. So könnten in der Sommerpause die Zahlen erfasst werden. Aus diesem Grund würde der den „Prüfauftrag“ befürworten, wenn die Verwaltung signalisiere, dass mit einem Entwurf nach der Sommerpause gerechnet werden könne.

 

Frau Zarling weist darauf hin, dass das Thema sehr komplex sei. Um eine Entscheidungsgrundlage vorzubereiten, müsse alles qualifiziert werden. Derzeit sei kein Träger bekannt, der Existenzprobleme habe; die Verwaltung habe Liquidität gleistet und es gebe von Seiten des Bundes das Sozialdienstleistereinsatzgesetz. Diese Fakten müssten vorerst zusammengetragen werden.

 

Um Abstimmung wird gebeten.