Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wellmitz und beauftragt den Landrat, die Verordnung zu unterzeichnen und zu veröffentlichen.

 

Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 9-4/79 vom 21. Februar 1979 des Rates des Kreises Eisenhüttenstadt/ Land festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet Wellmitz außer Kraft gesetzt.

 


Es werden keine Anmerkungen oder Fragen vorgetragen, um Abstimmung wird gebeten.