Sitzung: 09.09.2020 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 050/2020
Herr Fuls erläuterte die Vorgehensweise.
Die Präsentation zur Nachhaltigkeit wurde in der
Verwaltungskonferenz vorgestellt und es erging der Beschluss und die Zustimmung
zur Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzeptes. Für die Erstellung des
Konzeptes für die gesamte Kreisverwaltung ist die Kapazität des Amtes für
Infrastruktur und Gebäudemanagement nicht ausgelegt. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung
wurde die Aufgabe zweigeteilt.
In den ersten Schritten wird das
Nachhaltigkeitskonzept für den Bereich Hochbau erarbeitet.
Für die Straßenbauarbeiten wird eine
Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und auch bei Medien beachtet.
Bis zum II. Quartal 2021 soll ein Gesamtkonzept für
den Landkreis unter Federführung des Klimaschutzbeauftragten erarbeitet werden.
Herr Schneider begrüßte die gesonderte Regelung für
Bauvorhaben ab 500 T€, um die Beteiligung mittelständischer Unternehmen aus der
Region zu ermöglichen.
Frau Grabs gab einen Änderungsvorschlag zum Pkt. 4.
Dieser Punkt sollte gestrichen werden, der Beschluss von 2015 sollte als
Ergänzung erhalten bleiben. Ansonsten wären Vorhaben unter einer Bausumme von
1,5 Mio Euro davon nicht mehr betroffen. Die beiden Beschlüsse behindern sich
nicht, sondern ergänzen sich. Im Beschluss von 2015, Frau Grabs hätte ihn
vorliegen, wurde festgelegt, Solarenergie nur bei entsprechender
Wirtschaftlichkeit auszubauen. In der Anlehnung an die Silber-Zertifizierung
ist der Ausbau von ökologischen Dächern (erneuerbare Energien, Gründächern)
nicht obligatorisch. Es wäre eine Abschwächung der damaligen Festlegungen.
Herr Schneider regte daraufhin an, über die 5 Punkte
des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. Dem stimmten die Abgeordneten zu.
Frau Kaethner bat um die Verlesung des Beschlusses aus
dem Jahr 2015. Weiterhin erwähnte sie die Beratung im Landwirtschaftsausschuss
bezüglich der Evaluierung von 2 Jahren und fragte nach, ob dieser Punkt in den
Beschlussvorschlag aufgenommen wird, ansonsten beantragt Frau Kaethner die
Aufnahme der Ergänzung.
Herr Fuls bestätigte, dass die Evaluierung in den
Kreistagsbeschluss aufgenommen wird.
Herr Kramer fragte nach, ob die Kostengruppe 500
Bestandteil der angedachten Bausumme von 1,5 Mio € ist, wie die Überwachung
erfolgen soll, ob eigene Koordinatoren vorgesehen sind, und ob das
internetgestützte Bewertungssystem angewendet werden soll.
Herr Fuls antwortete dazu. Es wird mit externer
Unterstützung gearbeitet, die zusätzliche Überwachung ist Bestandteil der
Mehrkosten bei der Zertifizierung des Bauvorhabens. Die Online-Version wird
natürlich verwendet.
Es wird gegenwärtig von Gesamtkosten ausgegangen, da
die Kosten für die Außenanlagen prozentual nicht so hoch sind. Man könnte aber
darüber nachdenken.
Herr Fuls plädierte für einen Gesamtbeschluss. Mit der
Formulierung „für alle anderen Hochbauvorhaben ab 500 T€ erfolgt die Anwendung
des Leitfadens …sinngemäß“ ist die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit abgedeckt
und beinhaltet auch die Vorgaben des alten Beschlusses.
Frau Grabs verlas den damaligen Beschluss. Seit 2015
war dieser Beschluss das größte Zugeständnis des Landkreises im Bereich
Klimaschutz. Bei allen Neubauten seit dieser Zeit erfolgten die Wirtschaftlichkeitsberechnungen
und diese fielen positiv aus. Bei der Beachtung ökologischer Vorgaben bei
Neubauten müsste auch die Verwendung erneuerbarer Energiequellen mit betrachtet
werden.
Herr Schneider bemerkte auf Grund der Aussagen von
Herrn Fuls, dass die Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen die Vorgaben des
ökologischen Bauens mit beinhaltet und der Vorschlag zur Aufhebung des
Beschlusses aus 2015 darauf basiert.
In Abstimmung mit Herrn Fuls wird die Evaluierung in
den Punkt 1 mit folgendem Wortlaut aufgenommen : Nach einer Pilotphase von 2
Jahren erfolgt eine Evaluierung.
Frau Kaethner fragte nach, worauf sich die 2 Jahre
beziehen sollen.
Herr Schneider antwortete, die Evaluierung bezieht
sich auf den Inhalt des Punktes 1 des Beschlussvorschlages.
Im Anschluss erfolgte die Abstimmung zu den einzelnen
Punkten des Beschlussvorschlages.
Punkt
1 bis 3 einstimmig zugestimmt
Punkt
4: 6 Zustimmungen und 2 Enthaltungen