Herr Fuls erläuterte die Vorgehensweise.

Die Präsentation zur Nachhaltigkeit wurde in der Verwaltungskonferenz vorgestellt und es erging der Beschluss und die Zustimmung zur Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzeptes. Für die Erstellung des Konzeptes für die gesamte Kreisverwaltung ist die Kapazität des Amtes für Infrastruktur und Gebäudemanagement nicht ausgelegt. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung wurde die Aufgabe zweigeteilt.

In den ersten Schritten wird das Nachhaltigkeitskonzept für den Bereich Hochbau erarbeitet.

Für die Straßenbauarbeiten wird eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und auch bei Medien  beachtet.

Bis zum II. Quartal 2021 soll ein Gesamtkonzept für den Landkreis unter Federführung des Klimaschutzbeauftragten erarbeitet werden.

Herr Schneider begrüßte die gesonderte Regelung für Bauvorhaben ab 500 T€, um die Beteiligung mittelständischer Unternehmen aus der Region zu ermöglichen.

Frau Grabs gab einen Änderungsvorschlag zum Pkt. 4. Dieser Punkt sollte gestrichen werden, der Beschluss von 2015 sollte als Ergänzung erhalten bleiben. Ansonsten wären Vorhaben unter einer Bausumme von 1,5 Mio Euro davon nicht mehr betroffen. Die beiden Beschlüsse behindern sich nicht, sondern ergänzen sich. Im Beschluss von 2015, Frau Grabs hätte ihn vorliegen, wurde festgelegt, Solarenergie nur bei entsprechender Wirtschaftlichkeit auszubauen. In der Anlehnung an die Silber-Zertifizierung ist der Ausbau von ökologischen Dächern (erneuerbare Energien, Gründächern) nicht obligatorisch. Es wäre eine Abschwächung der damaligen Festlegungen.

Herr Schneider regte daraufhin an, über die 5 Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. Dem stimmten die Abgeordneten zu.

Frau Kaethner bat um die Verlesung des Beschlusses aus dem Jahr 2015. Weiterhin erwähnte sie die Beratung im Landwirtschaftsausschuss bezüglich der Evaluierung von 2 Jahren und fragte nach, ob dieser Punkt in den Beschlussvorschlag aufgenommen wird, ansonsten beantragt Frau Kaethner die Aufnahme der Ergänzung.

Herr Fuls bestätigte, dass die Evaluierung in den Kreistagsbeschluss aufgenommen wird.

Herr Kramer fragte nach, ob die Kostengruppe 500 Bestandteil der angedachten Bausumme von 1,5 Mio € ist, wie die Überwachung erfolgen soll, ob eigene Koordinatoren vorgesehen sind, und ob das internetgestützte Bewertungssystem angewendet werden soll.

Herr Fuls antwortete dazu. Es wird mit externer Unterstützung gearbeitet, die zusätzliche Überwachung ist Bestandteil der Mehrkosten bei der Zertifizierung des Bauvorhabens. Die Online-Version wird natürlich verwendet. 

Es wird gegenwärtig von Gesamtkosten ausgegangen, da die Kosten für die Außenanlagen prozentual nicht so hoch sind. Man könnte aber darüber nachdenken.

Herr Fuls plädierte für einen Gesamtbeschluss. Mit der Formulierung „für alle anderen Hochbauvorhaben ab 500 T€ erfolgt die Anwendung des Leitfadens …sinngemäß“ ist die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit abgedeckt und beinhaltet auch die Vorgaben des alten Beschlusses.

Frau Grabs verlas den damaligen Beschluss. Seit 2015 war dieser Beschluss das größte Zugeständnis des Landkreises im Bereich Klimaschutz. Bei allen Neubauten seit dieser Zeit erfolgten die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und diese fielen positiv aus. Bei der Beachtung ökologischer Vorgaben bei Neubauten müsste auch die Verwendung erneuerbarer Energiequellen mit betrachtet werden.

Herr Schneider bemerkte auf Grund der Aussagen von Herrn Fuls, dass die Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen die Vorgaben des ökologischen Bauens mit beinhaltet und der Vorschlag zur Aufhebung des Beschlusses aus 2015 darauf basiert.

In Abstimmung mit Herrn Fuls wird die Evaluierung in den Punkt 1 mit folgendem Wortlaut aufgenommen : Nach einer Pilotphase von 2 Jahren erfolgt eine Evaluierung.

Frau Kaethner fragte nach, worauf sich die 2 Jahre beziehen sollen.

Herr Schneider antwortete, die Evaluierung bezieht sich auf den Inhalt des Punktes 1 des Beschlussvorschlages.

Im Anschluss erfolgte die Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Beschlussvorschlages.

 

Punkt 1 bis 3 einstimmig zugestimmt

Punkt 4: 6 Zustimmungen und 2 Enthaltungen