Beschluss: einstimmig zugestimmt

Frau Zickerow-Grund, als Vorsitzende des Trägers „Der Jugendring e.V.“, berichtet kurz über die Arbeit des Vereins, insbesondere im Jahr 2019.

Im Jahr 2019 hat der Träger drei Stammtische der Jugendarbeit in Fürstenwalde organisiert. Im November hat „Der Jugendring e.V.“ eine Kompetenzausbildung zum Erwerb der Jugendleitercard durchgeführt. Diese Ausbildung richtet sich an Ehrenamtliche des Landkreises Oder-Spree ab 16 Jahren, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Des Weiteren hat er einen Kooperations- und Beteiligungsworkshop zur Umsetzung kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Fürstenwalde, für hauptamtliche Mitarbeiter aus dem Bereich der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit durchgeführt. Ebenfalls obliegt dem Träger die Koordination des Modellprojektes „Kommunale Jugendbeteiligung“ im Zusammenwirken mit der Stadtjugendpflege und der Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Brandenburg. In dem Zusammenhang verwaltet er den Jugendfonds der Stadt Fürstenwalde und berät Jugendliche zu Projektideen.

 

Herr Hamacher merkt an, dass die Satzung des Trägers vom Oktober 2017 ist und somit die drei Jahre noch nicht vorüber sind. Frau Karkowsky verweist darauf, dass die Gründung des Trägers bereits im April 2017 erfolgte. Frau Christiani ergänzt, dass der Gesetzgeber empfiehlt, dass ein Träger 3 Jahre tätig ist. Dadurch stellt es eine Orientierung dar, welche nicht Tag genau umgesetzt werden muss. 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des eingetragenen Vereins „Der Jugendring e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII zu.