Frau Zickerow-Grund, als Vorsitzende
des Trägers „Der Jugendring e.V.“, berichtet kurz über die Arbeit des Vereins,
insbesondere im Jahr 2019.
Im Jahr 2019 hat der Träger drei
Stammtische der Jugendarbeit in Fürstenwalde organisiert. Im November hat „Der
Jugendring e.V.“ eine Kompetenzausbildung zum Erwerb der Jugendleitercard
durchgeführt. Diese Ausbildung richtet sich an Ehrenamtliche des Landkreises
Oder-Spree ab 16 Jahren, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Des
Weiteren hat er einen Kooperations- und Beteiligungsworkshop zur Umsetzung
kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Fürstenwalde, für
hauptamtliche Mitarbeiter aus dem Bereich der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
durchgeführt. Ebenfalls obliegt dem Träger die Koordination des Modellprojektes
„Kommunale Jugendbeteiligung“ im Zusammenwirken mit der Stadtjugendpflege und
der Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Brandenburg. In dem Zusammenhang
verwaltet er den Jugendfonds der Stadt Fürstenwalde und berät Jugendliche zu
Projektideen.
Herr Hamacher merkt an, dass die
Satzung des Trägers vom Oktober 2017 ist und somit die drei Jahre noch nicht
vorüber sind. Frau Karkowsky verweist darauf, dass die Gründung des Trägers
bereits im April 2017 erfolgte. Frau Christiani ergänzt, dass der Gesetzgeber
empfiehlt, dass ein Träger 3 Jahre tätig ist. Dadurch stellt es eine
Orientierung dar, welche nicht Tag genau umgesetzt werden muss.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag
des eingetragenen Vereins „Der Jugendring e.V.“ auf Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII zu.