Sitzung: 07.10.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 13
Herr Rutert führt aus, dass die
Petition auf § 16 der Kommunalverfassung beruhe und erläutert den Inhalt sowie
die Verteilung dieser Petition. Sie ziele auf eine Änderung des Gesetzes über
den Personen- u. Nahverkehr im Land Brandenburg ab, die den Landkreisen
obliegenden Aufgaben des ÖPNV sollten auf Intention des Petenten auf das Land
Brandenburg übergehen, sodass die Grundanforderung an den ÖPNV gleich seien.
Hierbei ginge es um die Finanzierung, da derzeit finanzstärkere Landkreise und
kreisfreie Städte in diesem Bereich eine bessere Daseinsvorsorge für ihre
Bürger bereitstellen könnten. Außerdem werde die Eingliederung der Entlohnung
der Fahrer im ÖPNV, die derzeit im Tarifvertrag im Nahverkehr Brandenburg
seien, in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verlangt.
Rechtliche
Würdigung:
Zum
Punkt der Eingruppierung sei zu beachten, dass die Bezahlung der Mitarbeiter im
ÖPNV zwischen den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und der Kommunale
Arbeitgeberverband) ausgehandelt wird. Der Landkreis sei daran nicht beteiligt
und habe auch keinen Einfluss. Ein Hochzonen der Aufgaben nach dem ÖPNV-Gesetz
vom Landkreis auf das Land erfordere eine Gesetzesänderung, die weder durch den
Kreistag beschlossen noch verbindlich initiiert werden könne. Hier fehle dem
Landkreis die Verbandskompetenz. Die vom Petenten verfolgte Absicht, eine
Sammlung von Unterstützungsunterschriften, vollziehe sich ohne behördliche
Aufsicht und sei ausschließlich eine Angelegenheit der Initiatoren. In deren
Belieben stehe es, auf welche Art und Weise sie die erforderlichen
Unterschriften sammeln, z. B. Info-Stände, auf Straßenfesten. Die erbetene
Beteiligung des Landkreises durch Auslegung und Weiterleitung der
Unterschriftsbögen sei grundsätzlich nicht vorgesehen und wäre an den Geboten
der Neutralität und Sachlichkeit der Verwaltung zu messen. Unter
Berücksichtigung einer neutralen und objektiven öffentlichen Verwaltung dürfte
es dem Landkreis unter dem Blickwinkel der kommunalen Selbstverwaltung
zuzugestehen sein, sich innerhalb seines Aufgabenkreises für die Wahrung seiner
Belange einzusetzen. Das bedeute, dem Landkreis könne es nicht verboten sein,
eine eigene Position zu einer möglichen Aufgabenverschiebung des ÖPNV auf das
Land zu entwickeln und dafür einzutreten. Insofern wäre es grundsätzlich
denkbar, Unterschriftslisten zur Petition in den Eingangsbereich in der
Kreisverwaltung auszulegen, wenn der Kreistag das fordere.
Zu
bedenken sei, dass es in der Vergangenheit überwiegend Praxis in der
Kreisverwaltung gewesen sei, ohne gesetzliche Grundlage keine Eintragungslisten,
z. B. für Bürgerbegehren, Wahlkämpfe, Petitionen oder sonstige politische
Initiativen, auszulegen und an die Kommunen weiterzuleiten. Aus Gründen der
Gleichbehandlung sollte daran festgehalten werden. Es werde daher empfohlen,
das Anliegen des Petenten abzulehnen.
Der
Vorsitzende bittet um Abstimmung, ob
1.
Unterschriftenlisten
im Eingangsbereich der Kreisverwaltung ausgelegt werden sollten (Abstimmungsergebnis: Ja: 4, Nein: Mehrheit,
Enthaltung: 1); abgelehnt;
2. ein ablehnendes Schreiben an den
Petenten erfolgen sollte
Herr
Rutert wird gebeten ein entsprechendes Schreiben an den Petenten zu
verfassen.
Herr
Dr. Pech erklärt im Nachhinein, dass der Kreistag sich in dieser Angelegenheit
positionieren müsse und kündigt an, dass die Fraktion DIE LINKE.PIRATEN einen
Antrag zum nächsten Kreistag einreichen werde.