Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 13

Herr Rutert führt aus, dass die Petition auf § 16 der Kommunalverfassung beruhe und erläutert den Inhalt sowie die Verteilung dieser Petition. Sie ziele auf eine Änderung des Gesetzes über den Personen- u. Nahverkehr im Land Brandenburg ab, die den Landkreisen obliegenden Aufgaben des ÖPNV sollten auf Intention des Petenten auf das Land Brandenburg übergehen, sodass die Grundanforderung an den ÖPNV gleich seien. Hierbei ginge es um die Finanzierung, da derzeit finanzstärkere Landkreise und kreisfreie Städte in diesem Bereich eine bessere Daseinsvorsorge für ihre Bürger bereitstellen könnten. Außerdem werde die Eingliederung der Entlohnung der Fahrer im ÖPNV, die derzeit im Tarifvertrag im Nahverkehr Brandenburg seien, in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verlangt.

Rechtliche Würdigung:

Zum Punkt der Eingruppierung sei zu beachten, dass die Bezahlung der Mitarbeiter im ÖPNV zwischen den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und der Kommunale Arbeitgeberverband) ausgehandelt wird. Der Landkreis sei daran nicht beteiligt und habe auch keinen Einfluss. Ein Hochzonen der Aufgaben nach dem ÖPNV-Gesetz vom Landkreis auf das Land erfordere eine Gesetzesänderung, die weder durch den Kreistag beschlossen noch verbindlich initiiert werden könne. Hier fehle dem Landkreis die Verbandskompetenz. Die vom Petenten verfolgte Absicht, eine Sammlung von Unterstützungsunterschriften, vollziehe sich ohne behördliche Aufsicht und sei ausschließlich eine Angelegenheit der Initiatoren. In deren Belieben stehe es, auf welche Art und Weise sie die erforderlichen Unterschriften sammeln, z. B. Info-Stände, auf Straßenfesten. Die erbetene Beteiligung des Landkreises durch Auslegung und Weiterleitung der Unterschriftsbögen sei grundsätzlich nicht vorgesehen und wäre an den Geboten der Neutralität und Sachlichkeit der Verwaltung zu messen. Unter Berücksichtigung einer neutralen und objektiven öffentlichen Verwaltung dürfte es dem Landkreis unter dem Blickwinkel der kommunalen Selbstverwaltung zuzugestehen sein, sich innerhalb seines Aufgabenkreises für die Wahrung seiner Belange einzusetzen. Das bedeute, dem Landkreis könne es nicht verboten sein, eine eigene Position zu einer möglichen Aufgabenverschiebung des ÖPNV auf das Land zu entwickeln und dafür einzutreten. Insofern wäre es grundsätzlich denkbar, Unterschriftslisten zur Petition in den Eingangsbereich in der Kreisverwaltung auszulegen, wenn der Kreistag das fordere.

Zu bedenken sei, dass es in der Vergangenheit überwiegend Praxis in der Kreisverwaltung gewesen sei, ohne gesetzliche Grundlage keine Eintragungslisten, z. B. für Bürgerbegehren, Wahlkämpfe, Petitionen oder sonstige politische Initiativen, auszulegen und an die Kommunen weiterzuleiten. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte daran festgehalten werden. Es werde daher empfohlen, das Anliegen des Petenten abzulehnen.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung, ob

 

1.    Unterschriftenlisten im Eingangsbereich der Kreisverwaltung ausgelegt werden sollten (Abstimmungsergebnis: Ja: 4, Nein: Mehrheit, Enthaltung: 1); abgelehnt;

 

2.    ein ablehnendes Schreiben an den Petenten erfolgen sollte

 

 

Herr Rutert wird gebeten ein entsprechendes Schreiben an den Petenten zu verfassen. 

 

Herr Dr. Pech erklärt im Nachhinein, dass der Kreistag sich in dieser Angelegenheit positionieren müsse und kündigt an, dass die Fraktion DIE LINKE.PIRATEN einen Antrag zum nächsten Kreistag einreichen werde.