Sitzung: 07.10.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 14/DIE LINKE.PIR/20
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Landrat wird beauftragt
mit dem Haushalt für das Jahr 2021 die Finanzierung der Schuldnerberatung
mindestens in der Höhe des Haushaltsansatzes für das Jahr 2019 zu gewährleisten.
Herr Dr. Pech weist darauf
hin, dass im Haushalt für das laufende Jahr ein geringerer Betrag zur
Finanzierung der Schuldnerberatung eingestellt wurde als im Jahr zuvor. Diese
Entwicklung sei auf Erfahrungswerte in den Anforderungen an die Schuldnerberatung
der zurückliegenden Jahre gestützt worden. Die Situation habe sich jedoch
geändert und die Corona-Auswirkungen auf
die Wirtschaft seien offensichtlich; Beschäftigten- und Schuldnerverhältnisse
lassen eine Entwicklung vermuten, die einer Berechnung aus den zurückliegenden
Jahren widersprechen. Im Antrag ging es darum, den Zustand aus dem Vorjahr
wieder herzustellen und die Absenkung, die in diesem Jahr vorgenommen wurde,
möge zurückgenommen werden.
Unter dem Umstand, dass
der Haushalt für das kommende Jahr unter TOP 17 eingebracht wird, könnte dieser
Punkt nach Befürwortung des Antrages bereits zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt
werden.
Herr Hamacher fragt nach,
warum eine Kürzung vorgenommen worden ist und Frau Zarling antwortet, dass sich
bereits im Jahr 2019 die vier Träger der Schuldnerberatung dazu verständigt
hätten, dass in den Jahren rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen gewesen seien.
Die Schuldnerberatungsstellen hätte das bestätigt. Die Sparkasse hatte im Jahr
2019 wegen sinkender Fallzahlen den Zuschuss gekürzt und der Landkreis hätte sich entsprechend im Jahr 2020
angepasst. Eine starke Nachfrage für das Jahr 2020 könne nicht bestätigt
werden, für das Jahr 2021 bleibe es eine Prognose.
Frau B. Lehmann berichtet
von ihrer Erfahrung, dass die Schuldnerberatung überfordert sei und sich nicht
aller Anfragen annehmen könne. Sie sehe einen Widerspruch.
Frau Weitzel schließt sich
ihrer Vorrednerin an und berichtet von ähnlichen Erfahrungen.
Herr Lindemann weist
darauf hin, dass umfangreiche Gespräche und Berechnungen stattgefunden hätten.
Von den Trägern sei bestätigt worden, dass das Aufkommen zurückgehe. Dadurch
gehe die Befürchtung einer Steigerung des Beratungsbedarfes und der Antrag
jedoch nicht ins Leere. Es müsse für den Fall, dass der Bedarf akut werde, eine
Möglichkeit für die Unterstützung gefunden werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe
er nur eine Prognose und sollte der Haushalt nicht zusätzlich belastet werden.
Herr Dr. Pech ergänzt
seine Worte; derzeit sei es durch eine Sonderregelung möglich, die es z. B.
kleineren oder überhaupt Unternehmen ermöglicht, eine eventuell fällige
Konkursanmeldung zu verschieben, da im Normalfall Fristen einzuhalten seien.
Diese Regelung laufe in absehbarer Zeit aus. Die Auswirkung auf die
wirtschaftliche Entwicklung und auf die Beschäftigtenverhältnisse stehe erst
noch bevor.
Das Argument von Herrn
Lindemann treffe nicht, da der gesamte Haushalt auf einer Prognose beruhe. Dass
statistisch nachweisbare wirtschaftliche Einbrüche sich nicht auf
Schuldverhältnisse auswirken, seien nicht realistisch.
Es ginge lediglich um die
Anpassung der Zahlen, die bereits zu diesem Zeitpunkt in den Haushalt
eingebracht werden könnten und nicht erst dann, wenn sich die Situation
geändert habe.
Herr Meise fragt nach,
wieviel Geld im Raum stehe?
Antwort vom Vorsitzenden:
25.000 €.
Herr Fachtan fordert auf,
über das kommende schwierige Jahr nachzudenken. Man müsse damit rechnen, dass
einige Unternehmen das Jahr nicht überstehen werden und Mitarbeiter
Lohnausfälle erleiden würden. Auch, wenn die Ansiedlung der Fa. Tesla die
Beschäftigungsbilanz sanieren könnte, sei es gerechtfertigt, wegen der Vielzahl
von betroffenen Arbeitnehmern einen höheren Kostenansatz zu verschaffen.
Er signalisiere im Namen
seiner Fraktion Zustimmung.
Um Abstimmung wird
gebeten.