Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landrat wird beauftragt mit dem Haushalt für das Jahr 2021 die Finanzierung der Schuldnerberatung mindestens in der Höhe des Haushaltsansatzes für das Jahr 2019 zu gewährleisten.


Herr Dr. Pech weist darauf hin, dass im Haushalt für das laufende Jahr ein geringerer Betrag zur Finanzierung der Schuldnerberatung eingestellt wurde als im Jahr zuvor. Diese Entwicklung sei auf Erfahrungswerte in den Anforderungen an die Schuldnerberatung der zurückliegenden Jahre gestützt worden. Die Situation habe sich jedoch geändert und die  Corona-Auswirkungen auf die Wirtschaft seien offensichtlich; Beschäftigten- und Schuldnerverhältnisse lassen eine Entwicklung vermuten, die einer Berechnung aus den zurückliegenden Jahren widersprechen. Im Antrag ging es darum, den Zustand aus dem Vorjahr wieder herzustellen und die Absenkung, die in diesem Jahr vorgenommen wurde, möge zurückgenommen werden.

Unter dem Umstand, dass der Haushalt für das kommende Jahr unter TOP 17 eingebracht wird, könnte dieser Punkt nach Befürwortung des Antrages bereits zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden.

 

Herr Hamacher fragt nach, warum eine Kürzung vorgenommen worden ist und Frau Zarling antwortet, dass sich bereits im Jahr 2019 die vier Träger der Schuldnerberatung dazu verständigt hätten, dass in den Jahren rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen gewesen seien. Die Schuldnerberatungsstellen hätte das bestätigt. Die Sparkasse hatte im Jahr 2019 wegen sinkender Fallzahlen den Zuschuss gekürzt und der Landkreis  hätte sich entsprechend im Jahr 2020 angepasst. Eine starke Nachfrage für das Jahr 2020 könne nicht bestätigt werden, für das Jahr 2021 bleibe es eine Prognose.

 

Frau B. Lehmann berichtet von ihrer Erfahrung, dass die Schuldnerberatung überfordert sei und sich nicht aller Anfragen annehmen könne. Sie sehe einen Widerspruch.

 

Frau Weitzel schließt sich ihrer Vorrednerin an und berichtet von ähnlichen Erfahrungen.

 

Herr Lindemann weist darauf hin, dass umfangreiche Gespräche und Berechnungen stattgefunden hätten. Von den Trägern sei bestätigt worden, dass das Aufkommen zurückgehe. Dadurch gehe die Befürchtung einer Steigerung des Beratungsbedarfes und der Antrag jedoch nicht ins Leere. Es müsse für den Fall, dass der Bedarf akut werde, eine Möglichkeit für die Unterstützung gefunden werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe er nur eine Prognose und sollte der Haushalt nicht zusätzlich belastet werden.

 

Herr Dr. Pech ergänzt seine Worte; derzeit sei es durch eine Sonderregelung möglich, die es z. B. kleineren oder überhaupt Unternehmen ermöglicht, eine eventuell fällige Konkursanmeldung zu verschieben, da im Normalfall Fristen einzuhalten seien. Diese Regelung laufe in absehbarer Zeit aus. Die Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf die Beschäftigtenverhältnisse stehe erst noch bevor.

Das Argument von Herrn Lindemann treffe nicht, da der gesamte Haushalt auf einer Prognose beruhe. Dass statistisch nachweisbare wirtschaftliche Einbrüche sich nicht auf Schuldverhältnisse auswirken, seien nicht realistisch.

Es ginge lediglich um die Anpassung der Zahlen, die bereits zu diesem Zeitpunkt in den Haushalt eingebracht werden könnten und nicht erst dann, wenn sich die Situation geändert habe.

 

Herr Meise fragt nach, wieviel Geld im Raum stehe?

Antwort vom Vorsitzenden: 25.000 €.

 

Herr Fachtan fordert auf, über das kommende schwierige Jahr nachzudenken. Man müsse damit rechnen, dass einige Unternehmen das Jahr nicht überstehen werden und Mitarbeiter Lohnausfälle erleiden würden. Auch, wenn die Ansiedlung der Fa. Tesla die Beschäftigungsbilanz sanieren könnte, sei es gerechtfertigt, wegen der Vielzahl von betroffenen Arbeitnehmern einen höheren Kostenansatz zu verschaffen.

Er signalisiere im Namen seiner Fraktion Zustimmung.

 

Um Abstimmung wird gebeten.