Sitzung: 05.11.2020 Jugendhilfeausschuss
Frau Christiani verweist auf
die 7. Ergänzung der Arbeitshilfe in der Kinder- und Jugendarbeit. Es gibt erneut eine Untersetzung. Diese untersetzt den
§ 16 der Eindämmungsverordnung, der besagt, dass die Angebote der Jugendarbeit
an die Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, untersagt sind. Das
heißt nicht, dass die Einrichtung geschlossen werden muss. Die Kinder- und
Jugendarbeit unterliegt nicht der Schließungsanordnung nach § 22 der
Eindämmungsverordnung. Es ist aus ihrer Sicht also nicht zu vergleichen, mit
der Schließung im Frühjahr. Das heißt die Freizeiteinrichtungen können weiter
Angebote für die Altersgruppe der Kinder unterbreiten (die das 14. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben). Dem einzelnen
Jugendlichen, der Beratungsbedarf signalisiert, kann u.a. ein Gespräch
angeboten werden. Das ist möglich über eine Verabredung im Rahmen der
Krisenintervention, in Form eines Krisenberatungsgespräches. Die Fachkräfte
sollen weiter zur Verfügung stehen und können auch am Ort Schule Angebote unterbreiten.
Die Sozialarbeiter der Freizeiteinrichtungen können die Sozialarbeiter an
Schule unterstützen, da die Jugendlichen an den Schulen sind und diese nicht
von Schließung betroffen ist. Am Ort Schule können also Angebote gemacht
werden.
Fachlich-inhaltlich ist diese
Regelung nicht nachzuvollziehen, das hat Frau Christiani auch in ihrer Funktion
als Sachgebietsleiterin gegenüber dem Ministerium in einer Videokonferenz mit
den anderen Landkreisen deutlich gemacht. Die Jugendlichen dieser Altersgruppe
werden sich und das ist geteilte Meinung, nun im öffentlichen Raum oder bei jemandem zu
Hause treffen und unkontrolliert in den Kontakt gehen. Damit können die
Sozialarbeiter keinen Einfluss nehmen. Im Gegensatz dazu, werden in den
Einrichtungen die Hygienekonzepte umgesetzt.
Jedoch müssen wir mit dieser
Verordnung umgehen. Frau Christiani
kündigt an, dass die 7. Arbeitshilfe am morgigen Tag, den 06.11.2020, an alle
Träger versendet wird.
Herr Wende bittet für die
Sitzung am 12.11.2020 alle Mitglieder vorher in das Ratsinformationssystem zu
schauen. Hier sind alle Präsentationen veröffentlicht, so auch die
Haushaltspräsentation, die man vorher einsehen kann. Dann können auftretende
Fragen konkret gestellt werden. Geplant ist die Zeit für die Einbringung der
Beschlussvorlagen zu kürzen, so dass auch bei dieser Sitzung die 90 Minuten
Sitzungsdauer eingehalten werden kann.