Frau Christiani verweist auf die 7. Ergänzung der Arbeitshilfe in der Kinder- und Jugendarbeit. Es gibt  erneut eine Untersetzung. Diese untersetzt den § 16 der Eindämmungsverordnung, der besagt, dass die Angebote der Jugendarbeit an die Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, untersagt sind. Das heißt nicht, dass die Einrichtung geschlossen werden muss. Die Kinder- und Jugendarbeit unterliegt nicht der Schließungsanordnung nach § 22 der Eindämmungsverordnung. Es ist aus ihrer Sicht also nicht zu vergleichen, mit der Schließung im Frühjahr. Das heißt die Freizeiteinrichtungen können weiter Angebote für die Altersgruppe der Kinder unterbreiten (die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Dem einzelnen Jugendlichen, der Beratungsbedarf signalisiert, kann u.a. ein Gespräch angeboten werden. Das ist möglich über eine Verabredung im Rahmen der Krisenintervention, in Form eines Krisenberatungsgespräches. Die Fachkräfte sollen weiter zur Verfügung stehen und können auch am Ort Schule Angebote unterbreiten. Die Sozialarbeiter der Freizeiteinrichtungen können die Sozialarbeiter an Schule unterstützen, da die Jugendlichen an den Schulen sind und diese nicht von Schließung betroffen ist. Am Ort Schule können also Angebote gemacht werden.

Fachlich-inhaltlich ist diese Regelung nicht nachzuvollziehen, das hat Frau Christiani auch in ihrer Funktion als Sachgebietsleiterin gegenüber dem Ministerium in einer Videokonferenz mit den anderen Landkreisen deutlich gemacht. Die Jugendlichen dieser Altersgruppe werden sich und das ist geteilte Meinung,  nun im öffentlichen Raum oder bei jemandem zu Hause treffen und unkontrolliert in den Kontakt gehen. Damit können die Sozialarbeiter keinen Einfluss nehmen. Im Gegensatz dazu, werden in den Einrichtungen die Hygienekonzepte umgesetzt.

Jedoch müssen wir mit dieser Verordnung umgehen.  Frau Christiani kündigt an, dass die 7. Arbeitshilfe am morgigen Tag, den 06.11.2020, an alle Träger versendet wird.

 

Herr Wende bittet für die Sitzung am 12.11.2020 alle Mitglieder vorher in das Ratsinformationssystem zu schauen. Hier sind alle Präsentationen veröffentlicht, so auch die Haushaltspräsentation, die man vorher einsehen kann. Dann können auftretende Fragen konkret gestellt werden. Geplant ist die Zeit für die Einbringung der Beschlussvorlagen zu kürzen, so dass auch bei dieser Sitzung die 90 Minuten Sitzungsdauer eingehalten werden kann.