Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021 in den dem Ausschuss betreffenden Produkten. 


Aufgrund der aktuellen Lage ist die Präsentation des Haushaltes im Vorfeld allen Mitgliedern übermittelt worden und steht ebenfalls im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung. Herr Wende schlägt vor, dass auf eine Präsentation verzichtet wird, sondern nur Herr Perlick kurz die Rahmenbedingungen erläutert und danach die Produktfolien der Präsentation aufgerufen werden und Fragen durch die Anwesenden gestellt werden können. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen dem Vorgehen zu.

 

Herr Perlick erläutert das Defizit von 1,8 Mio. € sowie die geänderten Grundlagen zur Kreisumlage und der geplanten gesenkten Kreisumlage auf 36 %. Er berichtet über die geplanten Investitionen des Kreises.

 

Herr Wende fragt zu den Produkten 36210/36310 nach, ob bei den Projekten der sozialpädagogischen Begleitung zur beruflichen Integration perspektivisch wieder eine Co-Finanzierung durch das Jobcenter angedacht ist.

Frau Christiani antwortet, dass es eine Testphase von 1,5 Jahren diesbezüglich gab und als Ergebnis hat sich gezeigt, dass das Jobcenter und das Jugendamt zu unterschiedliche Aufträge durch die Gesetzbücher haben.

 

Zum Produkt 36330 fragt Herr Wende nach, wer – nach Schließung des ALMA in Fürstenwalde – aktuell das Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durchführt.

Herr Friedrich antwortet, dass diese Aufgabe das EJF gAG in Eisenhüttenstadt macht. Herr Lampert ergänzt, dass die Schließung des ALMA wirtschaftlich für den Träger notwendig war, aufgrund der rückläufigen Fallzahlen in diesem Bereich.

 

Frau Scheufele fragt nach, ob in der Planung eine Pandemiepauschale bedacht wurde. Frau Karkowsky antwortet, dass optimistisch geplant wurde und eine solche Thematik nicht eingeplant wurde. Herr Wende fragt nach, ob die Beschlussvorlage zur Unterstützung der Träger nicht auch für 2021 gilt oder ob diese nur für einen bestimmten Zeitraum angedacht war. Frau Karkowsky antwortet, dass der Beschluss zur Unterstützung auf den Zeitraum bis 30.06.2020 (Schulbegleitung bis Ende der Sommerferien) ausgelegt war.

 

Frau Karkowsky erläutert kurz die folgenden Anforderungen für die Folgejahre:

·         Mitgestaltung bei der Integration von Flüchtlingen (Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz, Frühe Hilfen)

·         Mehrbelastungsausgleichsverordnung umF

·         BTHG/ SGB IX --> Auswirkungen § 35a?

·         Reform SGB VIII.