Sitzung: 03.11.2020 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Zarling gibt die Reihenfolge der vorstelligen Ämter vor.
a)
Gesundheitsamt
Herr Dr. med Saldaña-Handreck stellt kurz (ohne Präsentation –
HH2021 wird nachgereicht) die Haushaltsschwerpunkte des Gesundheitsamtes vor.
- Testzentren und Corona bedingte Ausgaben werden
den Haushaltsplan ein wenig verschieben
- die größere Einnahmequelle durch Begutachtungen
fällt durch COVID-19 geringer aus (fällt komplett aus) 17.41 Uhr
Weiterführende Fragen werden nicht gestellt.
(Aufstellung Anlage TOP 7-1)
b)
Sozialamt
Frau Lauke, Leiterin des Sozialamtes, erläutert worauf das Amt in der Haushaltsplanung für 2021 den Fokus legt.
- Ambulante soziale Daseinsvorsorge
- Hilfe zum Lebensunterhalt – außerhalb von Einrichtungen
- Eingliederungshilfe
(Aufstellung Anlage TOP 7-2).
Fragen
Frau Freninez fragt, ob eine Veränderung im Haushaltsjahr 2021 für die leistungsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser gibt. Das Thema „Finanzierung der Frauenhäuser“ ist im Sozialamt präsent aber es wird im Haushaltsjahr 2021 keine finanzielle Veränderung geben, so Frau Lauke.
Das Thema „Finanzierung der Frauenhäuser“ soll in einer der nächsten Ausschusssitzungen ein Tagesordnungspunkt sein.
c)
Amt
für Ausländerangelegenheiten und Integration
Frau Kaiser, Leiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration gibt einen Überblick über die Haushaltsplanung in ihrem Bereich.
- Begleitung der Evaluation des Landesaufnahmegesetzes
- veränderte organisatorische Aufgabenwahrnehmung ( Online Terminierung; Einführung eAkte)
- Nutzung vorhandener Kapazitäten als Isolationsbereiche im Rahmen der Pandemieplanung
(Aufstellung Anlage TOP 7-3).
Weiterführende Fragen werden nicht gestellt.
18:03 Uhr - Herr
Schink verlässt die Ausschusssitzung – die Beschlussfähigkeit bleibt bestehen.
d)
Jobcenter
Im Anschluss benennt Frau Zarling die Haushaltsschwerpunkte 2021 des Jobcenters.
- Anstieg der Bedarfsgemeinschaften für 2021 wird um 1.000 BG erwartet (Auslauf des Kurzarbeitergeldes)
- Erhöhung Aufwand Kosten
der Unterkunft um 2.162.000,00 EUR
(Aufstellung Anlage
TOP 7 -4)
Weiterführende Fragen werden nicht gestellt.