Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, gem. § 3 Abs. 1 Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung die Erheblichkeitsgrenze in § 5 Ziffer 4 Buchstabe b der Haushaltssatzung des Landkreises Oder-Spree, ab der eine Nachtragssatzung für bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen zu erlassen ist von 1% der Aufwendungen oder Auszahlungen des laufenden Haushaltsjahres auf einem Produktsachkonto auf 3 % zu ändern.

 

Dies gilt ausschließlich für Aufwendungen und Auszahlungen aus den Produktsachkonten, die für die Krisenbewältigung der Covid 19-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erforderlich sind.

 


Herr Buhrke erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage.

 

Weitere Fragen und Anmerkungen gibt es nicht; um Abstimmung wird gebeten.