Sitzung: 02.12.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 077/2020
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, gem. § 3 Abs. 1 Brandenburgische kommunale
Notlagenverordnung die Erheblichkeitsgrenze in § 5 Ziffer 4 Buchstabe b der
Haushaltssatzung des Landkreises Oder-Spree, ab der eine Nachtragssatzung für
bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder
Einzelauszahlungen zu erlassen ist von 1% der Aufwendungen oder Auszahlungen des
laufenden Haushaltsjahres auf einem Produktsachkonto auf 3 % zu ändern.
Dies
gilt ausschließlich für Aufwendungen und Auszahlungen aus den
Produktsachkonten, die für die Krisenbewältigung der Covid 19-Pandemie und der
Afrikanischen Schweinepest (ASP) erforderlich sind.
Herr Buhrke erläutert den
Inhalt der Beschlussvorlage.
Weitere Fragen und
Anmerkungen gibt es nicht; um Abstimmung wird gebeten.