Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt im Rahmen der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung (BbgKomNotV) wegen der stark gestiegenen Infektionszahlen für die künftigen Sitzungen nach dem Kreistag am 02.12.2020 von den Möglichkeiten in §§  4 bis 7 der BbgKomNotV Gebrauch zu machen, also je nach Infektionsgeschehen in Abweichung von der Kommunalverfassung auf Präsenzsitzungen, Videositzungen oder Audiositzungen auszuweichen.

 

Im Rahmen dieser Abweichungen entscheidet das Kreistagspräsidium mehrheitlich, in welcher Form getagt wird. Die Kreisverwaltung hat sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis über die in Anspruch genommenen Abweichungsmöglichkeiten erhält.

 

Die beschlossenen Abweichungen gelten auch für den Kreisausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den Werksausschuss KWU sowie alle beratenden Ausschüsse des Kreistages. Hier entscheidet der jeweilige Ausschussvorsitzende bei der Einladung, von welcher Form im Einzelfall Gebrauch gemacht wird. Die Regelung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gilt entsprechend.

 


Herr Buhrke erläutert den Inhalt und nimmt dabei Bezug auf die Telefonkonferenzen mit den Fraktionsvorsitzenden. Es sei angeregt worden, in diesen Zeiten vermehrt Möglichkeiten für Besprechungen/Sitzungen zu schaffen.

 

Herr Dr. Pech erläutert den eingereichten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN und die Einwendungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 18.11.2020. Videositzungen, die möglich werden sollten, seien nach der KomNotV nur zulässig, wenn alle Sitzungsteilnehmer während der Sitzung ständig und gleichzeitig durch Bild- und Tonübertragung an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen könnten. Gleiches gelte für ohne Bildübertragung durchzuführende Audiositzungen. Nach § 9 der KomNotV habe bei Präsenzsitzungen für die allgemeine Öffentlichkeit mindestens eine Tonübertragung in öffentlich zugängliche Räumlichkeiten zu erfolgen. Das sei zwingendes Recht. Insofern müssten die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Audiositzungen sollten nur durchgeführt werden, wenn eine Videositzung technisch nicht umsetzbar sei. Beide Formen könnten nur angewendet werden, wenn sie technisch umsetzbar seien. Insofern seien technische Einschränkungen der Übertragung per Lifestream kaum ersichtlich. Weiterhin führt er an, dass andere Kreistage im Land Brandenburg auch ohne Anwendung der KomNotV die Übertragung der Sitzung per Lifestream in ihrer Geschäftsordnung geregelt hätten. Das sei eine politische Entscheidung, gegen die keine rechtlichen Bedenken vorgebracht werden könnten. Angesicht der öffentlichen Debatten über die Gewährleistung demokratischer Rechte unter den Bedingungen der Pandemie sei man auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen.

 

Herr Dr. Zeschmann stellt im Namen der Fraktion BVB/Freie Wähler einen Änderungsantrag zum zweiten Absatz des Beschlussvorschlages:

 

„Im Rahmen dieser Abweichungen entscheidet der Kreistagsvorsitzende bei der Einladung, von welcher Form er im Einzelfall Gebrauch macht.“

 

Die Änderung sollte sein:

 

„… das entscheidet das Kreistagspräsidium mehrheitlich, in welcher Form getagt werden soll.“

 

Herr Dr. Mühlberg bittet um das Wort; der Redebeitrag ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Lindemann weist darauf hin, dass sich, sofern der Beschluss, was das Lifestreaming betreffe, angenommen werde, der Kreistag von der Beschlusslage des Landkreistages entferne, denn dort sei im Sinne der Sicherung der Unbefangenheit der Beratung und der Vermeidung von Selbstinszenierungen populistischer Art beschlossen worden, keine Lifestreams von den Sitzungen zu gestatten.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über

 

  1. den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN:

Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: Mehrheit, Enthaltung: 5, 

mehrheitlich abgelehnt.

           

  1. den Änderungsantrag der Fraktion BVB/Freie Wähler.

 

 

Es erfolgt der Hinweis zur Maskenpflicht!