Sitzung: 02.12.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 079/2020
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt im
Rahmen der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung (BbgKomNotV) wegen
der stark gestiegenen Infektionszahlen für die künftigen Sitzungen nach dem
Kreistag am 02.12.2020 von den Möglichkeiten in §§ 4 bis 7 der BbgKomNotV Gebrauch zu machen,
also je nach Infektionsgeschehen in Abweichung von der Kommunalverfassung auf
Präsenzsitzungen, Videositzungen oder Audiositzungen auszuweichen.
Im Rahmen dieser Abweichungen
entscheidet das Kreistagspräsidium mehrheitlich, in welcher Form getagt wird.
Die Kreisverwaltung hat sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit in zumutbarer Weise
verlässlich Kenntnis über die in Anspruch genommenen Abweichungsmöglichkeiten
erhält.
Die beschlossenen
Abweichungen gelten auch für den Kreisausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den
Werksausschuss KWU sowie alle beratenden Ausschüsse des Kreistages. Hier
entscheidet der jeweilige Ausschussvorsitzende bei der Einladung, von welcher
Form im Einzelfall Gebrauch gemacht wird. Die Regelung zur Unterrichtung der
Öffentlichkeit gilt entsprechend.
Herr Buhrke erläutert den
Inhalt und nimmt dabei Bezug auf die Telefonkonferenzen mit den
Fraktionsvorsitzenden. Es sei angeregt worden, in diesen Zeiten vermehrt
Möglichkeiten für Besprechungen/Sitzungen zu schaffen.
Herr Dr. Pech erläutert den
eingereichten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN und die
Einwendungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 18.11.2020.
Videositzungen, die möglich werden sollten, seien nach der KomNotV nur
zulässig, wenn alle Sitzungsteilnehmer während der Sitzung ständig und
gleichzeitig durch Bild- und Tonübertragung an der Beratung und
Beschlussfassung teilnehmen könnten. Gleiches gelte für ohne Bildübertragung
durchzuführende Audiositzungen. Nach § 9 der KomNotV habe bei Präsenzsitzungen
für die allgemeine Öffentlichkeit mindestens eine Tonübertragung in öffentlich
zugängliche Räumlichkeiten zu erfolgen. Das sei zwingendes Recht. Insofern
müssten die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Audiositzungen
sollten nur durchgeführt werden, wenn eine Videositzung technisch nicht
umsetzbar sei. Beide Formen könnten nur angewendet werden, wenn sie technisch
umsetzbar seien. Insofern seien technische Einschränkungen der Übertragung per
Lifestream kaum ersichtlich. Weiterhin führt er an, dass andere Kreistage im
Land Brandenburg auch ohne Anwendung der KomNotV die Übertragung der Sitzung
per Lifestream in ihrer Geschäftsordnung geregelt hätten. Das sei eine
politische Entscheidung, gegen die keine rechtlichen Bedenken vorgebracht werden
könnten. Angesicht der öffentlichen Debatten über die Gewährleistung
demokratischer Rechte unter den Bedingungen der Pandemie sei man auf
gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen.
Herr Dr. Zeschmann stellt im
Namen der Fraktion BVB/Freie Wähler einen Änderungsantrag zum zweiten Absatz
des Beschlussvorschlages:
„Im
Rahmen dieser Abweichungen entscheidet der Kreistagsvorsitzende bei der
Einladung, von welcher Form er im Einzelfall Gebrauch macht.“
Die Änderung sollte sein:
„…
das entscheidet das Kreistagspräsidium mehrheitlich, in welcher Form getagt
werden soll.“
Herr Dr. Mühlberg bittet um
das Wort; der Redebeitrag ist als Anlage beigefügt.
Herr Lindemann weist darauf
hin, dass sich, sofern der Beschluss, was das Lifestreaming betreffe, angenommen
werde, der Kreistag von der Beschlusslage des Landkreistages entferne, denn
dort sei im Sinne der Sicherung der Unbefangenheit der Beratung und der
Vermeidung von Selbstinszenierungen populistischer Art beschlossen worden,
keine Lifestreams von den Sitzungen zu gestatten.
Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über
- den Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE.PIRATEN:
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9, Nein: Mehrheit, Enthaltung: 5,
mehrheitlich
abgelehnt.
- den Änderungsantrag der
Fraktion BVB/Freie Wähler.
Es erfolgt der Hinweis zur
Maskenpflicht!