Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung (Anlage) gemäß § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

 


Fragen und Anmerkungen gibt es nicht, um Abstimmung wird gebeten.