Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Hauptsächlich resultiert die Änderung aus der Umstellung auf die papierlose Arbeit sowie redaktionelle Änderungen.

Erläuterungen wurden nicht gewünscht.

Herr Hilpmann fragte nach, wie interessierte Bürger über den Inhalt von Vorlagen informiert werden und sachkundige Bürger Protokolle/Niederschriften einsehen können, wenn sie keinen Zugriff auf das Ratsinformationssystem haben.

Herr Gehm erklärte, für den Zugang der Bürger ändert sich nichts, der Zugriff bleibt erhalten.

Sachkundige Bürger erhalten weiterhin ihre Unterlagen in schriftlicher Form. Es gibt nur eine Erweiterung für Kreistagsabgeordnete, diese können Unterlagen elektronisch einsehen und abrufen. Für die Bürger und die sachkundigen Einwohner gibt es keine Änderung.

Herr Hilpmann erklärte noch einmal, dass Bürger/Gäste zu den sie interessierten Punkten die Vorlagen vor Ort nicht einsehen können und daher auch nicht mehr teilnehmen.

Herr Schneider bemerkte dazu, dass dies eher ein Punkt der Hauptsatzung zum Thema Öffentlichkeitsarbeit ist.

Herr Saliter kritisiert, dass er als sachkundiger Bürger keinen Zugriff auf das Ratsinformationssystem hat, nicht alle Unterlagen werden rechtzeitig per Post bereitgestellt –heute Präsentation zum Ärztehaus Friedland.

Herr Rademacher bekräftigte ebenfalls, dass ihm als sachkundigen Bürger die relevanten zu beratenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Hier sollte die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung geprüft werden. Auch eine frühzeitige Bereitstellung von Präsentationen würde die Arbeit erleichtern.

Frau Kaethner plädierte für die Bereitstellung der Unterlagen auch in Papierform, da sie beispielsweise Probleme mit dem Internet hat. Sie sieht bei der derzeitigen Arbeit im Landkreis in großes Defizit bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Möglichkeit der demokratischen Mitwirkung.  Daher beantragt Frau Kaethner, den § 8 Abs. 2 zu ergänzen, die Unterlagen auch über das Bürgerinformationssystem bereitzustellen. Die Sitzungen sind öffentlich und der Bürger hat damit das Recht, die entsprechenden Unterlagen einzusehen.

Dazu antwortete Herr Gehm. Alle öffentlichen Beschlussvorlagen einschl. Anlagen sind im Bürgerinformationssystem abgelegt und damit für jeden Bürger zugänglich. Die Öffentlichkeit wird ebenso über die öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung gegeben. Es werden zu den Sitzungen nicht die Beschlussvorlagen in ausgedruckter Form bereitgestellt, es bestand auch bisher kein Bedarf, bis auf eine Nachfrage. Auf Wunsch könnten auch im Einzelfall Unterlagen an Interessierte über das Kreistagsbüro vermittelt werden.

Bei den Rechten der Abgeordneten und der sachkundigen Bürger gibt es Unterschiede.

Die sachkundigen Bürger können sich wie bisher über das Bürgerinformationssystem über die öffentlichen Beschlussunterlagen informieren, können auch das WLAN im Hause nutzen, sie bekommen jedoch keine Technik durch die Kreisverwaltung gestellt. Es wird auch versucht, die Präsentationen über das Ratsinformationssystem und auch über das Bürgerinformationssystem bereitzustellen, wobei auf Rechte Dritter geachtet werden muss. Abgeordnete können auch an den Beschlussvorlagen zusammenarbeiten. Im Ratsinformationssystem sind auch Unterlagen für nichtöffentliche Teile hinterlegt, die nicht für alle einsehbar sein dürfen. Für sachkundige Bürger hier differenzierte Rechte zur Einsichtnahme einzurichten, wäre technisch ungeheuer aufwendig und wird daher nicht praktiziert. Herr Gehm sicherte zu, dass die Beschlussvorlagen weiterhin versandt werden.

Herr Schulz warf ein, dass er zwischenzeitlich das Bürgerinformationssystem gesucht, aber auf der Seite des LOS nicht gefunden hat, vielleicht sollte eine andere Gestaltung der Kreisseite die Suche erleichtern. Er begrüßt auch die papierlose Arbeit.

Herr Schneider informierte, wie das Bürgerinformationssystem gefunden werden kann.  

Herr Schneider wies darauf hin, dass es sich bei der Geschäftsordnung um ein Instrument zur Regelung von Verfahren im Kreistag handelt und nicht die Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung betrifft. Formell betrifft der Antrag von Frau Kaethner auch nicht die Geschäftsordnung, da der Antrag auch die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit betrifft.

Herr Hilpmann plädierte dafür, den sachkundigen Bürgern für ihren Ausschuss auch weiterhin die Unterlagen zuzuschicken.

Herr Schneider erklärte, dass die sachkundigen Bürger die Einladungen und die zu beratenden Unterlagen wie die Abgeordneten zugesandt bekommen. Er betonte, dass mit der Geschäftsordnung auch nur Verfahren geregelt werden können, die technisch mit den vorhandenen Systemen auch ausführbar sind.

Herr Rademacher regte an, dass beim Versand von Unterlagen per Mail auch ein Link gesendet werden könnte. Er hat nachträglich die Unterlagen auf dem Bürgerinformationssystem gefunden und empfindet es als ausreichend.

Frau Kaethner möchte keinen Unterschied zwischen Abgeordneten und Bürger haben, beide sollen gleich informiert sein.

Sie zog den Antrag auf Änderung im § 8 zurück und in diesem Zusammenhang kritisierte sie die Herangehensweise von Herrn Gehm und Herrn Schneider.