Sitzung: 13.01.2021 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 042/2020
Hauptsächlich resultiert die
Änderung aus der Umstellung auf die papierlose Arbeit sowie redaktionelle
Änderungen.
Erläuterungen wurden nicht
gewünscht.
Herr Hilpmann fragte nach,
wie interessierte Bürger über den Inhalt von Vorlagen informiert werden und
sachkundige Bürger Protokolle/Niederschriften einsehen können, wenn sie keinen
Zugriff auf das Ratsinformationssystem haben.
Herr Gehm erklärte, für den
Zugang der Bürger ändert sich nichts, der Zugriff bleibt erhalten.
Sachkundige Bürger erhalten
weiterhin ihre Unterlagen in schriftlicher Form. Es gibt nur eine Erweiterung
für Kreistagsabgeordnete, diese können Unterlagen elektronisch einsehen und
abrufen. Für die Bürger und die sachkundigen Einwohner gibt es keine Änderung.
Herr Hilpmann erklärte noch
einmal, dass Bürger/Gäste zu den sie interessierten Punkten die Vorlagen vor
Ort nicht einsehen können und daher auch nicht mehr teilnehmen.
Herr Schneider bemerkte dazu,
dass dies eher ein Punkt der Hauptsatzung zum Thema Öffentlichkeitsarbeit ist.
Herr Saliter kritisiert, dass
er als sachkundiger Bürger keinen Zugriff auf das Ratsinformationssystem hat,
nicht alle Unterlagen werden rechtzeitig per Post bereitgestellt –heute Präsentation
zum Ärztehaus Friedland.
Herr Rademacher bekräftigte
ebenfalls, dass ihm als sachkundigen Bürger die relevanten zu beratenden
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Hier sollte die Möglichkeit der
elektronischen Bereitstellung geprüft werden. Auch eine frühzeitige
Bereitstellung von Präsentationen würde die Arbeit erleichtern.
Frau Kaethner plädierte für
die Bereitstellung der Unterlagen auch in Papierform, da sie beispielsweise
Probleme mit dem Internet hat. Sie sieht bei der derzeitigen Arbeit im
Landkreis in großes Defizit bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Möglichkeit
der demokratischen Mitwirkung. Daher
beantragt Frau Kaethner, den § 8 Abs. 2 zu ergänzen, die Unterlagen auch über
das Bürgerinformationssystem bereitzustellen. Die Sitzungen sind öffentlich und
der Bürger hat damit das Recht, die entsprechenden Unterlagen einzusehen.
Dazu antwortete Herr Gehm.
Alle öffentlichen Beschlussvorlagen einschl. Anlagen sind im
Bürgerinformationssystem abgelegt und damit für jeden Bürger zugänglich. Die
Öffentlichkeit wird ebenso über die öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung
gegeben. Es werden zu den Sitzungen nicht die Beschlussvorlagen in
ausgedruckter Form bereitgestellt, es bestand auch bisher kein Bedarf, bis auf
eine Nachfrage. Auf Wunsch könnten auch im Einzelfall Unterlagen an
Interessierte über das Kreistagsbüro vermittelt werden.
Bei den Rechten der
Abgeordneten und der sachkundigen Bürger gibt es Unterschiede.
Die sachkundigen Bürger
können sich wie bisher über das Bürgerinformationssystem über die öffentlichen
Beschlussunterlagen informieren, können auch das WLAN im Hause nutzen, sie
bekommen jedoch keine Technik durch die Kreisverwaltung gestellt. Es wird auch
versucht, die Präsentationen über das Ratsinformationssystem und auch über das Bürgerinformationssystem
bereitzustellen, wobei auf Rechte Dritter geachtet werden muss. Abgeordnete
können auch an den Beschlussvorlagen zusammenarbeiten. Im
Ratsinformationssystem sind auch Unterlagen für nichtöffentliche Teile
hinterlegt, die nicht für alle einsehbar sein dürfen. Für sachkundige Bürger
hier differenzierte Rechte zur Einsichtnahme einzurichten, wäre technisch ungeheuer
aufwendig und wird daher nicht praktiziert. Herr Gehm sicherte zu, dass die
Beschlussvorlagen weiterhin versandt werden.
Herr Schulz warf ein, dass er
zwischenzeitlich das Bürgerinformationssystem gesucht, aber auf der Seite des
LOS nicht gefunden hat, vielleicht sollte eine andere Gestaltung der Kreisseite
die Suche erleichtern. Er begrüßt auch die papierlose Arbeit.
Herr Schneider informierte,
wie das Bürgerinformationssystem gefunden werden kann.
Herr Schneider wies darauf
hin, dass es sich bei der Geschäftsordnung um ein Instrument zur Regelung von
Verfahren im Kreistag handelt und nicht die Öffentlichkeitsarbeit der
Kreisverwaltung betrifft. Formell betrifft der Antrag von Frau Kaethner auch
nicht die Geschäftsordnung, da der Antrag auch die Gestaltung der
Öffentlichkeitsarbeit betrifft.
Herr Hilpmann plädierte
dafür, den sachkundigen Bürgern für ihren Ausschuss auch weiterhin die
Unterlagen zuzuschicken.
Herr Schneider erklärte, dass
die sachkundigen Bürger die Einladungen und die zu beratenden Unterlagen wie
die Abgeordneten zugesandt bekommen. Er betonte, dass mit der Geschäftsordnung
auch nur Verfahren geregelt werden können, die technisch mit den vorhandenen
Systemen auch ausführbar sind.
Herr Rademacher regte an,
dass beim Versand von Unterlagen per Mail auch ein Link gesendet werden könnte.
Er hat nachträglich die Unterlagen auf dem Bürgerinformationssystem gefunden
und empfindet es als ausreichend.
Frau Kaethner möchte keinen
Unterschied zwischen Abgeordneten und Bürger haben, beide sollen gleich
informiert sein.
Sie zog den Antrag auf
Änderung im § 8 zurück und in diesem Zusammenhang kritisierte sie die
Herangehensweise von Herrn Gehm und Herrn Schneider.