Sitzung: 10.02.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 31, Enthaltungen: 3
Vorlage: 27/BVB/Fr Wähler/20
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Um auch im Landkreis Oder-Spree den grundgesetzlichen Auftrag zur
Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nach Grundgesetz und
Landesverfassung zu verwirklichen, werden kreisangehörige Städte und Gemeinden,
die sich seit drei oder mehr Jahren im Zustand mit einem HH-Sicherungskonzept
befinden oder nur noch mit dauerhaften Kassenkrediten ihren Betrieb aufrecht
erhalten können in der Weise von der vollen Zahlung der Kreisumlage entlastet,
als dass sie 10 Prozentpunkte weniger als die allgemeine Kreisumlage als
Kreisumlage an den Landkreis zu zahlen haben.
Ob eine Stadt oder Gemeinde zum dem o.g. Kreis derjenigen gehört, die diesen
Abschlag zugestanden bekommen, wird vom Kreistag jährlich auf Basis der durch
die Kämmerei mit dem HH vorzulegenden Einschätzung der Leistungsfähigkeit der
Kommunen festgelegt bzw. beschlossen.
Herr Dr. Zeschmann bezieht
sich auf das Ergebnis der Diskussionen in den Ausschüssen und im Kreisausschuss
und ändert den Antragstext wie folgt:
Die
Kreisverwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept vorzulegen, wie den Städten
und Gemeinden, die sich drei oder mehr Jahre im Haushaltssicherungskonzept
befinden, finanziell nachhaltig geholfen werden kann.
Die Überschüsse des
Kreishaushaltes sollten genutzt werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu
garantieren.
Herr Dr. Berger fragt nach,
ob somit der Änderungsantrag der Fraktion AfD übernommen werden soll?
Herr Dr. Zeschmann verneint,
der eingereichte Antrag der AfD-Fraktion hätte sich zufällig überschnitten.
Herr Fachtan erläutert den
Änderungsantrag der AfD-Fraktion; der ursprüngliche Antrag 27/BVB/Freie
Wähler/2020 Neu würde zwar das richtige Ziel verfolgen, jedoch die Auswirkungen
der Kosten nicht klar genug dargestellt seien. Die finanziellen Auswirkungen
müssten feiner abgestimmt werden. Ebenso sei nicht klar, welche Bundes- und
Landeshilfen für die Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden und wo
Hilfebedürfnisse entstehen würden. Er denke, dass nach Prüfung und Vorschlag durch
die Verwaltung nicht nur finanzielle Hilfen gezahlt werden, sondern ggf. auch
eine Übernahme defizitärer Betriebe erfolgen könne.
Herr Dr. Zeschmann merkt dazu
an, dass er davon ausgehe, dass die vom Land zur Unterstützung der Städte und
Gemeinden zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen würden.
Herr Papendieck spricht sich
im Namen der SPD-Fraktion gegen den Antrag aus.
Er halte auch im gesamten
Landkreis gleiche Lebensbedingungen für wünschenswert und sehe die ersten
Ergebnisse im Schulwesen, Wohnungsbau und im ÖPNV positiv, ebenso den Einsatz
des Kreisinvestitionsfonds. Hier würden förderfähige Projekte unterstützt und
die Eigenanteile der Gemeinden gesenkt. Alle Kommunen hätten sich damit
einverstanden erklärt und könnte überlegt werden, die Eigenanteile weiter zu
senken.
Herr Dr. Zeschmann wird
gebeten, den Beschlusstext zu wiederholen:
Der
Landrat wird beauftragt, dem Kreistag eine Konzeption zur Bewältigung der
Probleme der Gemeinden und Städte mit Haushaltssicherungskonzept bis zum Juni
2021 vorzulegen.
Weiter führt er unter Bezug
auf die Worte von Herrn Papendieck aus, dass er den Vorschlag für notleidende
Städte und Gemeinden für völlig unzureichend halte, um diesen strukturell
nachhaltig zu helfen.
Herr Dr. Pech bringt zum
Ausdruck, dass es unstrittig sei, dass die unterschiedlichen Bedingungen den
Kommunen im Landkreis seit langer Zeit große Probleme bereiten würden. Der
Ansatz müsste sein, diesen Kommunen von Seiten des Landkreises zu helfen. In
dem vorliegenden Antrag sehe er jedoch ein doppeltes Problem. Einerseits sei es
ein Irrglaube, anzunehmen, der Landkreis könne mit seinen Mitteln die
strukturellen Grundprobleme, die aus prinzipiellen Ansätzen der
Kommunalfinanzierung erwachsenen würden, für die kreisangehörigen Kommunen
reparieren. Anderseits müsse auch beachtet werden, dass die Rücklagen des
Landkreises dafür nicht verwendet könnten. Er sehe es als einen Uraltstreit.
Gerade in der gegenwärtigen Situation müsse davon ausgegangen werden, dass
Mehrausgaben für diverse geplante Maßnahmen in allen Bereichen zu erwarten
seien und auf die Rücklagen zurückgegriffen werden müsse. In den Ausschüssen
sei mehrfach angesprochen worden, dass, wenn man das Programm des Landkreises
für Kommunen, die aus eigener Kraft die Investitionen wegen der bestehenden
Probleme nicht finanzieren können, aufstocken und dieses nach Rücksprache mit
den Kommunen aus der Kreisumlage nehmen würde, eine gemeinsame Basis entstünde.
Er sehe in dem Antrag die
Einführung einer differenzierten Kreisumlage, die am Ende die Kommunen weiter
entzweie, was nicht der Ansatz für Kommunalpolitik sein dürfe.
Vielmehr sollte darüber
nachgedacht werden, das Investitionsförderprogramm unter Berücksichtigung der
Situation der Kommunen im kommenden Haushalt, a, vom Volumen und b, von den
förderfähigen Sachverhalten her aufzustocken.
Er spreche sich gegen den
Antrag in dieser Form aus.
Herr Dr. Berger fragt nach,
ob sich die Fraktion AfD dem geänderten Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler
anschließe und Herr Fachtan befürwortet im Anschluss.
Herr Fachtan führt weiter
aus, dass der ursprüngliche Antrag nicht zustimmungsfähig gewesen sei, da die
Auswirkungen der Kosten auf den Kreishaushalt nicht ermittelt gewesen seien.
Für die Jahre 2021 und 2022 müsse mit erheblichen weiteren Kosten gerechnet und
betrachtet werden, welche Spielräume zur Verfügung stünden, um die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu unterstützen. Welchen Umfang das
betreffe, sei zwar unklar, aber es sei sinnvoll, diesen Spielraum zu erarbeiten,
damit spätestens in der zweiten Jahreshälfte die Möglichkeiten für die
Unterstützung feststünden. Er gehe davon aus, dass damit nicht die gesamten
Ersparnisse des Landkreises aufgebraucht werden würden.
Herr Dr. Zeschmann nimmt
Bezug auf die Ausführungen von Herrn Dr. Pech. Mit dem Antrag sollte die
Verwaltung beauftragt werden, eine mögliche Lösung vorzuschlagen, die eventuell
im Juni diskutiert werden könne. Es sei nicht die Rede davon gewesen, dass es
zwingend darum ginge, die Rücklagen umzuverteilen und das Finanzpolster
aufzubrauchen. Er stimme zu, dass hier die größere Aufgabe beim Land liege,
jedoch dürfe man sich nicht zurücklehnen und abwarten. Seine Fraktion hätte in
der Vergangenheit bereits den Antrag gestellt, den Fonds zur Unterstützung der
Städte und Gemeinden auf 10 Mio. Euro zu erhöhen, der abgelehnt worden sei.
Herr Wuttke stellt einen
Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung über den Antrag.
Abstimmungsergebnis: Ja: 19, Nein: 26, Enthaltung 5,
mehrheitlich abgelehnt.
Herr Papendieck verweist auf
die beschlossene Prioritätenliste; die
Kosten würden das Guthaben übersteigen. Daher sehe er hier keinen Spielraum,
denn es stehe nicht fest, welche Förderungen durch das Land übernommen werden.
Herr Umbreit bittet, die
Hintergründe zu betrachten, warum einige Städte und Gemeinden in diese
schwierige Situation geraten seien. Als Beispiel führt er das
Mitverwaltungsmodell an, wodurch Geld gespart werden sollte. Hier wäre eine
Möglichkeit der Ersparnis zu sehen. Da jedoch jede zusätzliche Einnahme bei den
betreffenden Städten und Gemeinden in das Haushaltssicherungskonzept fließen
würde, schließe er sich der Auffassung an, dass das Förderprogramm die bessere
Variante darstelle.
Herr Dr. Mühlberg unterstützt
den Antrag auf Erstellung eines Konzeptes.
Herr Meise spricht sich dafür
aus, dass aktuelle Zahlen erhoben werden, denn er könne nicht nachvollziehen,
warum einige Kommunen keine Abschlüsse vorgelegt hätten.
Abschließend fasst Herr Dr.
Zeschmann zusammen, dass der Antrag modifiziert worden sei, um von der
Kreisverwaltung einen Vorschlag unterbreitet zu bekommen, um die Möglichkeiten
auszuschöpfen, auch ggf. mittels einer differenzierten Kreisumlage das
strukturelle Ungleichgewicht der Gemeinden, die dauerhaft in einem Haushaltssicherungskonzept
feststecken würden, auszuschöpfen. In Bezug auf seinen Vorredner teilt er mit,
dass die Zahlen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020/21 seitens der Kämmerei
vorgelegt worden seien. Hieraus würde sich die Leistungsfähigkeit der Kommunen
ergeben.
Herr Dr. Berger beendet die
Debatte und bittet um Abstimmung über den Antrag.