Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 31, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Um auch im Landkreis Oder-Spree den grundgesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nach Grundgesetz und Landesverfassung zu verwirklichen, werden kreisangehörige Städte und Gemeinden, die sich seit drei oder mehr Jahren im Zustand mit einem HH-Sicherungskonzept befinden oder nur noch mit dauerhaften Kassenkrediten ihren Betrieb aufrecht erhalten können in der Weise von der vollen Zahlung der Kreisumlage entlastet, als dass sie 10 Prozentpunkte weniger als die allgemeine Kreisumlage als Kreisumlage an den Landkreis zu zahlen haben.

Ob eine Stadt oder Gemeinde zum dem o.g. Kreis derjenigen gehört, die diesen Abschlag zugestanden bekommen, wird vom Kreistag jährlich auf Basis der durch die Kämmerei mit dem HH vorzulegenden Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Kommunen festgelegt bzw. beschlossen.

 


Herr Dr. Zeschmann bezieht sich auf das Ergebnis der Diskussionen in den Ausschüssen und im Kreisausschuss und ändert den Antragstext wie folgt: 

 

Die Kreisverwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept vorzulegen, wie den Städten und Gemeinden, die sich drei oder mehr Jahre im Haushaltssicherungskonzept befinden, finanziell nachhaltig geholfen werden kann.

 

Die Überschüsse des Kreishaushaltes sollten genutzt werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren.

 

Herr Dr. Berger fragt nach, ob somit der Änderungsantrag der Fraktion AfD übernommen werden soll?

 

Herr Dr. Zeschmann verneint, der eingereichte Antrag der AfD-Fraktion hätte sich zufällig überschnitten.

 

Herr Fachtan erläutert den Änderungsantrag der AfD-Fraktion; der ursprüngliche Antrag 27/BVB/Freie Wähler/2020 Neu würde zwar das richtige Ziel verfolgen, jedoch die Auswirkungen der Kosten nicht klar genug dargestellt seien. Die finanziellen Auswirkungen müssten feiner abgestimmt werden. Ebenso sei nicht klar, welche Bundes- und Landeshilfen für die Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden und wo Hilfebedürfnisse entstehen würden. Er denke, dass nach Prüfung und Vorschlag durch die Verwaltung nicht nur finanzielle Hilfen gezahlt werden, sondern ggf. auch eine Übernahme defizitärer Betriebe erfolgen könne.    

 

Herr Dr. Zeschmann merkt dazu an, dass er davon ausgehe, dass die vom Land zur Unterstützung der Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen würden.

 

Herr Papendieck spricht sich im Namen der SPD-Fraktion gegen den Antrag aus.

Er halte auch im gesamten Landkreis gleiche Lebensbedingungen für wünschenswert und sehe die ersten Ergebnisse im Schulwesen, Wohnungsbau und im ÖPNV positiv, ebenso den Einsatz des Kreisinvestitionsfonds. Hier würden förderfähige Projekte unterstützt und die Eigenanteile der Gemeinden gesenkt. Alle Kommunen hätten sich damit einverstanden erklärt und könnte überlegt werden, die Eigenanteile weiter zu senken.

 

Herr Dr. Zeschmann wird gebeten, den Beschlusstext zu wiederholen:

 

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag eine Konzeption zur Bewältigung der Probleme der Gemeinden und Städte mit Haushaltssicherungskonzept bis zum Juni 2021 vorzulegen.

 

Weiter führt er unter Bezug auf die Worte von Herrn Papendieck aus, dass er den Vorschlag für notleidende Städte und Gemeinden für völlig unzureichend halte, um diesen strukturell nachhaltig zu helfen.

 

Herr Dr. Pech bringt zum Ausdruck, dass es unstrittig sei, dass die unterschiedlichen Bedingungen den Kommunen im Landkreis seit langer Zeit große Probleme bereiten würden. Der Ansatz müsste sein, diesen Kommunen von Seiten des Landkreises zu helfen. In dem vorliegenden Antrag sehe er jedoch ein doppeltes Problem. Einerseits sei es ein Irrglaube, anzunehmen, der Landkreis könne mit seinen Mitteln die strukturellen Grundprobleme, die aus prinzipiellen Ansätzen der Kommunalfinanzierung erwachsenen würden, für die kreisangehörigen Kommunen reparieren. Anderseits müsse auch beachtet werden, dass die Rücklagen des Landkreises dafür nicht verwendet könnten. Er sehe es als einen Uraltstreit. Gerade in der gegenwärtigen Situation müsse davon ausgegangen werden, dass Mehrausgaben für diverse geplante Maßnahmen in allen Bereichen zu erwarten seien und auf die Rücklagen zurückgegriffen werden müsse. In den Ausschüssen sei mehrfach angesprochen worden, dass, wenn man das Programm des Landkreises für Kommunen, die aus eigener Kraft die Investitionen wegen der bestehenden Probleme nicht finanzieren können, aufstocken und dieses nach Rücksprache mit den Kommunen aus der Kreisumlage nehmen würde, eine gemeinsame Basis entstünde.  

Er sehe in dem Antrag die Einführung einer differenzierten Kreisumlage, die am Ende die Kommunen weiter entzweie, was nicht der Ansatz für Kommunalpolitik sein dürfe.

Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, das Investitionsförderprogramm unter Berücksichtigung der Situation der Kommunen im kommenden Haushalt, a, vom Volumen und b, von den förderfähigen Sachverhalten her aufzustocken.

Er spreche sich gegen den Antrag in dieser Form aus.

 

Herr Dr. Berger fragt nach, ob sich die Fraktion AfD dem geänderten Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler anschließe und Herr Fachtan befürwortet im Anschluss.

Herr Fachtan führt weiter aus, dass der ursprüngliche Antrag nicht zustimmungsfähig gewesen sei, da die Auswirkungen der Kosten auf den Kreishaushalt nicht ermittelt gewesen seien. Für die Jahre 2021 und 2022 müsse mit erheblichen weiteren Kosten gerechnet und betrachtet werden, welche Spielräume zur Verfügung stünden, um die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu unterstützen. Welchen Umfang das betreffe, sei zwar unklar, aber es sei sinnvoll, diesen Spielraum zu erarbeiten, damit spätestens in der zweiten Jahreshälfte die Möglichkeiten für die Unterstützung feststünden. Er gehe davon aus, dass damit nicht die gesamten Ersparnisse des Landkreises aufgebraucht werden würden.

 

Herr Dr. Zeschmann nimmt Bezug auf die Ausführungen von Herrn Dr. Pech. Mit dem Antrag sollte die Verwaltung beauftragt werden, eine mögliche Lösung vorzuschlagen, die eventuell im Juni diskutiert werden könne. Es sei nicht die Rede davon gewesen, dass es zwingend darum ginge, die Rücklagen umzuverteilen und das Finanzpolster aufzubrauchen. Er stimme zu, dass hier die größere Aufgabe beim Land liege, jedoch dürfe man sich nicht zurücklehnen und abwarten. Seine Fraktion hätte in der Vergangenheit bereits den Antrag gestellt, den Fonds zur Unterstützung der Städte und Gemeinden auf 10 Mio. Euro zu erhöhen, der abgelehnt worden sei.

 

Herr Wuttke stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung über den Antrag.

Abstimmungsergebnis: Ja: 19, Nein: 26, Enthaltung 5,

mehrheitlich abgelehnt.  

 

Herr Papendieck verweist auf die beschlossene Prioritätenliste;  die Kosten würden das Guthaben übersteigen. Daher sehe er hier keinen Spielraum, denn es stehe nicht fest, welche Förderungen durch das Land übernommen werden.

 

Herr Umbreit bittet, die Hintergründe zu betrachten, warum einige Städte und Gemeinden in diese schwierige Situation geraten seien. Als Beispiel führt er das Mitverwaltungsmodell an, wodurch Geld gespart werden sollte. Hier wäre eine Möglichkeit der Ersparnis zu sehen. Da jedoch jede zusätzliche Einnahme bei den betreffenden Städten und Gemeinden in das Haushaltssicherungskonzept fließen würde, schließe er sich der Auffassung an, dass das Förderprogramm die bessere Variante darstelle.

 

Herr Dr. Mühlberg unterstützt den Antrag auf Erstellung eines Konzeptes.

 

Herr Meise spricht sich dafür aus, dass aktuelle Zahlen erhoben werden, denn er könne nicht nachvollziehen, warum einige Kommunen keine Abschlüsse vorgelegt hätten.

 

Abschließend fasst Herr Dr. Zeschmann zusammen, dass der Antrag modifiziert worden sei, um von der Kreisverwaltung einen Vorschlag unterbreitet zu bekommen, um die Möglichkeiten auszuschöpfen, auch ggf. mittels einer differenzierten Kreisumlage das strukturelle Ungleichgewicht der Gemeinden, die dauerhaft in einem Haushaltssicherungskonzept feststecken würden, auszuschöpfen. In Bezug auf seinen Vorredner teilt er mit, dass die Zahlen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020/21 seitens der Kämmerei vorgelegt worden seien. Hieraus würde sich die Leistungsfähigkeit der Kommunen ergeben.

 

Herr Dr. Berger beendet die Debatte und bittet um Abstimmung über den Antrag.