Sitzung: 10.02.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 27, Enthaltungen: 5
Vorlage: 12/BVB/Fr Wähler/20
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung des
Kreistags wird um folgende Absätze ergänzt oder geändert:
Der § 4 „Tagesordnung“ wird
um einen Absatz 4 „Bericht des Landrats“ ergänzt:
„Die Tagesordnung enthält
einen Top „Bericht des Landrats“ unter dem der Landrat über die Entwicklungen seit
der letzten Kreistagssitzung berichtet. Im Anschluss findet dazu eine
Aussprache statt.“
Der § 4 „Tagesordnung“ wird
um einen Absatz 5 „Fragestunde“ ergänzt:
„Die Tagesordnung enthält
einen Top „Fragestunde“ unter dem die Kreistagsabgeordneten dem Landrat, den Beigeordneten
und den Dezernenten Fragen stellen können. Diese „Fragestunde“ darf nicht
länger als eine Stunde andauern.“
Der § 10 „Anfragen aus dem
Kreistag “ wird in „Fragerecht der Mitglieder des Kreistages“ umbenannt und erhält
folgenden Wortlaut:
„Jedes Mitglied des
Kreistages ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten
des Kreises, aber nicht auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, an die
Vorsitzende/ den Vorsitzenden oder an die Landrätin/ den Landrat zu richten.
Sie werden in der Fragestunde der Abgeordneten beantwortet, sofern eine sofortige
Beantwortung möglich ist. Die Fragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
beantwortet, wobei zunächst jeweils eine Frage je Fraktion bzw. fraktionslosem
Mitglied beantwortet wird.
Anfragen müssen kurz
gefasst sein und dürfen nur max. fünf konkrete Fragen enthalten. Es kann jedoch
als Einleitung der Ausgangspunkt der Fragen kurz dargestellt werden. Eine
mündliche Beantwortung erfolgt nur bei Anwesenheit des Fragestellers.
Eine Fragestunde ist immer
durchzuführen, wenn Bedarf besteht. Sie ist je Kreistagssitzung auf dreißig Minuten
begrenzt.“
Herr Hamacher übernimmt in
Vertretung für Herrn Dr. Zeschmann die Ausführungen zum Antrag. Er vermisse in
der Diskussion die Würdigung des § 30, Abs. 3 – Rechte der Gemeindevertreter - und
kritisiere, dass der Geschäftsbericht des Landrates keine politischen
Statements enthalten dürfe.
-
Pause wird
beantragt, um technische Probleme zu beheben –
Herr Dr. Zeschmann geht auf
den Antrag ein und nimmt im Absatz 4 die folgende Änderung vor:
„… im Anschluss sind Nachfragen möglich“.
(anstatt: „… findet eine Aussprache statt.“)
Er schlage weiterhin vor, die
drei Punkte des Antrages getrennt abzustimmen.
Herr Schink bezieht sich auf
seine Ausführungen zum vorigen TOP; er habe die Befürchtung, dass die
Diskussion zum Bericht des Landrates in eine falsche Richtung führe. Dass
Fragen gestellt werden können, finde seine Zustimmung, jedoch über die Fraktion
und nach Zulassung durch den Vorsitzenden.
Frau Kaethner spricht sich
gegen den Vorschlag von Herrn Schink aus. Jede Frage der Abgeordneten müsse
zugelassen werden. In anderen Landkreisen, Bsp. MOL, wäre es bereits Praxis.
Herr Dr. Zeschmann ergänzt
seine Ausführungen und betont, dass die Fragen nicht auf eine Anzahl beschränkt
werden dürften und dass er darin keine Debatte sehe, sondern diese der
Entscheidungsfindung dienten.
Frau Siebke stellt die
Diskussion zu diesem Thema in Frage und erinnert an den zuvor gefassten
Beschluss.
Im Anschluss bittet der
Vorsitzende um Abstimmung.