Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 3

Herr Losensky erläutert den Antrag, welcher im Ergebnis der Beratungen mit den Geschäftsführern der durch die ASP betroffenen Betriebe eingereicht worden sei.

Die bisherige Verfahrensweise sei unzureichend und die Probleme für die Betriebe würden sich massiv gestalten.

 

Frau Teltewskaja informiert, dass das Veterinäramt und das Amt für Landwirtschaft intensiv in den letzten Wochen daran gearbeitet hätten, mit den Landwirten und den betroffenen Unternehmen ständig im Kontakt zu bleiben und Abstimmungen zu treffen. Gesetzliche Grundlagen müssten berücksichtigt werden, die eine Basis für die Entschädigung bilden würden. Tierseuchen in diesem Ausmaß seien erstmalig und stellten für alle eine große Herausforderung dar. Viele Fragestellungen würden auftauchen, die vorher nicht bedacht werden mussten und durch die gesetzlichen Bestimmungen nicht untermauert sein würden. In Zusammenarbeit mit dem Land müsste nach Wegen gesucht werden; inzwischen würde eine Arbeitsgruppe intensiv daran arbeiten. Es müsste beachtet werden, dass alle Anträge im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen umfangreich geprüft werden müssten; fehlerhafte Angaben stellten oft eine Hürde dar.

 

Herr Lindemann ergänzt, dass der Landkreis für die Bearbeitung der Anträge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sei. Wenn man die Entschädigungsregelungen für unzureichend halte, also eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen wünsche, müsste versucht werden, im Rahmen der politischen Möglichkeiten Einfluss zu nehmen. Das könne z. B. über die Landtagsabgeordneten beim Land Brandenburg erfolgen. Es müsse bedacht werden, dass die ASP die gesamte Bundesrepublik und Europa eingeholt hätte. Wenn Regelungen als unzureichend betrachtet werden würden, müsste man bemüht sein, eine Ausbesserung anzuregen. Insoweit rufe er alle auf, die politischen Möglichkeiten zu nutzen.

 

Um Abstimmung wird gebeten.

 

-       Pause -