Sitzung: 17.03.2021 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 9/FDP/BJA/BVFO/2021
Herr Losensky erläutert den
Antrag, welcher im Ergebnis der Beratungen mit den Geschäftsführern der durch
die ASP betroffenen Betriebe eingereicht worden sei.
Die bisherige Verfahrensweise
sei unzureichend und die Probleme für die Betriebe würden sich massiv
gestalten.
Frau Teltewskaja informiert,
dass das Veterinäramt und das Amt für Landwirtschaft intensiv in den letzten
Wochen daran gearbeitet hätten, mit den Landwirten und den betroffenen
Unternehmen ständig im Kontakt zu bleiben und Abstimmungen zu treffen.
Gesetzliche Grundlagen müssten berücksichtigt werden, die eine Basis für die
Entschädigung bilden würden. Tierseuchen in diesem Ausmaß seien erstmalig und
stellten für alle eine große Herausforderung dar. Viele Fragestellungen würden
auftauchen, die vorher nicht bedacht werden mussten und durch die gesetzlichen
Bestimmungen nicht untermauert sein würden. In Zusammenarbeit mit dem Land
müsste nach Wegen gesucht werden; inzwischen würde eine Arbeitsgruppe intensiv
daran arbeiten. Es müsste beachtet werden, dass alle Anträge im Rahmen der
derzeitigen gesetzlichen Grundlagen umfangreich geprüft werden müssten;
fehlerhafte Angaben stellten oft eine Hürde dar.
Herr Lindemann ergänzt, dass
der Landkreis für die Bearbeitung der Anträge im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich sei. Wenn man die Entschädigungsregelungen für
unzureichend halte, also eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen wünsche, müsste
versucht werden, im Rahmen der politischen Möglichkeiten Einfluss zu nehmen.
Das könne z. B. über die Landtagsabgeordneten beim Land Brandenburg erfolgen.
Es müsse bedacht werden, dass die ASP die gesamte Bundesrepublik und Europa
eingeholt hätte. Wenn Regelungen als unzureichend betrachtet werden würden,
müsste man bemüht sein, eine Ausbesserung anzuregen. Insoweit rufe er alle auf,
die politischen Möglichkeiten zu nutzen.
Um Abstimmung wird gebeten.
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Pause -