Sitzung: 14.04.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 16, Enthaltungen: 3
Vorlage: 013/2021
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vorbereitung der
Errichtung von ca. 65 Wohnungen für sozial Bedürftige und Geflüchtete nach dem Landesaufnahmegesetz
in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin.
Es liegt ein Änderungsantrag
der Fraktion AfD vor und Herr Fachtan wird gebeten, diesen zu erläutern. In
seinen Ausführungen bittet er um Berechnung, wie viele sozial staatlich
geförderte Wohnungen vom Landkreis zwischen 1990 und 2021 gebaut worden seien
und wo diese durch sozial Bedürftige im Landkreis Oder-Spree angemietet werden
könnten. Er sehe hier ein Defizit und sei der Auffassung, dass die Zahl dieser
Wohnungen für die Einheimischen nicht ausreiche und in den vergangenen Jahren
nicht genügend Beachtung gefunden habe. Sozialer Wohnungsbau sei jedoch die
Pflicht des Landkreises und dieser müsse man auch nachkommen. Er befürworte den
Bau von Sozialwohnungen für die einheimische Bevölkerung.
Herr Dr. Pech erwidert, dass
der Landkreis im Wohnungsbau nur tätig werden könne, wenn eine rechtliche
Änderung geschaffen werde. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es diesbezüglich
eine positive Entwicklung gebe, jedoch dem Landkreis keine Vorwürfe gemacht
werden könnten. Ca. drei Jahre seien ins Land gezogen, dass dieses Projekt
nunmehr realisiert werden könnte. Die Dringlichkeit betrachte er aus zwei
Gründen: einerseits habe sich herausgestellt, dass die Praktiken der
Wohnungsbauförderung langfristig das Problem nicht lösen könnten, da der
Bestand sich regelmäßig verändern würde. Es müsste sichergestellt werden, dass
es mehr Wohnungen im öffentlichen Eigentum (Landkreis, Gemeinden) gebe. Nur so könnte
sozial verträglich vergeben werden. Andererseits stelle sich das Problem, dass
auch in Schöneiche etliche Anerkennungsverfahren abgeschlossen worden seien,
was bedeute, dass Menschen in Heimen leben, weil nicht genügend Wohnraum zur
Verfügung stehe, der sozialen Ansprüchen entspreche.
Herr Papendieck merkt an,
dass in der Gemeindevertretung Schöneiche mehrheitlich zum Ausdruck gebracht
worden sei, einen Beitrag zu leisten. So sei ein Träger für eine Unterkunft
gefunden worden, jedoch konnten keine Wohnungen gefunden werden bzw. stünden
diese nicht zur Verfügung. Durch Schreiben an die Einwohner und
Einwohnerversammlungen habe man versucht, Möglichkeiten zu finden. Das
vorliegende Projekt finde mehrheitlich die Unterstützung der
Gemeindevertretung, jedoch spreche er sich gegen den Änderungsantrag der
Fraktion AfD aus.
Frau Stahl spricht sich
dagegen aus, dass in den Wohnungen anerkannte Geflüchtete untergebracht werden
sollen und denke, dass diese Variante einer zentralen Unterbringung gleiche. In
Eisenhüttenstadt und Neuzelle würde es einen Wohnungsleerstand geben, der
unbeachtet sei. Ihrer Erfahrung nach würde es zu großen Problemen kommen, wenn
eine Vielzahl Menschen unterschiedlicher Nationalitäten an einem Ort zusammen
lebten.
Herr Schink teilt die
Auffassung von Frau Stahl nicht. Schöneiche und Eisenhüttenstadt zu
vergleichen, laufe ins Leere; zumal wegen der Berlinnähe der Vorteil, Wohnungen
in Schöneiche zu bauen, auf der Hand liege. Sozialer Wohnungsbau würde nicht
bedeuten, Menschen auf einer anderen Ebene zu betrachten; er spreche sich gegen
den Änderungsantrag der Fraktion AfD aus.
Auch Herr Wende bringt zum
Ausdruck, dass der Vergleich zwischen Schöneiche und Eisenhüttenstadt nicht
korrekt sei. Nicht nur in Schöneiche habe ein Lernprozess stattgefunden;
umfangreiche Angebote – auch in Eisenhüttenstadt – würden die Menschen in das
Leben einbeziehen und versuchen, gleich zu stellen. Als Beispiel für gelungene
Projekte benennt er das Friedensdorf in Storkow.
-
Pause –
Herr Schapke spricht sich
dafür aus, die Zuständigkeit des sozialen Wohnungsbaus auf kommunaler Ebene zu belassen und die Projekte
durch den Landkreis finanziell zu unterstützen.
Herr Papendieck schließt sich
an; leider stünden keine Wohnungen in Schöneiche zur Verfügung. Er sehe in der
Errichtung von Wohnungen eine Option, Angebote und einen Ausgleich auf
kommunaler Ebene zu schaffen, da es
bereits verschiedene Initiativen in Schöneiche gebe, um die Menschen in
sozialer Notlage zu unterstützen.
Der
Landrat kritisiert, dass die Diskussion offensichtlich auf Abwege geraten sei.
Hier werde keine Wohnanlage für Migranten errichtet. Der Landkreis verfolge
nach wie vor zur Förderung der Integration das Konzept einer dezentralen
Unterbringung in Wohnungen. Der Verweis auf Migranten als potentielle
Wohnungsnutzer sei aus dem historischen Kontext heraus dahingehend zu
verstehen, dass der Landkreis im Jahr 2015 sich vor schier unlösbare
Unterbringungsprobleme gestellt gesehen und dies zum Anlass genommen habe, im
Rahmen der Daseinsfürsorge seine Möglichkeiten zu nutzen, um auf ein
ausreichendes Wohnungsangebot hinzuarbeiten. Herr Lindemann betont, dass es darum ginge, insgesamt den
Wohnungsmarkt, der einem starken Berliner Zuzugsdruck unterliege, zu entlasten.
Die geplanten Wohnungen würden frei zugänglich sein für alle Bürger, die
Wohnraumbedarf hätten. Eine
Differenzierung der Wohnraumnachfrager nach Deutsch oder nicht Deutsch, wie es
der Antrag der AfD nahelege, sei in diesem Kontext ein unzulässiges
Differenzierungskriterium und verstoße gegen Art. 3 des Grundgesetzes. Wer die Kriterien erfülle und im Besitz eines
Berechtigungsscheines sei, dem müsse ein Anrecht auf eine Sozialwohnung
zustehen.
Es erfolgt die Abstimmung
über
1. den Änderungsantrag der Fraktion AfD:
Abstimmungsergebnis: Ja: 12,
Nein: 38, Enthaltung: 3,
mehrheitlich abgelehnt.
2. die Beschlussvorlage: