Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 16, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vorbereitung der Errichtung von ca. 65 Wohnungen für sozial Bedürftige und Geflüchtete nach dem Landesaufnahmegesetz in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin.

 


Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD vor und Herr Fachtan wird gebeten, diesen zu erläutern. In seinen Ausführungen bittet er um Berechnung, wie viele sozial staatlich geförderte Wohnungen vom Landkreis zwischen 1990 und 2021 gebaut worden seien und wo diese durch sozial Bedürftige im Landkreis Oder-Spree angemietet werden könnten. Er sehe hier ein Defizit und sei der Auffassung, dass die Zahl dieser Wohnungen für die Einheimischen nicht ausreiche und in den vergangenen Jahren nicht genügend Beachtung gefunden habe. Sozialer Wohnungsbau sei jedoch die Pflicht des Landkreises und dieser müsse man auch nachkommen. Er befürworte den Bau von Sozialwohnungen für die einheimische Bevölkerung.

 

Herr Dr. Pech erwidert, dass der Landkreis im Wohnungsbau nur tätig werden könne, wenn eine rechtliche Änderung geschaffen werde. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es diesbezüglich eine positive Entwicklung gebe, jedoch dem Landkreis keine Vorwürfe gemacht werden könnten. Ca. drei Jahre seien ins Land gezogen, dass dieses Projekt nunmehr realisiert werden könnte. Die Dringlichkeit betrachte er aus zwei Gründen: einerseits habe sich herausgestellt, dass die Praktiken der Wohnungsbauförderung langfristig das Problem nicht lösen könnten, da der Bestand sich regelmäßig verändern würde. Es müsste sichergestellt werden, dass es mehr Wohnungen im öffentlichen Eigentum (Landkreis, Gemeinden) gebe. Nur so könnte sozial verträglich vergeben werden. Andererseits stelle sich das Problem, dass auch in Schöneiche etliche Anerkennungsverfahren abgeschlossen worden seien, was bedeute, dass Menschen in Heimen leben, weil nicht genügend Wohnraum zur Verfügung stehe, der sozialen Ansprüchen entspreche.

 

Herr Papendieck merkt an, dass in der Gemeindevertretung Schöneiche mehrheitlich zum Ausdruck gebracht worden sei, einen Beitrag zu leisten. So sei ein Träger für eine Unterkunft gefunden worden, jedoch konnten keine Wohnungen gefunden werden bzw. stünden diese nicht zur Verfügung. Durch Schreiben an die Einwohner und Einwohnerversammlungen habe man versucht, Möglichkeiten zu finden. Das vorliegende Projekt finde mehrheitlich die Unterstützung der Gemeindevertretung, jedoch spreche er sich gegen den Änderungsantrag der Fraktion AfD aus.

 

Frau Stahl spricht sich dagegen aus, dass in den Wohnungen anerkannte Geflüchtete untergebracht werden sollen und denke, dass diese Variante einer zentralen Unterbringung gleiche. In Eisenhüttenstadt und Neuzelle würde es einen Wohnungsleerstand geben, der unbeachtet sei. Ihrer Erfahrung nach würde es zu großen Problemen kommen, wenn eine Vielzahl Menschen unterschiedlicher Nationalitäten an einem Ort zusammen lebten.

 

Herr Schink teilt die Auffassung von Frau Stahl nicht. Schöneiche und Eisenhüttenstadt zu vergleichen, laufe ins Leere; zumal wegen der Berlinnähe der Vorteil, Wohnungen in Schöneiche zu bauen, auf der Hand liege. Sozialer Wohnungsbau würde nicht bedeuten, Menschen auf einer anderen Ebene zu betrachten; er spreche sich gegen den Änderungsantrag der Fraktion AfD aus.

 

Auch Herr Wende bringt zum Ausdruck, dass der Vergleich zwischen Schöneiche und Eisenhüttenstadt nicht korrekt sei. Nicht nur in Schöneiche habe ein Lernprozess stattgefunden; umfangreiche Angebote – auch in Eisenhüttenstadt – würden die Menschen in das Leben einbeziehen und versuchen, gleich zu stellen. Als Beispiel für gelungene Projekte benennt er das Friedensdorf in Storkow.

 

-       Pause –

 

Herr Schapke spricht sich dafür aus, die Zuständigkeit des sozialen Wohnungsbaus auf  kommunaler Ebene zu belassen und die Projekte durch den Landkreis finanziell zu unterstützen.

 

Herr Papendieck schließt sich an; leider stünden keine Wohnungen in Schöneiche zur Verfügung. Er sehe in der Errichtung von Wohnungen eine Option, Angebote und einen Ausgleich auf kommunaler Ebene zu schaffen, da  es bereits verschiedene Initiativen in Schöneiche gebe, um die Menschen in sozialer Notlage zu unterstützen.

 

Der Landrat kritisiert, dass die Diskussion offensichtlich auf Abwege geraten sei. Hier werde keine Wohnanlage für Migranten errichtet. Der Landkreis verfolge nach wie vor zur Förderung der Integration das Konzept einer dezentralen Unterbringung in Wohnungen. Der Verweis auf Migranten als potentielle Wohnungsnutzer sei aus dem historischen Kontext heraus dahingehend zu verstehen, dass der Landkreis im Jahr 2015 sich vor schier unlösbare Unterbringungsprobleme gestellt gesehen und dies zum Anlass genommen habe, im Rahmen der Daseinsfürsorge seine Möglichkeiten zu nutzen, um auf ein ausreichendes Wohnungsangebot hinzuarbeiten. Herr Lindemann betont, dass es darum ginge, insgesamt den Wohnungsmarkt, der einem starken Berliner Zuzugsdruck unterliege, zu entlasten. Die geplanten Wohnungen würden frei zugänglich sein für alle Bürger, die Wohnraumbedarf hätten. Eine Differenzierung der Wohnraumnachfrager nach Deutsch oder nicht Deutsch, wie es der Antrag der AfD nahelege, sei in diesem Kontext ein unzulässiges Differenzierungskriterium und verstoße gegen Art. 3 des Grundgesetzes. Wer die Kriterien erfülle und im Besitz eines Berechtigungsscheines sei, dem müsse ein Anrecht auf eine Sozialwohnung zustehen.

 

Es erfolgt die Abstimmung über

 

1. den Änderungsantrag der Fraktion AfD:

Abstimmungsergebnis: Ja: 12, Nein: 38, Enthaltung: 3,

mehrheitlich abgelehnt.

 

2. die Beschlussvorlage: