Beschluss: einstimmig zugestimmt

Frau Siebke übergibt Herrn Pilz das Wort.

 

Herr Pilz gibt Informationen zur Änderung des Beschlusses „Errichtung eines Schulzentrums in Fürstenwalde Beschluss-Nr. 051/20/2017 vom 04.10.2017 (siehe Anlage TOP 8).

 

Frau Siebke eröffnet die Fragerunde.

 

Herr Dr. Stiller erwähnt, dass der Punkt finanzielle Auswirkung nicht aufgeführt wurde. Bedeutet dies, dass es keine Auswirkungen gibt und die Fördermittel trotzdem gelten. Herr Pilz erklärt, dass nur der Ansatz der Oberschule mit der Zweifeld-Schulsporthalle in die Förderung gegangen ist und nicht anteilig die Grundschule. Die Errichtung der Grundschule ist eine Auflage und zum jetzigen Stand ist keine Gefährdung der Fördermittel in Sicht.

 

Frau Siebke bittet um Abstimmung.

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Frau Siebke bittet Herrn Pilz im Anschluss um Informationen zu einem möglichen Schulzentrum in Erkner.

 

Herr Pilz gibt an, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner Herrn Pilz, Bürgermeister von Erkner mit Beschluss vom Dezember 2020 beauftragt, die Möglichkeiten der Errichtung der neuen Grundschule in Erkner im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der MORUS-Gesamtschule auf einem Campus zu überprüfen. Die Stadt Erkner wünscht, dass der Kreis die Möglichkeiten prüft, auch in Erkner ein Schulzentrum zu errichten, mit einer Grundschule in Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree. Die Stadt Erkner beabsichtigt eine neue 2-züigige Grundschule zu errichten. Die Genehmigung dafür hat die Stadt Erkner vom Ministerium für Bildung, Kultur und Sport bereits erhalten. Die Grundschule sollte am Standort „Am Rund“ entstehen. Bei diesem Standort gibt es ökologische Bedenken (Wegfall Grünflächen, Reduzierung Baumbestand). Die Stadt Erkner denkt, dass eine Zentrierung des Schülerverkehrs im Bereich des Hohenbinder Weges sinnvoll erscheint. Das Land ist aktuell dabei eine Richtlinie hinsichtlich des kommunalen Infrastrukturprogramms 2 (KIP II)an den Start zu bringen. Dieses Programm ist der Nachfolger vom dem Programm, das für die Förderung des Schulzentrums in Fürstenwalde zuständig ist. In dem neuen Programm sind 70 Mio € für den Bildungsbereich vorgesehen. Davon 40% für die Errichtung von Schulzentren. Die Maximalförderung beträgt 70% der Gesamtkosten. Die Stadt Erkner könnte Flächen zur Verfügung stellen. Auf diese ist der Landkreis Oder-Spree angewiesen, weil sich der aktuelle Grundstücksverlauf nicht für eine 5-zügige Gesamtschule eignet. Die Grundschule könnte im Rahmen des Schulzentrums mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes aufgenommen werden. Es gibt diverse Vorteile: Doppelnutzung von Außensportanlagen, Doppelnutzung von Sportkapazitäten, Grünbestand würde erhalten bleiben. Aber es würde auch eine Mehrbelastung für den Haushalt des Landkreises Oder-Spree bedeuten.

 

Frau Heinrich findet die Errichtung eines Schulzentrums in Erkner sehr positiv. Natürlich muss die Finanzierung vorher geklärt werden. Die Stadt Erkner ist letztendlich für die Grundschulversorgung verantwortlich und muss sich entsprechend an der Finanzierung beteiligen. Es gibt viele Vorteile (Einsparung an Flächenverbrauch, Bereich der Verwaltung an Gebäudenutzung, flexibler gestaltbar in der Beschulung der Schüler/innen).

 

Herr Umbreit und Frau Siebke haben Bedenken, dass die Finanzierung wie auch in Fürstenwalde am Landkreis Oder-Spree hängen bleibt.

 

Herr Dr. Stiller gibt an, dass Fürstenwalde und Erkner den Schulkostenbeitrag zahlen müssen.