Sitzung: 26.05.2021 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: 10/AfD/2021
Frau Stahl ergreift das Wort
und informiert, dass sie als Einwohnerin der Gemeinde Ossendorf beauftragt
worden sei, für die Gemeinde diesen Antrag zu stellen. Es sei bekannt, dass es
sich hier um eine Landesstraße handele und es werde gefordert, den Streit
zwischen Landesregierung, Landkreis und Gemeinde Neu-Zelle beizulegen, um
endlich eine Sanierung der Straße herbeizuführen. Sie bitte um Klärung der
Zuständigkeit, da die Straße eine Zumutung bei der täglichen Benutzung
darstelle und es bereits gravierende Unfälle gegeben habe. Um an das Gewissen
zu appellieren, stelle sie den Antrag auf namentliche Abstimmung.
Herr Papendieck stellt dar,
dass bekannt sei, dass der Zustand der Landesstraßen insgesamt ein Problem
darstelle. Jedoch sehe er die Zuständigkeit der Landesregierung als gegeben und
denke, dass durch eine namentliche Abstimmung im Kreisausschuss das Problem
nicht geklärt werden könne, zumal im Kreistag die Beschlüsse zu fassen seien.
Er bitte darum, dass die
Fraktion der AfD über ihre Abgeordneten im Landtag diesen Antrag dort
einbringen.
Herr Dr. Zeschmann ergänzt,
dass auch er den Zustand der Landesstraßen unhaltbar sehe. Eine Lösung könne
aber nur über einen Antrag im Landtag und in Gesprächen mit dem Ministerium f.
Infrastruktur und Landesplanung angestrebt werden, um eine grundsätzliche
Handhabung der Sanierung der Landesstraßen zu verändern.
Herr Schroeder schließt sich
an; man müsse generell den schlechten Zustand der Landesstraße betrachten und
nicht – wie hier im Antrag – eine einzige, was jedoch nicht Thema des
Kreistages sei.
Herr Dr. Stiller greift das
jahrelang bestehende Problem des katastrophalen Zustandes der Ortdurchfahrt in
Herzberg auf, was alles andere in den Schatten stelle und als Verbrechen
bezeichnet werden könne. Er ermuntere jedoch den Landkreis dazu, sich gemeinsam
mit allen Fraktionen an die Landesregierung zu wenden und klarzustellen, dass
die Landesstraßen ein gravierendes Problem darstellen.
Frau Stahl wirft die Frage
auf, warum die Straße nicht als Kreisstraße übernommen werden könne und ob dazu
bereits ein Gespräch stattgefunden habe.
Herr Gehm teilt mit, dass
Gespräche zur Übernahme des „Grünen Netzes“ mit dem Landesbetrieb bzw. der
Landesregierung geführt worden seien. Jedoch gehöre die L 452 nicht dazu, da
die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass hier eine Herabstufung zur Gemeindestraße
vorgenommen werden müsste. Konkrete Vorschläge zur Übernahme seien unter
Einbringung moderater Forderungen unterbreitet worden. Dazu gehöre z. B., dass
eine Einstandspflicht erfolgen müsse, was bedeute, dass der abgebende
Straßenbaulastträger die Straßen in einen Zustand versetze, dass sie der
künftigen Straßenkategorie vom Ausbau entsprechen. Da dies aus personellen
Gründen von anderer Seite nicht möglich gewesen sei, habe man weiterhin den
Vorschlag unterbreitet, bei einer vollständigen Ausfinanzierung die
Baumaßnahmen selbst durchzuführen, um den Ausbau den Straßen zu beschleunigen.
Durch das Problem der Corona-Pandemie fehlten dem Land jedoch derzeit die
finanziellen Mittel, um dieser Einstandspflicht nachzukommen. Seitdem liege das
Angebot beim Land und der Landkreis habe das Problem immer wieder angestoßen.
Einzelne Abwicklungsmodalitäten müssten noch geklärt werden.
Herr Fachtan bittet, das
Problem der Landesstraßen nicht weiter zu ignorieren und kommunal zu
thematisieren, da die Landesregierung 20 Jahre die Straßen vernachlässigt hätte,
jedoch die Bürger diese Straße tagtäglich nutzen müssten. Er begrüße das in den
Ausführungen von Herrn Gehm unterbreitete Angebot an die Landesregierung und
fragt nach, ob auch die L 452 in das Paket aufgenommen werden kann.
Herr Gehm beantworte, dass
das von Seiten des Straßenrechtes nicht zulässig sei.
-
Pause –
Herr Dr. Pech bittet um
Klarstellung. Es handele sich um Probleme, die in der Kompetenz des Landes
liegen würden. Der Kreistag könne beschließen, dass die Kreisverwaltung bzw.
der Landrat aufgefordert wird, in dieser Sache gegenüber dem Land aktiv zu
werden. Diese Zusage liege bereits vor und es sollte im Auge behalten werden,
ob dem nachgekommen werde. Weitere Beschlussfassungen wären daher unnötig.
Herr Lindemann fragt nach, ob
die Fraktion der AfD sich damit einverstanden erklären könne, dass er im Sinne
des Antrages mit dem zuständigen Amtsdirektor Kontakt aufnehme und gemeinsam
mit Herrn Gehm nochmals an das Land herantrete.
Frau Stahl betont, dass sie
befürchte, dass das Thema in Vergessenheit gerate und dass sie in der
Beschlussfassung eine Motivation zur Behandlung des Themas und eine
Kontrollfunktion sehe. Sie sehe es notwendig, dass sich der Landrat und
Bürgermeister dazu verständigen.
Um Abstimmung über den Antrag
wird gebeten.