Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Frau Stahl ergreift das Wort und informiert, dass sie als Einwohnerin der Gemeinde Ossendorf beauftragt worden sei, für die Gemeinde diesen Antrag zu stellen. Es sei bekannt, dass es sich hier um eine Landesstraße handele und es werde gefordert, den Streit zwischen Landesregierung, Landkreis und Gemeinde Neu-Zelle beizulegen, um endlich eine Sanierung der Straße herbeizuführen. Sie bitte um Klärung der Zuständigkeit, da die Straße eine Zumutung bei der täglichen Benutzung darstelle und es bereits gravierende Unfälle gegeben habe. Um an das Gewissen zu appellieren, stelle sie den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

Herr Papendieck stellt dar, dass bekannt sei, dass der Zustand der Landesstraßen insgesamt ein Problem darstelle. Jedoch sehe er die Zuständigkeit der Landesregierung als gegeben und denke, dass durch eine namentliche Abstimmung im Kreisausschuss das Problem nicht geklärt werden könne, zumal im Kreistag die Beschlüsse zu fassen seien.

Er bitte darum, dass die Fraktion der AfD über ihre Abgeordneten im Landtag diesen Antrag dort einbringen. 

 

Herr Dr. Zeschmann ergänzt, dass auch er den Zustand der Landesstraßen unhaltbar sehe. Eine Lösung könne aber nur über einen Antrag im Landtag und in Gesprächen mit dem Ministerium f. Infrastruktur und Landesplanung angestrebt werden, um eine grundsätzliche Handhabung der Sanierung der Landesstraßen zu verändern.

 

Herr Schroeder schließt sich an; man müsse generell den schlechten Zustand der Landesstraße betrachten und nicht – wie hier im Antrag – eine einzige, was jedoch nicht Thema des Kreistages sei.

 

Herr Dr. Stiller greift das jahrelang bestehende Problem des katastrophalen Zustandes der Ortdurchfahrt in Herzberg auf, was alles andere in den Schatten stelle und als Verbrechen bezeichnet werden könne. Er ermuntere jedoch den Landkreis dazu, sich gemeinsam mit allen Fraktionen an die Landesregierung zu wenden und klarzustellen, dass die Landesstraßen ein gravierendes Problem darstellen.

 

Frau Stahl wirft die Frage auf, warum die Straße nicht als Kreisstraße übernommen werden könne und ob dazu bereits ein Gespräch stattgefunden habe.

 

Herr Gehm teilt mit, dass Gespräche zur Übernahme des „Grünen Netzes“ mit dem Landesbetrieb bzw. der Landesregierung geführt worden seien. Jedoch gehöre die L 452 nicht dazu, da die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass hier eine Herabstufung zur Gemeindestraße vorgenommen werden müsste. Konkrete Vorschläge zur Übernahme seien unter Einbringung moderater Forderungen unterbreitet worden. Dazu gehöre z. B., dass eine Einstandspflicht erfolgen müsse, was bedeute, dass der abgebende Straßenbaulastträger die Straßen in einen Zustand versetze, dass sie der künftigen Straßenkategorie vom Ausbau entsprechen. Da dies aus personellen Gründen von anderer Seite nicht möglich gewesen sei, habe man weiterhin den Vorschlag unterbreitet, bei einer vollständigen Ausfinanzierung die Baumaßnahmen selbst durchzuführen, um den Ausbau den Straßen zu beschleunigen. Durch das Problem der Corona-Pandemie fehlten dem Land jedoch derzeit die finanziellen Mittel, um dieser Einstandspflicht nachzukommen. Seitdem liege das Angebot beim Land und der Landkreis habe das Problem immer wieder angestoßen. Einzelne Abwicklungsmodalitäten müssten noch geklärt werden. 

 

Herr Fachtan bittet, das Problem der Landesstraßen nicht weiter zu ignorieren und kommunal zu thematisieren, da die Landesregierung 20 Jahre die Straßen vernachlässigt hätte, jedoch die Bürger diese Straße tagtäglich nutzen müssten. Er begrüße das in den Ausführungen von Herrn Gehm unterbreitete Angebot an die Landesregierung und fragt nach, ob auch die L 452 in das Paket aufgenommen werden kann.

 

Herr Gehm beantworte, dass das von Seiten des Straßenrechtes nicht zulässig sei.

 

-        Pause –

 

Herr Dr. Pech bittet um Klarstellung. Es handele sich um Probleme, die in der Kompetenz des Landes liegen würden. Der Kreistag könne beschließen, dass die Kreisverwaltung bzw. der Landrat aufgefordert wird, in dieser Sache gegenüber dem Land aktiv zu werden. Diese Zusage liege bereits vor und es sollte im Auge behalten werden, ob dem nachgekommen werde. Weitere Beschlussfassungen wären daher unnötig.

 

Herr Lindemann fragt nach, ob die Fraktion der AfD sich damit einverstanden erklären könne, dass er im Sinne des Antrages mit dem zuständigen Amtsdirektor Kontakt aufnehme und gemeinsam mit Herrn Gehm nochmals an das Land herantrete.

 

Frau Stahl betont, dass sie befürchte, dass das Thema in Vergessenheit gerate und dass sie in der Beschlussfassung eine Motivation zur Behandlung des Themas und eine Kontrollfunktion sehe. Sie sehe es notwendig, dass sich der Landrat und Bürgermeister dazu verständigen.

 

Um Abstimmung über den Antrag wird gebeten.