Sitzung: 14.04.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 18, Enthaltungen: 8
Vorlage: 9/FDP/BJA/BVFO/21/1
Beschlussvorschlag:
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auszahlungen von ASP-Entschädigungen für
Land- und Forstwirte, denen im Herbst 2020 durch den Erlass vom Landkreis die
Bewirtschaftung ihrer Flächen vorläufig untersagt wurde und denen dadurch ein
Schaden entstanden ist, vorzunehmen.
Dazu beantragen wir, dass den Antragstellern eine Abschlagszahlung von
50% der auf gutachterlicher Basis beantragten Schadensersatzforderungen
spätestens nach zwei Kalenderwochen ausgezahlt wird. Der Restbetrag ist nach
weiteren 3 (drei) Kalenderwochen fällig, wenn Rechtsmittelverzicht erklärt
wurde.
Herr Losensky erläutert die
Änderungen des Antrages und bezieht sich dabei auch auf die Beschlussfassung im
Kreisausschuss vom 17.03.2021. Erste Ergebnisse seien zu verzeichnen. Jedoch
stellten die Verwaltungsvorgänge die Betroffenen immer wieder vor
Schwierigkeiten, weswegen mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung bereits
Gespräche geführt worden seien. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden,
entsprechend gutachterlicher Schadensermittlungen kurzfristig
Abschlagszahlungen vorzunehmen.
Herr Schroeder bittet, auch
unter Bezugnahme zu den Ausführungen von Frau Teltewskaja im Kreisausschuss, zu
beachten, dass es nicht darum ginge, den gutachterlichen bestätigten Schaden zu
erstatten, da dieser oft in Diskrepanz zu dem gesetzlichen Anspruch stehe. Es
bestehe die Gefahr, dass der gutachterlich festgestellte Schaden höher
ausfalle, als der gesetzliche Anspruch. Rückforderungen wären die Folge.
Herr Lindemann ergänzt die
Ausführungen von Herrn Schroeder. Die Angelegenheit müsse differenziert
betrachtet werden und er widerspreche Herrn Losensky insoweit, dass im
Landkreis willkürliche Entscheidungen getroffen werden. Soweit
Herr Losensky Bezug auf Gespräche mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung nehme,
sei klarzustellen, dass es für das Antragsverfahren eine klare
Verantwortlichkeit gebe. Diese liege bei den Beigeordneten Frau Teltewskaja und
Herrn Buhrke. Insofern seien auch nur diese zu verbindlichen Festlegungen, was
das Verfahren anbelange, autorisiert. Über
das strukturierte Verwaltungsverfahren, was rechtlich gebunden sei und nicht
geändert werden könne, habe Herr Piefel, Amtsleiter Landwirtschaftsamt,
Auskunft erteilt. Abschlagszahlungen seien denkbar, jedoch nicht ohne vorherige
rechtliche Prüfung.
Herr Dr. Pech bittet unter
Bezugnahme auf den Entschließungsbeschluss des Kreistages, mit dem die
Landesregierung aufgefordert worden sei, einheitlich abgestimmt und koordiniert
vorzugehen, dass man sich auf einen sachlichen und emotional unterkühlten
Umgang mit der Sache verständigen müsse. Aus der Presse sei ersichtlich
gewesen, dass seitens der Landesregierung zusammenhangslos reagiert werde,
weswegen er den Unmut der Betroffenen verstehe. Er erkenne im vorliegenden
Antrag nicht den Vorwurf eines Rechtsverstoßes; die rechtliche Prüfung
gutachterlich festgestellter Schäden stelle ein normales Verfahren dar und
weiche nicht von den Praktiken ab. Jedoch sehe er im Antrag die Aufforderung
einer zügigen Bearbeitung der Anträge, damit den Betrieben geholfen werde.
Herr Papendieck widerlegt die
Ausführungen von Herrn Losensky in zwei Punkten. Das betreffe die Entscheidung
des Kreistages zur Auszahlung der Wildschweinprämie, die nicht beschlossen, jedoch durch die Landesregierung auf 100 €
zum 01.04.2021 erhöht worden sei. Auch sei im Geschäftsbericht des Landrates
dargelegt worden, dass alle Anträge bearbeitet werden würden und eine
Auszahlung je nach Anspruch zeitnah erfolge.
Herr Heisel schließt sich
dieser Auffassung an. Er sehe den Antrag als überflüssig an, da nach Prüfung
ein Rechtsanspruch auf Auszahlung bestehe.
Um Abstimmung über den Antrag
wird gebeten.