Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 18, Enthaltungen: 8

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auszahlungen von ASP-Entschädigungen für Land- und Forstwirte, denen im Herbst 2020 durch den Erlass vom Landkreis die Bewirtschaftung ihrer Flächen vorläufig untersagt wurde und denen dadurch ein Schaden entstanden ist, vorzunehmen.  Dazu beantragen wir, dass den Antragstellern eine Abschlagszahlung von 50% der auf gutachterlicher Basis beantragten Schadensersatzforderungen spätestens nach zwei Kalenderwochen ausgezahlt wird. Der Restbetrag ist nach weiteren 3 (drei) Kalenderwochen fällig, wenn Rechtsmittelverzicht erklärt wurde.


Herr Losensky erläutert die Änderungen des Antrages und bezieht sich dabei auch auf die Beschlussfassung im Kreisausschuss vom 17.03.2021. Erste Ergebnisse seien zu verzeichnen. Jedoch stellten die Verwaltungsvorgänge die Betroffenen immer wieder vor Schwierigkeiten, weswegen mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung bereits Gespräche geführt worden seien. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, entsprechend gutachterlicher Schadensermittlungen kurzfristig Abschlagszahlungen vorzunehmen.

 

Herr Schroeder bittet, auch unter Bezugnahme zu den Ausführungen von Frau Teltewskaja im Kreisausschuss, zu beachten, dass es nicht darum ginge, den gutachterlichen bestätigten Schaden zu erstatten, da dieser oft in Diskrepanz zu dem gesetzlichen Anspruch stehe. Es bestehe die Gefahr, dass der gutachterlich festgestellte Schaden höher ausfalle, als der gesetzliche Anspruch. Rückforderungen wären die Folge.

 

Herr Lindemann ergänzt die Ausführungen von Herrn Schroeder. Die Angelegenheit müsse differenziert betrachtet werden und er widerspreche Herrn Losensky insoweit, dass im Landkreis willkürliche Entscheidungen getroffen werden. Soweit Herr Losensky Bezug auf Gespräche mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung nehme, sei klarzustellen, dass es für das Antragsverfahren eine klare Verantwortlichkeit gebe. Diese liege bei den Beigeordneten Frau Teltewskaja und Herrn Buhrke. Insofern seien auch nur diese zu verbindlichen Festlegungen, was das Verfahren anbelange, autorisiert. Über das strukturierte Verwaltungsverfahren, was rechtlich gebunden sei und nicht geändert werden könne, habe Herr Piefel, Amtsleiter Landwirtschaftsamt, Auskunft erteilt. Abschlagszahlungen seien denkbar, jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung.

 

Herr Dr. Pech bittet unter Bezugnahme auf den Entschließungsbeschluss des Kreistages, mit dem die Landesregierung aufgefordert worden sei, einheitlich abgestimmt und koordiniert vorzugehen, dass man sich auf einen sachlichen und emotional unterkühlten Umgang mit der Sache verständigen müsse. Aus der Presse sei ersichtlich gewesen, dass seitens der Landesregierung zusammenhangslos reagiert werde, weswegen er den Unmut der Betroffenen verstehe. Er erkenne im vorliegenden Antrag nicht den Vorwurf eines Rechtsverstoßes; die rechtliche Prüfung gutachterlich festgestellter Schäden stelle ein normales Verfahren dar und weiche nicht von den Praktiken ab. Jedoch sehe er im Antrag die Aufforderung einer zügigen Bearbeitung der Anträge, damit den Betrieben geholfen werde.

 

Herr Papendieck widerlegt die Ausführungen von Herrn Losensky in zwei Punkten. Das betreffe die Entscheidung des Kreistages zur Auszahlung der Wildschweinprämie, die nicht beschlossen,  jedoch durch die Landesregierung auf 100 € zum 01.04.2021 erhöht worden sei. Auch sei im Geschäftsbericht des Landrates dargelegt worden, dass alle Anträge bearbeitet werden würden und eine Auszahlung je nach Anspruch zeitnah erfolge.

 

Herr Heisel schließt sich dieser Auffassung an. Er sehe den Antrag als überflüssig an, da nach Prüfung ein Rechtsanspruch auf Auszahlung bestehe.

 

Um Abstimmung über den Antrag wird gebeten.