Sitzung: 09.06.2021 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
1. Herr Roland Dahlke aus Neu Zittau spricht das
Problem der Landstraße, L 30, an. Die Bürger hätten sich bereits auf
schriftlichem Weg mehrmals an den Landkreis gewandt und über die
Verkehrssituation informiert. Ein Vor-Ort-Termin hätte leider nicht
stattgefunden. Die Einwohner müssten seit mehreren Jahren mit diesem
unerträglichen Verkehrschaos leben. Er fragt unter Bezugnahme auf die letzten
Zeitungsartikel nach, wie hier eine Lösung gefunden und das Land in die Pflicht
genommen werden könnte, zudem eine weitere Belastung durch den Bau der
Tesla-Fabrik entstanden sei. Die Einwohner bekämen zu wenige Informationen, was
zu großem Unmut führe.
Herr
Lindemann beantwortet, dass der Landkreis nichts unversucht lasse, um gerade in
diesem Bereich des Landkreises Abhilfe des Verkehrschaos zu schaffen. Es sei
bekannt, dass eine kommunale Studie mit dezidierten Forderungen gegenüber der
Landesregierung erstellt worden sei, um unmittelbar nach der
Ansiedlungsentscheidung von Tesla gewappnet zu sein. Diese Studie stehe online
zur Verfügung und sei im Kreistag vorgestellt worden. Regelmäßig würde zudem
die Presse über die Bemühungen des Landkreises berichtet; in der vergangenen
Woche hätte es zwei Veranstaltungen zu diesem Thema gegeben. Tagtäglich stehe
das Problem auf der Tagesordnung und hätte es seitens der Landesregierung die
Antwort gegeben, dass hierfür weitere Planungen erforderlich seien, da dieses
Problem bereits seit vielen Jahren bestehe. Herr Lindemann führt weiter aus, dass
er den Sachverhalt auch im Infrastrukturausschuss des Landtages vorgetragen
habe, um eine Lösung für die Einwohner des Bereiches Gosen – Neu Zittau und
Erkner zu erreichen. Eine Schwierigkeit
stelle unter anderem die Trassenführung für Umgehungslösungen in diesem Gebiet
dar und es werde erwartet, dass seitens der Landesregierung eine Stellungnahme
bezüglich der bestehenden Schwierigkeiten gegenüber der Bevölkerung erfolge und
welche Perspektiven bestünden.
Herr
Dr. Zeschmann bestätigt diese Ausführungen, auch er bzw. seine Fraktion hätte
im Infrastrukturausschuss des Landtages auf eine Lösung des Problems gedrängt.
Seiner Kenntnis nach würde das erstellte Verkehrskonzept der Landesregierung
für den Bereich Grünheide keine Vorschläge für eine Umgehungsstraße in den
Bereichen Gosen – Neu Zittau und Erkner enthalten. Bei persönlichen Gesprächen
wären alle bisherigen Vorschläge mit der Begründung abgelehnt worden, da alle
Umgehungsstrecken nördlich von Gosen – Neu Zittau durch Naturschutzgebiete
gingen. Er werfe insoweit vor, dass andere Möglichkeiten, z. B. südlich, nicht
betrachtet worden seien und hätte um weitere Prüfung gebeten.
2. Herr Noack, Einwohner des Ortsteils Ossendorf
(Neuzelle), bittet um Unterstützung für den Ausbau der Landstraße – L 452 –
bzw. die grundhafte Instandsetzung. Seiner Kenntnis nach wollte das Land die
Straße Instand setzen und der Gemeinde übergeben, die jedoch dafür nicht die
finanziellen Mittel aufbringen könne. So stünden z. B. für die Reparatur der
Wege und Bürgersteige im Ort keine Finanzen zur Verfügung. Vergleichsweise
führt er an, dass Kreisstraßen saniert werden würden, die sich in einem besseren
Zustand befänden. Hier sehe er einen Widerspruch. Im Namen der Einwohner des OT
Ossendorf bittet er um Übernahme der L 452 als Kreisstraße.
Herr
Gehm erläutert die Sachlage; das Probleme, das nicht nur hier bestehe, sei,
dass die Straße sich im „Grünen Netz“ befinde, die Landesregierung schon seit
Jahren die Abgabe plane und diese daher nicht mehr unterhalten werde, was zu einem
schlechten Straßenzustand führe.
Andererseits
sei vorgesehen, durch den grundhaften Ausbau der Kreisstraßen künftige
Instandsetzungskosten zu minimieren. Hierfür gäbe es einen
Kreisstraßenbedarfsplan, nach welchem sukzessiv alle Kreisstraßen ertüchtigt
werden sollen. Das Geld käme zum Teil aus der Kreisumlage von den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, jedoch sei das Landesstraßennetz
deutlich umfangreicher. Ein Ausbau könne nur dann übernommen werden, wenn
derjenige, der bisher in der Unterhaltungslast säumig war, diesen Ausbau trage.
Das wäre die Grundlage aller Diskussionen zur Abstufung im Land Brandenburg.
Auf der Kreis- bzw. Gemeindeebene wären die Planungen im Detail noch nicht
erfolgt. Inwieweit eine Kategorisierung vorgenommen werde, hinge vom
Brandenburgischen Straßengesetz ab, in welchem die Vorgaben enthalten seien,
wer Träger der Straßenbaulast wird. Die Straße müsse also vor Abstufung vom
Land hergestellt und anschließend an den zuständigen Baulastträger abgeben
werden. Das wäre nach aktuellem Stand die Gemeinde. Er sehe es dringend
erforderlich, weiterhin das Gespräch mit dem Landesstraßenbetrieb bezüglich der
Straßen des Grünen Netzes zu suchen und der Landkreis hätte bereits ein Angebot
unterbreitet, was sich vorerst jedoch nur auf die an den Landkreis
abzustufenden Straßen beziehe. Bisher gebe es noch keine Lösung und wäre das
Land in der Pflicht.