Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Herr Roland Dahlke aus Neu Zittau spricht das Problem der Landstraße, L 30, an. Die Bürger hätten sich bereits auf schriftlichem Weg mehrmals an den Landkreis gewandt und über die Verkehrssituation informiert. Ein Vor-Ort-Termin hätte leider nicht stattgefunden. Die Einwohner müssten seit mehreren Jahren mit diesem unerträglichen Verkehrschaos leben. Er fragt unter Bezugnahme auf die letzten Zeitungsartikel nach, wie hier eine Lösung gefunden und das Land in die Pflicht genommen werden könnte, zudem eine weitere Belastung durch den Bau der Tesla-Fabrik entstanden sei. Die Einwohner bekämen zu wenige Informationen, was zu großem Unmut führe. 

 

Herr Lindemann beantwortet, dass der Landkreis nichts unversucht lasse, um gerade in diesem Bereich des Landkreises Abhilfe des Verkehrschaos zu schaffen. Es sei bekannt, dass eine kommunale Studie mit dezidierten Forderungen gegenüber der Landesregierung erstellt worden sei, um unmittelbar nach der Ansiedlungsentscheidung von Tesla gewappnet zu sein. Diese Studie stehe online zur Verfügung und sei im Kreistag vorgestellt worden. Regelmäßig würde zudem die Presse über die Bemühungen des Landkreises berichtet; in der vergangenen Woche hätte es zwei Veranstaltungen zu diesem Thema gegeben. Tagtäglich stehe das Problem auf der Tagesordnung und hätte es seitens der Landesregierung die Antwort gegeben, dass hierfür weitere Planungen erforderlich seien, da dieses Problem bereits seit vielen Jahren bestehe. Herr Lindemann führt weiter aus, dass er den Sachverhalt auch im Infrastrukturausschuss des Landtages vorgetragen habe, um eine Lösung für die Einwohner des Bereiches Gosen – Neu Zittau und Erkner zu erreichen.  Eine Schwierigkeit stelle unter anderem die Trassenführung für Umgehungslösungen in diesem Gebiet dar und es werde erwartet, dass seitens der Landesregierung eine Stellungnahme bezüglich der bestehenden Schwierigkeiten gegenüber der Bevölkerung erfolge und welche Perspektiven bestünden.  

 

Herr Dr. Zeschmann bestätigt diese Ausführungen, auch er bzw. seine Fraktion hätte im Infrastrukturausschuss des Landtages auf eine Lösung des Problems gedrängt. Seiner Kenntnis nach würde das erstellte Verkehrskonzept der Landesregierung für den Bereich Grünheide keine Vorschläge für eine Umgehungsstraße in den Bereichen Gosen – Neu Zittau und Erkner enthalten. Bei persönlichen Gesprächen wären alle bisherigen Vorschläge mit der Begründung abgelehnt worden, da alle Umgehungsstrecken nördlich von Gosen – Neu Zittau durch Naturschutzgebiete gingen. Er werfe insoweit vor, dass andere Möglichkeiten, z. B. südlich, nicht betrachtet worden seien und hätte um weitere Prüfung gebeten.

 

2. Herr Noack, Einwohner des Ortsteils Ossendorf (Neuzelle), bittet um Unterstützung für den Ausbau der Landstraße – L 452 – bzw. die grundhafte Instandsetzung. Seiner Kenntnis nach wollte das Land die Straße Instand setzen und der Gemeinde übergeben, die jedoch dafür nicht die finanziellen Mittel aufbringen könne. So stünden z. B. für die Reparatur der Wege und Bürgersteige im Ort keine Finanzen zur Verfügung. Vergleichsweise führt er an, dass Kreisstraßen saniert werden würden, die sich in einem besseren Zustand befänden. Hier sehe er einen Widerspruch. Im Namen der Einwohner des OT Ossendorf bittet er um Übernahme der L 452 als Kreisstraße.

 

Herr Gehm erläutert die Sachlage; das Probleme, das nicht nur hier bestehe, sei, dass die Straße sich im „Grünen Netz“ befinde, die Landesregierung schon seit Jahren die Abgabe plane und diese daher nicht mehr unterhalten werde, was zu einem schlechten Straßenzustand führe.

Andererseits sei vorgesehen, durch den grundhaften Ausbau der Kreisstraßen künftige Instandsetzungskosten zu minimieren. Hierfür gäbe es einen Kreisstraßenbedarfsplan, nach welchem sukzessiv alle Kreisstraßen ertüchtigt werden sollen. Das Geld käme zum Teil aus der Kreisumlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, jedoch sei das Landesstraßennetz deutlich umfangreicher. Ein Ausbau könne nur dann übernommen werden, wenn derjenige, der bisher in der Unterhaltungslast säumig war, diesen Ausbau trage. Das wäre die Grundlage aller Diskussionen zur Abstufung im Land Brandenburg. Auf der Kreis- bzw. Gemeindeebene wären die Planungen im Detail noch nicht erfolgt. Inwieweit eine Kategorisierung vorgenommen werde, hinge vom Brandenburgischen Straßengesetz ab, in welchem die Vorgaben enthalten seien, wer Träger der Straßenbaulast wird. Die Straße müsse also vor Abstufung vom Land hergestellt und anschließend an den zuständigen Baulastträger abgeben werden. Das wäre nach aktuellem Stand die Gemeinde. Er sehe es dringend erforderlich, weiterhin das Gespräch mit dem Landesstraßenbetrieb bezüglich der Straßen des Grünen Netzes zu suchen und der Landkreis hätte bereits ein Angebot unterbreitet, was sich vorerst jedoch nur auf die an den Landkreis abzustufenden Straßen beziehe. Bisher gebe es noch keine Lösung und wäre das Land in der Pflicht.