Frau Kaiser, Leiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration äußert sich zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt.

 

(Aufstellung Anlage TOP 3)

 

 

Fragen

 

Frau Freninez kann sich unter der Aussage, strategisch und operativer Personaleinsatz liegen bei 20 %, nichts vorstellen. Sie möchte eine genauere Aussage. An die Qualifikation der Migrationssozialarbeiten ist ein hoher Maßstab zu setzen - bereits landesrechtlich, so Frau Kaiser. Das was die Fachlichkeit betrifft, also das was schon an Qualifikation als solches mitgebracht werden muss. Der Bieter muss erklären, wie er diese Fachlichkeit gewährleisten möchte – es geht bei diesem Kriterium um die inhaltliche Qualität in der Migrationssozialarbeit durch diejenigen in Persona, die diese Migrationssozialarbeit ausführen.

 

Herr Schink fragt nach der Verteilung der Angebote in den anderen Städten und Gemeinden. Weiterhin erfragt er inwiefern subjektive Kriterien wie die Qualität, Verständnis für die Aufgabe und die Aufgabenerfüllung als Bewertungsmaßstab geeignet sind. Zur ersten Frage sagt Frau Kaiser, dass es in den Städten und Gemeinden mit hohem Bedarf Beratungsbüros gibt. Zudem gibt es in den Gemeinschaftsunterkünften eine mobile aufsuchende Beratung. Das soll künftig auch so fortgeführt werden. Zur zweiten Frage erläutert Frau Kaiser, dass es sich hier nur um eine Darstellung einer groben Matrix handelt. Im transparenten Vergabeverfahren wird die vollständige Bewertungsmatrix öffentlich bekannt gemacht. Da wird nicht nur die Leistungsbeschreibung im Groben skizziert, sondern genau beschrieben, einschließlich der Kriterien, die Maßstab für die Vergabeentscheidung darstellen. Auch der Entwurf des Vertrages ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Vergabeverfahren ist ein hoch transparentes Verfahren. Darauf aufbauend wird vom Bieter ein Konzept erstellt, welches hinsichtlich der nach den Kriterien bewertet wird.

 

In der Anfrage von Herrn Pech war formuliert, dass der Vertrag mit der Caritas im Juli 2017 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden war, so Frau von Stünzner. Im Schreiben vom Landrat wurde darauf hingewiesen, dass die Akteure bereits 2020 darauf hingewiesen worden sind, dass die Verträge nach 4 Jahren gekündigt werden. Entspricht das der Wahrheit möchte Frau von Stünzner wissen. Im Zusammenhang mit der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit  wurden bereits im Vorfeld ausführliche Gespräche mit den betroffenen Vertragspartnern geführt und auch die und auch die LIGA informiert, so Frau Kaiser. Die Akteure waren nicht unvorbereitet. Auch über die Vertragskündigung des Fachberatungsdienstes wurde informiert – selbstverständlich wurde in der ganzen Thematik die Stadt Frankfurt (Oder) abgestimmt.

 

Frau Lehmann möchte, dass noch mal auf den Punkt 2 im Antrag der CDU genauer eingegangen wird. Die zweite Frage richtet sich an die Abfrage zur Aufgabenerfüllung durch andere Kommunen (Folie 11). Beginnend mit der zweiten Frage. Es haben sich nicht alle Kommunen beteiligt, sind auch nicht verpflichtet bei der interkommunalen Abfrage mitzuwirken und andere Kommunen haben bereits in 2020 die Leistung vergeben oder befinden sich aktuell im Ausschreibungsverfahren, so Frau Kaiser. Zur Finanzierung äußert sich Frau Kaiser, dass der Landkreis Oder-Spree keine pro Kopf Pauschalen für die Betreuenden erhält sondern mit einem VZÄ Schlüssel refinanziert (in Höhe von derzeit 76.360 EUR) wird.

 

Frau Freninez möchte wissen ob die Finanzierung ausreichend ist und wie der Landkreis Oder-Spree mit den Stellungnahmen der LIGA und der Kirche zur Thematik Kündigung umgeht. Es werden auf vertraglicher Grundlage nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, so Frau Kaiser. Zu der Fragestellung bezüglich der Stellungnahmen der LIGA und der Kirche zur Thematik Kündigung äußert sich Frau Zarling, dass es teilweise nachvollziehbar ist aber auch Unterstellungen enthalten sind, die der Landkreis Oder-Spree in der Form entschieden zurückweist.

 

Frau Stahl hat sich über die Qualität der Beratungsdienste informiert, insbesondere beim Bumerang e.V. und spricht sich gegen diese Kündigung aus. Es sind Unternehmen die jahrelange Erfahrungen gesammelt haben und engagiert sind. Es ist reine Bürokratie, so Frau Stahl. Das ist keine Kritik an der Arbeit des Fachberatungsdienstes der Caritas und dem

Bumerang e. V., sagt Frau Zarling. Es geht um das Ausschreibungserfordernis, welches der Landkreis Oder-Spree zu erfüllen hat.

 

Frau von Stünzner möchte wissen, ob die Stadt Frankfurt (Oder) auch die Verträge gekündigt hat. Mit der Stadt Frankfurt (Oder) findet ein beständiger und kooperativer Austausch statt, schon deshalb weil die Refinanzierung und die Kapazitäten abgestimmt werden müssen, so Frau Kaiser. 2016/2017 hat der Landkreis Oder-Spree für beide Gebietskörperschaften das Vergabeverfahren angestrengt und somit auch die Verträge mit den Trägern geschlossen. So war der Landkreis entsprechend gefordert rechtmäßig zu handeln – die Verträge mussten unsererseits gekündigt werden. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist in das gesamte Verfahren involviert worden.

 

zur Kenntnis genommen