Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Der Landrat, Herr Lindemann, führt bezüglich der Eilbedürftigkeit aus, dass bekannt geworden sei, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung aus den staatlich getragenen Impfzentren zurückziehen werde und eine Auffanglösung gefunden werden müsse. Durch das Land Brandenburg bzw. die Landesregierung sei den Belegenheitskommunen die Übernahme der Impfzentren angedient worden. Nunmehr finde eine schleichende Kommunalisierung der Impfaufgabe statt. Durch das MIK sei geprüft worden, wo die Entscheidungskompetenz liege und es habe herausgefunden, dass diese Entscheidung einer Befassung des Kreistages bzw. der zuständigen Stadtverordnetenversammlung bedürfe. Im Landkreis Oder-Spree gestalte sich die Situation etwas anders, da es hier kein eigenes staatlich getragenes Impfzentrum gebe und man sei somit in den Gesamtprozess der Verhandlungen, der im Hintergrund laufen würde, nicht einbezogen. Die Verhandlungen sollten jedoch bis Freitag, 11.06.2021, abgeschlossen werden, woraus sich die Eilbedürftigkeit ergebe. Wenn also die Rechte des Kreistages angemahnt werden sollten, dass das eingehalten werde und auch die Belange der Bevölkerung berücksichtigt werden, dann müsse darüber beraten werden und sei die Tagesordnung insoweit ergänzt worden. Eine Abhängigkeit ergebe sich aus der Entscheidung der SVV Frankfurt (Oder) bzw. dem Kreistag Dahme-Spreewald, was seiner Meinung nach kommunal-politisch und auch rechtlich nicht zu vertreten sei.

 

Herr Niemack spricht sich gegen die Aufnahme in die Tagesordnung aus und beantragt, sofern der TOP aufgenommen wird, die namentliche Abstimmung.

 

Herr Buhrke weist auf die Bestimmungen in der beschlossenen Geschäftsordnung unter § 20 Abs. 5 hin, dass die namentliche Abstimmung von einem Fünftel der  Kreistagsabgeordneten oder einer Fraktion gefordert werden könne, was bisher offen sei.

 

Herr Aulich fordert daraufhin im Namen der Fraktion AfD die namentliche Abstimmung.

 

Der Antrag wird unter TOP 6 behandelt.