Sitzung: 10.08.2021 Werksausschuss für den Eigenbetrieb KWU
Beschluss: ohne Abstimmung
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 15/SPD/2021
Herr Türschmann stellte vor der Beratung anhand
einer Präsentation die Zuständigkeiten gemäß den Rechtgrundlagen [ä § 4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG]
vor. Das heißt: Abfälle, die auf für die Allgemeinheit zugänglichen
Grundstücken (z. B. Feldwege u. ä.) unzulässig
abgelagert werden, sind von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
einzusammeln und zu entsorgen. Jedoch trifft das nur zu, soweit keine andere
Körperschaft auf Grund vorrangiger Unterhaltungs-, Verkehrssicherungs- und
Reinigungspflichten zur Einsammlung und ordnungsgemäßen Überlassung der illegal
abgelagerten Abfälle nach § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder selbst zur
Entsorgung verpflichtet ist. In der überwiegenden Mehrzahl aller registrierten
illegalen Müllablagerungen ist jedoch eine andere Körperschaft zur Einsammlung
dieser Abfälle verpflichtet.
Er erläuterte auch, warum die Einhaltung gewisser
Formalien zwingend erforderlich ist und deshalb seitens des KWU-Entsorgung
vorgegeben wird. Hierzu haben alle Mitglieder das Anmeldeformular und das
erläuternde Informationsblatt ausgehändigt und erklärt bekommen. In der Regel
benötigt das KWU-Entsorgung maximal 1 Tag von der Antragstellung bis zur Freigabe
der kostenfreien Anlieferung durch die jeweiligen Körperschaften. Nur in
wenigen Einzelfällen – bei unklarer Sachlage – ist eine etwas längere
Bearbeitungszeit erforderlich. Insofern ist eine zügige Abarbeitung – wie im
Antragspapier erwünscht – meistens gegeben.
Nach den Ausführungen seitens des KWU-Entsorgung
erklärte Frau Mayer in Vertretung für den nicht anwesenden
Fraktionsvorsitzenden der SPD (Herrn Papendieck) noch einmal die Beweggründe,
warum die SPD den Antrag eingebracht hat. Aus Sicht der SPD sollten
Interaktionen gebildet werden, da nicht das „OB“ sondern das „WIE“ zur
Diskussion steht. Ziel sei es, dass eine Finanzierungsgrundlage geschaffen
werden muss.
Frau Drawe sowie Herr Schardin erklärten, wenn das
KWU-Entsorgung den herrenlosen Abfall auch einsammeln soll, dass
·
dann die Festgebühren deutlich steigen würden
·
und es nicht zu verantworten sei, dass Probleme
einzelner Kommunen von allen Kommunen bzw. von allen Bürgern finanziell
mitzutragen sind
·
das KWU-Entsorgung nicht über die notwendige
Technik, das Personal oder die Lizenz verfüge, um beispielsweise Verladungen
mittels Kran oder den Transport von Sonderabfälen durchzuführen.
·
die Gefahr besteht, dass die herrenlosen Abfälle
zunehmen
In der anschließenden Diskussion konnte kein Konsens
gefunden werden. Je nach Interessenslage der Diskussionsteilnehmer existieren
unterschiedliche Sichtweisen und Interpretationsspielräume zum Thema.
Im Fazit der Diskussion wurde seitens Frau Mayer festgestellt, dass der
Antrag der SPD deshalb nur schwammig formuliert wurde, da ein Votum zum Umgang
mit dem Problem erreicht werden soll. Hierbei sollen alle Beteiligten
mitgenommen werden. Insofern ist der Antrag nicht dahingehend zu verstehen,
dass das KWU-Entsorgung die herrenlosen Abfälle einsammelt. Grundlegend wurde
die Frage der Bereitschaft zur Finanzierung durch die Kommunen in den
Diskussionsvordergrund gestellt.
Abschließend merkte Herr Luhn an, dass die bisherige
Verfahrensweise durchaus praktikabel und unbürokratisch ist. Daher hat er
vorgeschlagen, dass keine Abstimmung erfolgt sondern ein positives Votum
erteilt wird.
Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den
Kommunen des Landkreises praktikable und unbürokratische Lösungsansätze sowie
deren Finanzierung für eine zügige und effektive Beseitigung von illegalen
Müllablagerungen zu erarbeiten.
Die Beschlussvorlage 15/SPD/2021
wurde durch den Werksausschuss nicht zur Abstimmung gebracht, aber es ist
positives Votum erteilt worden.