Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die Einleitung zur besonderen Maßnahme der Denkmalförderung erfolgte durch Herrn Gehm.

-       Die geplante Baumaßnahme (Bau einer Garage) ist an diesem Standort nur nach einer vorherigen archäologischen Ausgrabung möglich

-       Ausgrabung entspricht den Vorgaben des Denkmalgesetzes des Landes Brandenburg zur Sicherung des Denkmals

-       Ausgrabung ist relativ kostenintensiv

-       Eigentümer ist die notwendige denkmalrechtliche Maßnahme nicht zumutbar

-       Förderung wird voraussichtlich Gesamtkosten nicht decken, Unterstützung erfolgt auch durch Denkmalfachbehörde durch personelle Gestellungen

-       Angebot besteht zur Vorstellung der Funde

Weitere Erläuterungen gab Frau Wehlisch:

-       auch archäologische Maßnahmen können über Denkmalförderung unterstützt werden

-       gesamtes Gelände ist ein Bodendenkmal

-       Funde gibt es schon in geringer Tiefe, dicht unter dem Oberboden

-       Denkmalbehörde des LOS ermöglichte noch die Antragstellung nach der offiziellen Antragsfrist

-       Denkmalfachbehörde unterstützt die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger, z.B. mit der Gestellung eines Bauwagens als Unterkunft und von Gerätschaften

-       tätige Archäologin unterstützt ebenfalls die ehrenamtlichen Denkmalpfleger

Anfragen / Anmerkungen gab es zu folgenden Sachverhalten:

-       Verfahrensweise bei anderen möglichen Antragstellungen

-       Aufwand für Bau einer Garage

-       Möglichkeit einer vollständigen Entnahme – Entnahme erfolgt nur auf der Baufläche

-       Befunde reichen 5.000 Jahre zurück

-       auch anderen Bürgern wurde die Antragstellung angeboten – teilweise geringes Interesse

-       bereits beim Erwerb des Grundstückes muss sich der Eigentümer der besonderen Belastung/Bedeutung und Einschränkungen bewusst sein

-       es gibt bereits staatliche Vorteile, die gewährt werden (steuerlich)

 

Empfehlung wird mit 5 Stimmen unterstützt.

 

Nachträglich erfolgte eine Nachfrage zum Denkmalschutz der Schwapp-Schwimmhalle in Fürstenwalde – Es erfolgte eine Begehung, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.