Sitzung: 25.08.2021 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 037/2021
Die Einleitung zur besonderen
Maßnahme der Denkmalförderung erfolgte durch Herrn Gehm.
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Die geplante
Baumaßnahme (Bau einer Garage) ist an diesem Standort nur nach einer vorherigen
archäologischen Ausgrabung möglich
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Ausgrabung
entspricht den Vorgaben des Denkmalgesetzes des Landes Brandenburg zur
Sicherung des Denkmals
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Ausgrabung ist
relativ kostenintensiv
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Eigentümer ist
die notwendige denkmalrechtliche Maßnahme nicht zumutbar
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Förderung wird
voraussichtlich Gesamtkosten nicht decken, Unterstützung erfolgt auch durch
Denkmalfachbehörde durch personelle Gestellungen
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Angebot besteht
zur Vorstellung der Funde
Weitere Erläuterungen gab
Frau Wehlisch:
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auch
archäologische Maßnahmen können über Denkmalförderung unterstützt werden
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gesamtes Gelände
ist ein Bodendenkmal
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Funde gibt es
schon in geringer Tiefe, dicht unter dem Oberboden
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Denkmalbehörde
des LOS ermöglichte noch die Antragstellung nach der offiziellen Antragsfrist
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Denkmalfachbehörde
unterstützt die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger, z.B. mit der Gestellung eines
Bauwagens als Unterkunft und von Gerätschaften
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tätige
Archäologin unterstützt ebenfalls die ehrenamtlichen Denkmalpfleger
Anfragen / Anmerkungen gab es zu folgenden
Sachverhalten:
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Verfahrensweise
bei anderen möglichen Antragstellungen
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Aufwand für Bau
einer Garage
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Möglichkeit einer
vollständigen Entnahme – Entnahme erfolgt nur auf der Baufläche
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Befunde reichen
5.000 Jahre zurück
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auch anderen
Bürgern wurde die Antragstellung angeboten – teilweise geringes Interesse
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bereits beim
Erwerb des Grundstückes muss sich der Eigentümer der besonderen Belastung/Bedeutung
und Einschränkungen bewusst sein
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es gibt bereits
staatliche Vorteile, die gewährt werden (steuerlich)
Empfehlung wird mit 5 Stimmen
unterstützt.
Nachträglich erfolgte eine
Nachfrage zum Denkmalschutz der Schwapp-Schwimmhalle in Fürstenwalde – Es
erfolgte eine Begehung, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.