Sitzung: 25.08.2021 Ausschuss für Bauen, Ordnung und Umwelt
Vor der Vorstellung der
einzelnen Förderprojekte gab Frau Wehlisch, Denkmalpflege, einige allgemeine
Informationen.
Das Bauvolumen beläuft sich
auf insgesamt 584.671 Euro, Zuwendungen wurden beantragt in Höhe von 127.897
Euro. Antragsteller sind 10 Privatpersonen, 4 kirchliche Einrichtungen, 1
Kommune und 4 Vereine/Vereinigungen. Die einzelnen Maßnahmen stellte Frau Wehlisch
anhand einer Präsentation vor.
Fragen/Anmerkungen gab es zu
folgenden Sachverhalten:
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Wie erfolgt die
Festlegung der Höhe der Förderung? -
Frau Wehlisch erläutert dazu, dass laut Förderrichtlinie im Denkmalbereich eine
Höchstförderung von 2.500 Euro möglich ist, bei einem Einzeldenkmal 5.000 Euro.
Nicht alle Maßnahmen können gefördert werden (z.B. Eigenleistungen).
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lfd. Nr 3 –
Zuwendung ist höher als die Gesamtkosten – Frau Wehlisch: Es wurden beantragte Leistungen
gestrichen, in der Ausführung werden mehr Mittel verausgabt.
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lfd. Nr. 8 –
Werden die Fördermittel für die Instandsetzung genutzt oder werden sie für das Gutachten
benötigt? – Frau Wehlisch: – Die Mittel sind für die Instandsetzung
vorgesehen.
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lfd. Nr. 15 –
Warum soll hier eine Förderung über den Denkmalschutz erfolgen? – Herr Gehm: – In
diesem Fall ist die Parkanlage ein Denkmal. Der Biber soll aus der Parkanlage
ferngehalten werden. Die Gemeinde beabsichtigt, Fördermittel aus dem Bereich
Naturschutz (Biberschutz) in Anspruch zu nehmen. Die mit diesem Programm
beantragten Mittel sind als Unterstützung des Eigenanteils der Gemeinde zu
sehen, die vorgesehene Planung dient der Beantragung von Fördermittel für einen
Zaun. Eine Entnahme der Biber ist nicht möglich.
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Einordnung als
Naturdenkmal : Bei der Errichtung einer Zaunanlage zur Fernhaltung der Biber
wird die Einordnung in das Programm bezweifelt – Frau Wehlisch: - Es geht um
die Förderung einer Bedarfsplanung, denkmalrechtliche Einordnung als Gartendenkmal, Möglichkeit der
Aufstellung eines Zaunes aus denkmalschutzrechtlicher Sicht, Bedarf des
Schutzes erwächst auch naturschutzfachlichen Anforderungen
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Kritik an der
Benennung der Maßnahme – Biberschutz, Vorstellung von konkreten Vorschlägen
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Antragstellung – Diese
Maßnahme nicht mit bestätigen.
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Zweifel an der
Notwendigkeit der Fernhaltung des Bibers: Biber sind ebenso Teil der Natur wie
die Abholzung von Bäumen durch den Biber
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Vertreter des
BUND und NABU könnten entsprechende Vorschläge zum Biberschutz ohne große und
teure Planung unterbreiten
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Parkanlage ist in
der Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgelistet, Bestandteil der Parkanlage
sind auch die Bäume und die Gewässer, welche beide durch den Biber geschädigt werden
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Schutz des Parks
ist ein dringender Wunsch der Gemeinde und der Bürger
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Bejagung des
Bibers aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich
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derzeitig Schutz
einzelner Bäume durch einen Zaun
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Störungen bei den
Wasserständen haben Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Bäume –
Austrocknung – Verwässerung
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Schäden des
Bibers sollten nicht überschätzt werden, es ist kein bedrohter Kahlschlag zu erwarten,
sondern nur die mögliche Fällung einzelner Bäume
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Gemeinde sollte
finanziellen Bedarf der Planung berechnen und benennen
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für Umsetzung
(Baumaßnahme) z.B. Kommunalen Investitionsfonds nutzen
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mögliche
Unterstützung und Bezuschussung der Baumaßnahmen über die Denkmal-förderung
Beantragt wurde, den Punkt 15
aus den Vorschlägen zur Denkmalförderung zu streichen.
Dieser Antrag wurde mit 6
Stimmen abgelehnt, 2 Stimmen waren für eine Streichung.
Die Auflistung der
Denkmalfördermittel bleibt in der vorgelegten Form bestehen.