Vor der Vorstellung der einzelnen Förderprojekte gab Frau Wehlisch, Denkmalpflege, einige allgemeine Informationen.

Das Bauvolumen beläuft sich auf insgesamt 584.671 Euro, Zuwendungen wurden beantragt in Höhe von 127.897 Euro. Antragsteller sind 10 Privatpersonen, 4 kirchliche Einrichtungen, 1 Kommune und 4 Vereine/Vereinigungen. Die einzelnen Maßnahmen stellte Frau Wehlisch anhand einer Präsentation vor.

Fragen/Anmerkungen gab es zu folgenden Sachverhalten:

-       Wie erfolgt die Festlegung der Höhe der Förderung?  - Frau Wehlisch erläutert dazu, dass laut Förderrichtlinie im Denkmalbereich eine Höchstförderung von 2.500 Euro möglich ist, bei einem Einzeldenkmal 5.000 Euro. Nicht alle Maßnahmen können gefördert werden (z.B. Eigenleistungen).

-       lfd. Nr 3 – Zuwendung ist höher als die Gesamtkosten – Frau Wehlisch: Es wurden beantragte Leistungen gestrichen, in der Ausführung werden mehr Mittel verausgabt.

-       lfd. Nr. 8 – Werden die Fördermittel für die Instandsetzung genutzt oder werden sie für das Gutachten benötigt? – Frau Wehlisch: – Die Mittel sind für die Instandsetzung vorgesehen.  

-       lfd. Nr. 15 – Warum soll hier eine Förderung über den Denkmalschutz erfolgen? – Herr Gehm: – In diesem Fall ist die Parkanlage ein Denkmal. Der Biber soll aus der Parkanlage ferngehalten werden. Die Gemeinde beabsichtigt, Fördermittel aus dem Bereich Naturschutz (Biberschutz) in Anspruch zu nehmen. Die mit diesem Programm beantragten Mittel sind als Unterstützung des Eigenanteils der Gemeinde zu sehen, die vorgesehene Planung dient der Beantragung von Fördermittel für einen Zaun. Eine Entnahme der Biber ist nicht möglich.

-       Einordnung als Naturdenkmal : Bei der Errichtung einer Zaunanlage zur Fernhaltung der Biber wird die Einordnung in das Programm bezweifelt – Frau Wehlisch: - Es geht um die Förderung einer Bedarfsplanung, denkmalrechtliche  Einordnung als Gartendenkmal, Möglichkeit der Aufstellung eines Zaunes aus denkmalschutzrechtlicher Sicht, Bedarf des Schutzes erwächst auch naturschutzfachlichen Anforderungen

-       Kritik an der Benennung der Maßnahme – Biberschutz, Vorstellung von konkreten Vorschlägen

-       Antragstellung – Diese Maßnahme nicht mit bestätigen.

-       Zweifel an der Notwendigkeit der Fernhaltung des Bibers: Biber sind ebenso Teil der Natur wie die Abholzung von Bäumen durch den Biber

-       Vertreter des BUND und NABU könnten entsprechende Vorschläge zum Biberschutz ohne große und teure Planung unterbreiten

-       Parkanlage ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgelistet, Bestandteil der Parkanlage sind auch die Bäume und die Gewässer, welche beide durch den Biber   geschädigt werden

-       Schutz des Parks ist ein dringender Wunsch der Gemeinde und der Bürger

-       Bejagung des Bibers aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich

-       derzeitig Schutz einzelner Bäume durch einen Zaun

-       Störungen bei den Wasserständen haben Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Bäume – Austrocknung – Verwässerung

-       Schäden des Bibers sollten nicht überschätzt werden, es ist kein bedrohter Kahlschlag zu erwarten, sondern nur die mögliche Fällung einzelner Bäume

-       Gemeinde sollte finanziellen Bedarf der Planung berechnen und benennen

-       für Umsetzung (Baumaßnahme) z.B. Kommunalen Investitionsfonds nutzen

-       mögliche Unterstützung und Bezuschussung der Baumaßnahmen über die Denkmal-förderung

 

Beantragt wurde, den Punkt 15 aus den Vorschlägen zur Denkmalförderung zu streichen.

Dieser Antrag wurde mit 6 Stimmen abgelehnt, 2 Stimmen waren für eine Streichung.

Die Auflistung der Denkmalfördermittel bleibt in der vorgelegten Form bestehen.