Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5

Herr Hilpmann erläuterte die Vorlage und verwies auf die aufgeführten Begründungen.

Bemerkungen/Hinweise gab es zu folgenden Punkten:

-       Geschäftsordnung ist ein Selbstorganisationsrecht des Kreistages, keine Angelegenheit der Verwaltung

-       Neufassung nicht notwendig, Kreistag ist handlungsfähig

-       Zustimmung zur Überschreitung der Redezeit schon enthalten – mit Änderung Verschärfung der Handhabung der Zustimmung

-       Inhalte noch nicht Bestandteil der Vorlage TOP 7 zur Neufassung der Geschäftsordnung

Die Abstimmung erfolgte im Block, nicht für die Einzelpunkte.