Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Siebke übergibt Herrn Pilz das Wort.

 

Herr Pilz gibt an, dass die Präsentation zweigeteilt sein wird. Er wird über die Fahrzeiten in der Schülerbeförderung berichten und Herr Ansorge, Geschäftsführer vom BOS GmbH, ist online zugeschalten und wird über die Auslastung der Buslinien berichten.

 

Nach der Präsentation (siehe Anlage zu TOP 4) eröffnet Frau Siebke die Fragerunde.

 

Frau Siebke fragt nach, welche Gründe für die Überschreitungen der Fahrzeiten vorliegen. Herr Pilz erklärt, dass es oftmals daran liegt, dass nicht die nächsterreichbare bzw. zuständige Schule besucht wird. Die Eltern haben grundsätzlich freie Schulwahl. Meistens ist dann ein Differenzbetrag durch die Eltern zu entrichten. Weil bei den betroffenen Schulen kein Spezialverkehr eingesetzt wird oder werden kann, da es nach Satzung nicht die richtige Schule ist, sind die Fahrzeiten teilweise so lang.

 

Herr Dr. Stiller möchte wissen, bei wieviel % von den überschrittenen Fahrzeiten es sich um Schüler/innen handelt, die nicht die zuständige/nächstgelegene Schule angewählt haben. Herr Pilz erklärt, dass es so genau nicht betrachtet wurde. Die Daten werden nachgereicht.

 

Frau Siebke übergibt Herrn Ansorge, Geschäftsführer der BOS GmbH das Wort.

 

Nach der Präsentation (siehe Anlage zu TOP 4) von Herrn Ansorge, eröffnet Frau Siebke die Fragerunde.

 

Herr Schwaeger fragt nach, warum die Schulbusse teilweise immer noch so überfüllt sind, dass Kinder im Bus stehen müssen.

 

Herr Schink möchte wissen warum es eine Differenz zwischen den Zahlen des Schulverwaltungsamtes und der BOS GmbH gibt. Herr Ansorge erklärt, dass nicht alle Schüler/innen mit Bescheid des Schulverwaltungsamtes das Angebot der BOS GmbH nutzen. Die BOS GmbH betrachtet nur Schüler/innen, die mit den Bussen der BOS GmbH befördert werden. Es gibt auch Schüler/innen, die die Bahn nutzen. Herr Pilz fügt an, dass das Schulverwaltungsamt nur die erstellten Bescheide dargestellt hat. Es nutzen dann nicht alle Schüler/innen die Möglichkeit den Fahrausweis zu aktivieren bzw. sich diesen von der BOS GmbH zu holen.

 

Frau von Stünzner gibt an, dass diese Zahlen eine Momentaufnahme von zwei ungewöhnlichen Jahren sind. Diese Zahlen gelten doch für ganz normale Jahre nicht. Es ist schwierig mit den Zahlen in Zukunft zu planen. Vielleicht wäre es sinnvoll Zahlen von dem Jahr 2018 zu liefern, um einen Vergleich zu erhalten. Herr Ansorge führt aus, dass eine Gegenüberstellung der Zahlen aus dem Jahr 2018 aus seiner Sicht nicht zielführend wäre. Im Schuljahr 2020/21 als auch im Schuljahr 2021/22 gab es im Betrachtungszeitraum keine Einschränkungen im Schulbetrieb. Des Weiteren ist ein Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 2018 nicht aussagekräftig, da die Schülerzahlen seitdem gestiegen sind.

 

Herr Dr. Stiller möchte wissen, ob die 7 Fahrten mit Einsatz der maximalen Gefäßgröße bedeutet, dass es Busse gibt, die bis zum Rand voll sind (bei bestimmten Streckenabschnitten). Herr Ansorge gibt an, dass auch Fahrten dabei sind, die bei einer Stehplatzkapazitätsauslastung bis 95% liegen. Es wurden keine Fahrten festgestellt, bei denen die tatsächlich zulässigen Platzkapazitäten des Fahrzeuges überschritten wird. Bei einer Fahrt mit einem so ausgelasteten Fahrzeug ist natürlich nicht angenehm. Es gibt auch das Phänomen zu beobachten, dass ein Teil der Schüler/innen im Bereich der Türen stehen bleiben und nicht in dem erforderlichen Maß in den Bus einrückt. Dadurch kann von außen betrachtet ein Bus überfüllt aussehen.

 

Herr Dr. Stiller gibt an, dass die Busse bei Kälte noch voller werden können, wenn die Fahrradfahrer wieder mit dem Bus fahren. Wie wird die BOS GmbH mit den Vorgaben vom RKI bzw. Ministerium bezüglich der hohen Inzidenzen im Busverkehr umgehen. Herr Ansorge erklärt, dass in den Bussen die Maskenpflicht gilt. Es gibt auch keinerlei Untersuchungen, die belegen, dass das Ansteckungsrisiko im ÖPNV höher ist als an anderen Stellen. Die hohen Inzidenzen auf den Befüllungsgrad der Fahrzeuge zurückzuführen, wäre nicht korrekt. Sobald Meldungen von den Fahrern eingehen, dass die Schülerzahlen in den Fahrzeugen steigen, wird die BOS GmbH die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im momentanen Kaufverhalten ist nicht davon auszugehen, dass noch zusätzliche Fahrausweise in signifikanten Mengen nachträglich erworben werden.

 

Frau Siebke möchte wissen, wenn man sich auf die Auslastung der Stehplätze von 25-50 % beschränkt, welche Maßnahmen wären nötig bzw. auf welche Kosten müsste man sich einstellen. Herr Ansorge gibt an, dass 7 zusätzliche Fahrzeuge angeschafft und in der Spitze 7 zusätzliche Fahrer beschäftigt werden müssten. Die Kosten sind ad hoc nicht bezifferbar.

 

Frau Siebke fragt nach, ob an den Schulen nachgefragt wurde, wie lange die Wartezeiten durchschnittlich sind, bevor die reine Fahrzeit beginnt. Herr Pilz erklärt, dass die Wartezeiten nach dem Unterricht durch das Schulgesetz bzw. durch entsprechende Verwaltungsvorschriften geregelt. Im Regelfall hat die Schule 15 Minuten nach Unterrichtsende die Aufsichtspflicht. Diese kann bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Dies ist auch die Regel an unseren Schulen, da der LOS eher ländlich geprägt und ein Flächenlandkreis ist. Dies real abzubilden ist sehr schwierig, da das Schulverwaltungsamt nicht weiß, nach welcher Stunde die Schüler/innen tatsächlich abfahren.

 

Herr Schwaeger möchte noch wissen, ob der Landkreis Fördermittel für den Schulbusverkehr beim Land Brandenburg beantragt hat. Herr Pilz gibt an, dass keine Fördermittel beantragt wurden.