Sitzung: 16.11.2021 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Siebke übergibt Herrn
Pilz das Wort.
Herr Pilz gibt an, dass die
Präsentation zweigeteilt sein wird. Er wird über die Fahrzeiten in der
Schülerbeförderung berichten und Herr Ansorge, Geschäftsführer vom BOS GmbH,
ist online zugeschalten und wird über die Auslastung der Buslinien berichten.
Nach der Präsentation
(siehe Anlage zu TOP 4) eröffnet Frau Siebke die Fragerunde.
Frau Siebke fragt nach,
welche Gründe für die Überschreitungen der Fahrzeiten vorliegen. Herr Pilz
erklärt, dass es oftmals daran liegt, dass nicht die nächsterreichbare bzw.
zuständige Schule besucht wird. Die Eltern haben grundsätzlich freie Schulwahl.
Meistens ist dann ein Differenzbetrag durch die Eltern zu entrichten. Weil bei
den betroffenen Schulen kein Spezialverkehr eingesetzt wird oder werden kann,
da es nach Satzung nicht die richtige Schule ist, sind die Fahrzeiten teilweise
so lang.
Herr Dr. Stiller möchte
wissen, bei wieviel % von den überschrittenen Fahrzeiten es sich um
Schüler/innen handelt, die nicht die zuständige/nächstgelegene Schule angewählt
haben. Herr Pilz erklärt, dass es so genau nicht betrachtet wurde. Die Daten werden
nachgereicht.
Frau Siebke übergibt Herrn
Ansorge, Geschäftsführer der BOS GmbH das Wort.
Nach der Präsentation
(siehe Anlage zu TOP 4) von Herrn Ansorge, eröffnet Frau Siebke die Fragerunde.
Herr Schwaeger fragt nach,
warum die Schulbusse teilweise immer noch so überfüllt sind, dass Kinder im Bus
stehen müssen.
Herr Schink möchte wissen
warum es eine Differenz zwischen den Zahlen des Schulverwaltungsamtes und der
BOS GmbH gibt. Herr Ansorge erklärt, dass nicht alle Schüler/innen mit Bescheid
des Schulverwaltungsamtes das Angebot der BOS GmbH nutzen. Die BOS GmbH betrachtet
nur Schüler/innen, die mit den Bussen der BOS GmbH befördert werden. Es gibt
auch Schüler/innen, die die Bahn nutzen. Herr Pilz fügt an, dass das
Schulverwaltungsamt nur die erstellten Bescheide dargestellt hat. Es nutzen
dann nicht alle Schüler/innen die Möglichkeit den Fahrausweis zu aktivieren
bzw. sich diesen von der BOS GmbH zu holen.
Frau von Stünzner gibt an,
dass diese Zahlen eine Momentaufnahme von zwei ungewöhnlichen Jahren sind.
Diese Zahlen gelten doch für ganz normale Jahre nicht. Es ist schwierig mit den
Zahlen in Zukunft zu planen. Vielleicht wäre es sinnvoll Zahlen von dem Jahr
2018 zu liefern, um einen Vergleich zu erhalten. Herr Ansorge führt aus, dass
eine Gegenüberstellung der Zahlen aus dem Jahr 2018 aus seiner Sicht nicht
zielführend wäre. Im Schuljahr 2020/21 als auch im Schuljahr 2021/22 gab es im
Betrachtungszeitraum keine Einschränkungen im Schulbetrieb. Des Weiteren ist
ein Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 2018 nicht aussagekräftig, da die
Schülerzahlen seitdem gestiegen sind.
Herr Dr. Stiller möchte
wissen, ob die 7 Fahrten mit Einsatz der maximalen Gefäßgröße bedeutet, dass es
Busse gibt, die bis zum Rand voll sind (bei bestimmten Streckenabschnitten).
Herr Ansorge gibt an, dass auch Fahrten dabei sind, die bei einer
Stehplatzkapazitätsauslastung bis 95% liegen. Es wurden keine Fahrten festgestellt,
bei denen die tatsächlich zulässigen Platzkapazitäten des Fahrzeuges
überschritten wird. Bei einer Fahrt mit einem so ausgelasteten Fahrzeug ist
natürlich nicht angenehm. Es gibt auch das Phänomen zu beobachten, dass ein
Teil der Schüler/innen im Bereich der Türen stehen bleiben und nicht in dem
erforderlichen Maß in den Bus einrückt. Dadurch kann von außen betrachtet ein
Bus überfüllt aussehen.
Herr Dr. Stiller gibt an,
dass die Busse bei Kälte noch voller werden können, wenn die Fahrradfahrer
wieder mit dem Bus fahren. Wie wird die BOS GmbH mit den Vorgaben vom RKI bzw.
Ministerium bezüglich der hohen Inzidenzen im Busverkehr umgehen. Herr Ansorge
erklärt, dass in den Bussen die Maskenpflicht gilt. Es gibt auch keinerlei
Untersuchungen, die belegen, dass das Ansteckungsrisiko im ÖPNV höher ist als
an anderen Stellen. Die hohen Inzidenzen auf den Befüllungsgrad der Fahrzeuge
zurückzuführen, wäre nicht korrekt. Sobald Meldungen von den Fahrern eingehen,
dass die Schülerzahlen in den Fahrzeugen steigen, wird die BOS GmbH die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im momentanen Kaufverhalten ist nicht davon
auszugehen, dass noch zusätzliche Fahrausweise in signifikanten Mengen
nachträglich erworben werden.
Frau Siebke möchte wissen,
wenn man sich auf die Auslastung der Stehplätze von 25-50 % beschränkt, welche
Maßnahmen wären nötig bzw. auf welche Kosten müsste man sich einstellen. Herr
Ansorge gibt an, dass 7 zusätzliche Fahrzeuge angeschafft und in der Spitze 7
zusätzliche Fahrer beschäftigt werden müssten. Die Kosten sind ad hoc nicht
bezifferbar.
Frau Siebke fragt nach, ob
an den Schulen nachgefragt wurde, wie lange die Wartezeiten durchschnittlich
sind, bevor die reine Fahrzeit beginnt. Herr Pilz erklärt, dass die Wartezeiten
nach dem Unterricht durch das Schulgesetz bzw. durch entsprechende
Verwaltungsvorschriften geregelt. Im Regelfall hat die Schule 15 Minuten nach
Unterrichtsende die Aufsichtspflicht. Diese kann bis auf 30 Minuten ausgedehnt
werden. Dies ist auch die Regel an unseren Schulen, da der LOS eher ländlich
geprägt und ein Flächenlandkreis ist. Dies real abzubilden ist sehr schwierig,
da das Schulverwaltungsamt nicht weiß, nach welcher Stunde die Schüler/innen
tatsächlich abfahren.
Herr Schwaeger möchte noch
wissen, ob der Landkreis Fördermittel für den Schulbusverkehr beim Land
Brandenburg beantragt hat. Herr Pilz gibt an, dass keine Fördermittel beantragt
wurden.