Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Siebke übergibt Frau Schmidt vom Staatlichen Schulamt das Wort.

 

Frau Schmidt gibt an, dass zum Schuljahr 2021/2022 1610 Schüler/innen eingeschult wurden. Es wurden im letzten Schuljahr 190 Schüler/innen zurückgestellt. Es wurden ausschließlich die Daten der staatlichen Schulen berücksichtigt, da nur diese in den Blitzumfragen erfasst werden. Die Auswertungen der Lernstandsanalysen der staatlichen Schulen hat ergeben, dass etwa 50% der Schulen einen zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften beim Ministerium angemeldet haben. Diese sollen im Unterricht eingesetzt werden, wo die Schüler/innen gefördert werden sollen. 49% der Schulen haben Bedarf an zusätzliche Förderkurse oder benötigen zusätzliche Lernangebote. 23% der Schulen haben einen FSJler (Freiwilliges Soziales Jahr) beschäftigt, der die Schulen in der sozialen Arbeit unterstützen könne. Es wurde noch ein zusätzlicher FSJler ausgeschrieben, unter dem Stichpunkt Corona (zusätzliche Ausstattung). Davon haben 8% der Schulen Gebrauch gemacht. An keiner Schule kam es zur Einstellung von Studierenden. Alle Schulen, die den Bedarf an Fachkräften angemeldet haben, sind vom Staatlichen Schulamt mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden ausgestattet worden für die nächsten zwei Jahre. Nun haben die Schulen die Möglichkeit dafür das Personal zu suchen, dass dann über das Staatliche Schulamt eingestellt wird. Eventuell sind auch schon welche eingestellt worden. Die Schulen haben dafür 2 Jahre Zeit.

 

Herr Opitz fragt nach, wie es mit den Förderprogrammen in den Ferien aussieht. Er wollte eine Übersicht über die Projekte, mit welchem Inhalt, wieviel Schüler/innen teilgenommen haben und wieviel diese Projekte gekostet haben. Frau Schmidt erklärt, dass dem Staatlichen Schulamt diese Informationen nicht zur Verfügung stehen, da diese Projekte über das MBJS gelaufen sind und dort auch die Anfrage gestellt werden muss.

 

Frau Heinrich fragt nach, ob es eine örtliche Konzentration dieser Rückstellungen gibt und ob die Gründe für die Rückstellungen erfasst werden. Frau Schmidt erklärt, dass die Rückstellungen nur auf Antrag der Eltern erfolgt. Diese Anträge werden durch die Schulleitung geprüft. Jedes Einschulungskind wird auch überprüft, einmal im Gesundheitsamt aber auch in der Schule, wo geschaut wird, ob es in der Lage ist den Schulalltag zu bewältigen. Die Schulleiter sind angehalten bei jüngeren Schulkindern (die zwischen dem 31.07. und 30.09. des jeweiligen Schuljahres 6 Jahre alt werden) großzügiger bei der Antragsrückstellung zu sein. Wenn der Arzt vom Gesundheitsamt feststellt, dass das Kind nur bedingt schulfähig ist oder einschätzt, dass es noch nicht eingeschult werden soll, dann prüfen die Schulleiter noch einmal genau, ob das Kind in der Lage ist den Schulalltag zu bewältigen. Eltern reichen noch ärztliche Diagnosen oder die Einschätzung der Kita ein. Dann entscheidet die Schule, ob das Kind zurück gestellt wird oder nicht. Es wird oftmals festgestellt, dass die Kinder von den Antragsstellern einen Rückstand in der Entwicklung von 2 bis 3 Jahren haben. Mit einem Rückstand in der Entwicklung von einem Jahr können die Schulen ganz gut umgehen und diese Kinder werden auch eingeschult. Frau Schmidt kann die Konzentration anhand von Zahlen nicht belegen.

 

Herr Schwaeger fragt nach, was mit den Kindern passiert, die fast das ganze erste Schuljahr im Homeschooling waren. Mit welchem Lerndefizit gehen diese Kinder in die 2. Klasse. Frau Siebke fügt an, dass es ja auch möglich war eine Klasse zu wiederholen. Gibt es eine Übersicht über die Anzahl der Anträge? Frau Schmidt gibt an, dass es diese Möglichkeit gab, aber die Zahlen wurden jetzt nicht erfasst. Die Anzahl an Wiederholungen war nicht so hoch, wie zuvor befürchtet wurde. Es brauchten nur geringfügig zusätzliche Klassen eingerichtet werden. Die Schulleitung oder die Klassenlehrer haben festgestellt, wie die Lernentwicklung vorangegangen ist und arbeiten so in ihrem Unterricht, so dass die Defizite aufgeholt werden können.

 

Herr Schwaeger möchte wissen, ob man die Anzahl der aktuellen Rückstellungen mit denen der vorangegangenen Jahre vergleichen kann. Frau Schmidt fügt an, dass diese Befürchtung auch das Staatliche Schulamt hatte, aber die Entwicklung ist fast gleichgeblieben.

 

Frau Siebke fragt nach, wie es mit der Kommunikation zwischen dem Staatlichen Schulamt und dem Ministerium steht. Es kann ja nicht sein, dass das Staatliche Schulamt über einige wichtige Fragen nicht Bescheid weiß. Gibt es nicht die Möglichkeit, die Kommunikation zu verbessern. Frau Schmidt erklärt, dass das Staatliche Schulamt einen sehr guten Kontakt zu den Schulleitern hat. Die angesprochenen Maßnahmen fanden in den Ferien statt und wurden durch Träger organisiert und durchgeführt. Die Vergabe der Maßnahmen und Zulassung der jeweiligen Träger erfolgte durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Das Staatliche Schulamt ist bei den nächsten Maßnahmen -Paket 2 „Aufholen nach Corona“- involviert. Die Schulleiter stellen jetzt ihre Anträge für Maßnahmen, die sie umsetzten wollen. Im Staatlichen Schulamt wird entschieden, ob diese Maßnahmen an den Schulen durchgeführt werden können.

 

Frau Siebke möchte gerne dieses Thema auf die Tagesordnung nach dem ersten Schulhalbjahr setzen.

 

Frau Zarling gibt an, dass der Landkreis Oder-Spree beim Ministerium bezüglich der Projekte in den Ferien nachgefragt hat. Dazu gab es ein Antwortschreiben vom Ministerium, welches dem Protokoll als Anlage beigefügt werden kann.