Sitzung: 16.11.2021 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Siebke übergibt Frau
Schmidt vom Staatlichen Schulamt das Wort.
Frau Schmidt gibt an, dass
zum Schuljahr 2021/2022 1610 Schüler/innen eingeschult wurden. Es wurden im
letzten Schuljahr 190 Schüler/innen zurückgestellt. Es wurden ausschließlich die
Daten der staatlichen Schulen berücksichtigt, da nur diese in den Blitzumfragen
erfasst werden. Die Auswertungen der Lernstandsanalysen der staatlichen Schulen
hat ergeben, dass etwa 50% der Schulen einen zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften
beim Ministerium angemeldet haben. Diese sollen im Unterricht eingesetzt
werden, wo die Schüler/innen gefördert werden sollen. 49% der Schulen haben
Bedarf an zusätzliche Förderkurse oder benötigen zusätzliche Lernangebote. 23%
der Schulen haben einen FSJler (Freiwilliges Soziales Jahr) beschäftigt, der
die Schulen in der sozialen Arbeit unterstützen könne. Es wurde noch ein
zusätzlicher FSJler ausgeschrieben, unter dem Stichpunkt Corona (zusätzliche
Ausstattung). Davon haben 8% der Schulen Gebrauch gemacht. An keiner Schule kam
es zur Einstellung von Studierenden. Alle Schulen, die den Bedarf an
Fachkräften angemeldet haben, sind vom Staatlichen Schulamt mit zusätzlichen
Lehrerwochenstunden ausgestattet worden für die nächsten zwei Jahre. Nun haben
die Schulen die Möglichkeit dafür das Personal zu suchen, dass dann über das
Staatliche Schulamt eingestellt wird. Eventuell sind auch schon welche
eingestellt worden. Die Schulen haben dafür 2 Jahre Zeit.
Herr Opitz fragt nach, wie es
mit den Förderprogrammen in den Ferien aussieht. Er wollte eine Übersicht über
die Projekte, mit welchem Inhalt, wieviel Schüler/innen teilgenommen haben und
wieviel diese Projekte gekostet haben. Frau Schmidt erklärt, dass dem
Staatlichen Schulamt diese Informationen nicht zur Verfügung stehen, da diese
Projekte über das MBJS gelaufen sind und dort auch die Anfrage gestellt werden
muss.
Frau Heinrich fragt nach, ob
es eine örtliche Konzentration dieser Rückstellungen gibt und ob die Gründe für
die Rückstellungen erfasst werden. Frau Schmidt erklärt, dass die
Rückstellungen nur auf Antrag der Eltern erfolgt. Diese Anträge werden durch
die Schulleitung geprüft. Jedes Einschulungskind wird auch überprüft, einmal im
Gesundheitsamt aber auch in der Schule, wo geschaut wird, ob es in der Lage ist
den Schulalltag zu bewältigen. Die Schulleiter sind angehalten bei jüngeren
Schulkindern (die zwischen dem 31.07. und 30.09. des jeweiligen Schuljahres 6
Jahre alt werden) großzügiger bei der Antragsrückstellung zu sein. Wenn der
Arzt vom Gesundheitsamt feststellt, dass das Kind nur bedingt schulfähig ist
oder einschätzt, dass es noch nicht eingeschult werden soll, dann prüfen die
Schulleiter noch einmal genau, ob das Kind in der Lage ist den Schulalltag zu
bewältigen. Eltern reichen noch ärztliche Diagnosen oder die Einschätzung der
Kita ein. Dann entscheidet die Schule, ob das Kind zurück gestellt wird oder
nicht. Es wird oftmals festgestellt, dass die Kinder von den Antragsstellern
einen Rückstand in der Entwicklung von 2 bis 3 Jahren haben. Mit einem Rückstand
in der Entwicklung von einem Jahr können die Schulen ganz gut umgehen und diese
Kinder werden auch eingeschult. Frau Schmidt kann die Konzentration anhand von
Zahlen nicht belegen.
Herr Schwaeger fragt nach,
was mit den Kindern passiert, die fast das ganze erste Schuljahr im
Homeschooling waren. Mit welchem Lerndefizit gehen diese Kinder in die 2.
Klasse. Frau Siebke fügt an, dass es ja auch möglich war eine Klasse zu
wiederholen. Gibt es eine Übersicht über die Anzahl der Anträge? Frau Schmidt
gibt an, dass es diese Möglichkeit gab, aber die Zahlen wurden jetzt nicht
erfasst. Die Anzahl an Wiederholungen war nicht so hoch, wie zuvor befürchtet
wurde. Es brauchten nur geringfügig zusätzliche Klassen eingerichtet werden.
Die Schulleitung oder die Klassenlehrer haben festgestellt, wie die
Lernentwicklung vorangegangen ist und arbeiten so in ihrem Unterricht, so dass
die Defizite aufgeholt werden können.
Herr Schwaeger möchte wissen,
ob man die Anzahl der aktuellen Rückstellungen mit denen der vorangegangenen
Jahre vergleichen kann. Frau Schmidt fügt an, dass diese Befürchtung auch das
Staatliche Schulamt hatte, aber die Entwicklung ist fast gleichgeblieben.
Frau Siebke fragt nach, wie
es mit der Kommunikation zwischen dem Staatlichen Schulamt und dem Ministerium
steht. Es kann ja nicht sein, dass das Staatliche Schulamt über einige wichtige
Fragen nicht Bescheid weiß. Gibt es nicht die Möglichkeit, die Kommunikation zu
verbessern. Frau Schmidt erklärt, dass das Staatliche Schulamt einen sehr guten
Kontakt zu den Schulleitern hat. Die angesprochenen Maßnahmen fanden in den
Ferien statt und wurden durch Träger organisiert und durchgeführt. Die Vergabe
der Maßnahmen und Zulassung der jeweiligen Träger erfolgte durch das Ministerium
für Bildung, Jugend und Sport. Das Staatliche Schulamt ist bei den nächsten
Maßnahmen -Paket 2 „Aufholen nach Corona“- involviert. Die Schulleiter stellen
jetzt ihre Anträge für Maßnahmen, die sie umsetzten wollen. Im Staatlichen
Schulamt wird entschieden, ob diese Maßnahmen an den Schulen durchgeführt
werden können.
Frau Siebke möchte gerne
dieses Thema auf die Tagesordnung nach dem ersten Schulhalbjahr setzen.
Frau Zarling gibt an, dass
der Landkreis Oder-Spree beim Ministerium bezüglich der Projekte in den Ferien
nachgefragt hat. Dazu gab es ein Antwortschreiben vom Ministerium, welches dem
Protokoll als Anlage beigefügt werden kann.