Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 5

Herr Dr. Stiller merkt an, man solle über die gefertigten und ins Ratsinformationssystem eingestellten Niederschriften per E-Mail informiert werden. 

 

Beim vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung (GO) habe er den Eindruck, dass die Auseinanderhaltung zwischen schriftlicher, elektronischer und Papierform nicht stringent im gesamten Werk ist.

 

Herr Dr. Pech hat aus heutiger Sicht eine Ergänzung zum Entwurf der GO, über die im Gremium diskutiert wurde.

 

Er unterrichtet die Anwesenden über die Neufassung des Erlasses des Finanzministeriums über den Umgang mit Entschädigungen für kommunale Abgeordnete, die durch das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Innenministerium in Kraft gesetzt worden sei.

Der Erlass beinhalte Regelungen für den Umgang mit Entschädigungen im Falle, dass eine Fraktion mehrere Vorsitzende hat. Daraus sei zu schlussfolgern, dass auf der Landesebene das Vorhandensein von mehreren Vorsitzenden von Fraktionen eine rechtlich akzeptierte Größe ist,

weil es sonst so eine Festlegung nicht in einen Erlass zu schreiben bedarf.

 

Herr Dr. Pech erinnert, dass in der Debatte im GO-Ausschuss eine entsprechende Initiative hierzu abgelehnt wurde. Er bittet noch einmal zu prüfen, ob man an der Stelle zu einem anderen Ergebnis kommen könne, als es in der Empfehlung durch diesen GO-Ausschuss der Fall sei, da zu diesem Zeitpunkt der Erlass des Finanzministeriums nicht bekannt war.

 

Herr Dr. Zeschmann schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Stiller an, dass sich das eine oder andere nicht in den vorliegenden Fassungen der GO wiederfindet.

 

Herr Papendieck äußert, sich die Informationen vom Finanzministerium anzuschauen.

 

Herr Heisel teile auch Bedenken, die hier ausgesprochen worden sind, fügt aber hinzu, in dem GO-Ausschuss kontinuierlich weiterzuarbeiten.

 

Herr Dr. Pech fügt noch eine Bitte an die Ausführung von Herrn Heisel hinzu, dass in Vorbereitung auf den Kreistag noch einmal eine Lesefassung erstellt werden solle, die dann auch abschließend redaktionell geprüft sei, so das keine Irrtümer mehr entstehen können.

Es solle eine einheitliche Lesefassung geben, die dann die Beschlussgrundlage darstelle.

 

Herr Lindemann bemerkt hierzu, dieses an das Rechtsamt, an Herrn Rutert, zu übermitteln.

 

Er bittet um Abstimmung, einschließlich mit den diskutierten Vorbehalten, die noch nachgearbeitet werden.