Sitzung: 24.11.2021 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 5
Vorlage: 049/2021
Herr Dr. Stiller merkt an,
man solle über die gefertigten und ins Ratsinformationssystem eingestellten
Niederschriften per E-Mail informiert werden.
Beim vorliegenden Entwurf
der Geschäftsordnung (GO) habe er den Eindruck, dass die Auseinanderhaltung
zwischen schriftlicher, elektronischer und Papierform nicht stringent im
gesamten Werk ist.
Herr Dr. Pech hat aus
heutiger Sicht eine Ergänzung zum Entwurf der GO, über die im Gremium
diskutiert wurde.
Er unterrichtet die
Anwesenden über die Neufassung des Erlasses des Finanzministeriums über den
Umgang mit Entschädigungen für kommunale Abgeordnete, die durch das Ministerium
für Finanzen in Abstimmung mit dem Innenministerium in Kraft gesetzt worden
sei.
Der Erlass beinhalte
Regelungen für den Umgang mit Entschädigungen im Falle, dass eine Fraktion
mehrere Vorsitzende hat. Daraus sei zu schlussfolgern, dass auf der Landesebene
das Vorhandensein von mehreren Vorsitzenden von Fraktionen eine rechtlich
akzeptierte Größe ist,
weil es sonst so eine
Festlegung nicht in einen Erlass zu schreiben bedarf.
Herr Dr. Pech erinnert,
dass in der Debatte im GO-Ausschuss eine entsprechende Initiative hierzu
abgelehnt wurde. Er bittet noch einmal zu prüfen, ob man an der Stelle zu einem
anderen Ergebnis kommen könne, als es in der Empfehlung durch diesen
GO-Ausschuss der Fall sei, da zu diesem Zeitpunkt der Erlass des
Finanzministeriums nicht bekannt war.
Herr Dr. Zeschmann schließt
sich den Ausführungen von Herrn Dr. Stiller an, dass sich das eine oder andere
nicht in den vorliegenden Fassungen der GO wiederfindet.
Herr Papendieck äußert,
sich die Informationen vom Finanzministerium anzuschauen.
Herr Heisel teile auch
Bedenken, die hier ausgesprochen worden sind, fügt aber hinzu, in dem
GO-Ausschuss kontinuierlich weiterzuarbeiten.
Herr Dr. Pech fügt noch
eine Bitte an die Ausführung von Herrn Heisel hinzu, dass in Vorbereitung auf
den Kreistag noch einmal eine Lesefassung erstellt werden solle, die dann auch
abschließend redaktionell geprüft sei, so das keine Irrtümer mehr entstehen
können.
Es solle eine einheitliche
Lesefassung geben, die dann die Beschlussgrundlage darstelle.
Herr Lindemann bemerkt
hierzu, dieses an das Rechtsamt, an Herrn Rutert, zu übermitteln.
Er bittet um Abstimmung,
einschließlich mit den diskutierten Vorbehalten, die noch nachgearbeitet
werden.